8. Bericht der Bundesregierung zur Emissionsminderung (Forschung)

Gast, Montag, 07.01.2019, 10:59 (vor 2175 Tagen)

Drucksache 19/6270

Fazit
Die Forschungsaktivitäten des Bundesamtes für Strahlenschutz verfolgen einen sehr breiten und umfassenden Ansatz. Nach Möglichkeit wird die Exposition durch neue Entwicklungen im Bereich Mobilfunk bzw. allgemein im Bereich moderner Kommunikationsmittel frühzeitig erfasst. Mit den Vorhaben zur Klärung offener Fragen über gesundheitliche Auswirkungen bezüglich hochfrequent er elektromagnetischer Felder wird der wissenschaftliche Kenntnisstand zunehmend vertieft, wobei – ebenfalls so früh wie möglich – die Auswirkungen neuer Technologien untersucht werden.

Auch auf der Basis der neueren Ergebnisse kann festgestellt werden, dass durch die geltenden Grenzwerte der 26. BImSchV die Bevölkerung ausreichend vor gesundheitlichen Auswirkungen hochfrequenter elektromagnetischer Felder geschützt ist. Um die fachlichen Grundlagen für die Risikobewertung weiter zu verbessern, fördert das Bundesumweltministerium weiterhin gezielt Forschung auf dem Gebiet des Mobilfunks – insbesondere zu Langzeitwirkungen und Wirkungen auf Kinder, aber auch zur Verbesserung der Datenlage hinsichtlich neuer Technologien. Außerdem wurde die weitere Verbesserung der Risikokommunikation durch entsprechende Forschungsprojekte – auch unter finanzieller Beteiligung der Mobilfunk-Netzbetreiber – unterstützt.

Ausblick
Die Digitalisierung der Gesellschaft schreitet rasant fort. Dies wird zu einer starken Zunahme der drahtlosen Kommunikation insgesamt, mit vermehrtem Einsatz elektromagnetischer Felder und damit auch zu einer insgesamt höheren Belastung der Bevölkerung führen. Ein substantieller Teil dieser Zunahme wird den Mobilfunk betreffen, der neben Telefonie, Nachrichten und Internetzugang zunehmend auch für die Vernetzung von Geräten, Gegenständen und Fahrzeugen eingesetzt wird. Beispiele sind die Entwicklung der Städte hin zu Smart Cities, die Verbindung zwischen Autos oder von Autos mit Infrastrukturelementen (sogenannte V2X-Kommunikation) oder auch die weitere Entwicklung vernetzter Haushaltseinrichtung (smart home). Bedeutsam ist auch, dass die Anzahl der Anlagen und Geräte stark zunehmen wird, die in der Nähe des Menschen betrieben werden.

Um auch hier den Gedanken des vorbeugenden Gesundheitsschutzes zu beachten, ist es wichtig, von Beginn an in eine umwelt- und gesundheitsbewusste Digitalisierung zu investieren. Es geht darum, nur so viele Felder wie notwendig zu nutzen bei voller Entwicklung aller technischen Möglichkeiten. Dies schützt die Bürgerinnen und Bürger und gibt den notwendigen Freiraum für den sicheren Betrieb von zukünftigen mobilfunkbasierten Technikentwicklungen. Gleichzeitig wird mit einem solchen Weg die Akzeptanz der Digitalisierung in der Bevölkerung gefördert.

Von besonderer Bedeutung wird in den kommenden Jahren die Entwicklung hin zum 5G-Mobilfunknetz sein. Aus der Sicht der elektromagnetischen Felder sind hierbei vor allem drei technische Entwicklungen relevant: Zum einen ist in erheblichem Ausmaß die Inbetriebnahme von Sendeanlagen mit vergleichsweise geringer Leistung, sog. Kleinzellen, zu erwarten. Diese dienen der Kapazitätserweiterung der Mobilfunknetze (auch im bestehenden 3G/4G-Netz) und werden häufig nahe an Aufenthaltsorten der Bevölkerung installiert werden. Zum anderen wird der Mobilfunk künftig zunehmend auch höhere Frequenzen nutzen. Hierbei ist zeitnah zu diesem Bericht die Nutzung eines Bandes bei 3,5 GHz, anschließend bei 5 GHz und in einigen Jahren auch sogenannter „Millimeterwellen“ im Bereich von 24 bis 27 GHz vorgesehen. Zum dritten ist in den genannten Bändern die Nutzung „intelligenter Antennen“ zu erwarten, die mittels elektronischer Steuerung das Feld zielgenau auf das im Netz befindliche Endgerät ausrichten können (sog. „Beamforming“). Der Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode sieht als Ziel der Bundesregierung vor, dass der Schutz vor den elektromagnetischen Feldern bei der Digitalisierung, insbesondere auch bei dem Aufbau des 5G-Mobilfunknetzes, sichergestellt wird.

Entscheidend für die Emissionsminderung der gesamten Mobilfunktechnologie wird sein, dass Fragen in Bezug auf elektromagnetische Felder bereits bei der Entwicklung der Technologie konsequent als Rahmenbedingung beachtet werden. Die 5G-Strategie der Bundesregierung sieht in diesem Zusammenhang vor, dass bei Normung und Standardisierung bereits im Entwicklungsstadium der für 5G relevanten technischen Innovationen der Schutz vor den Auswirkungen elektromagnetischer Felder berücksichtigt wird. Dies soll im Einklang mit den internationalen Leitlinien erfolgen und so dazu beitragen, dass das bestehende hohe Schutzniveau beibehalten wird und als europaweit anerkannter Maßstab verankert bleibt. Aus diesem Blickwinkel wird die Bundesregierung die laufenden internationalen Aktivitäten begleiten und erforderlichenfalls bei der nationalen Einführung die Einhaltung der genannten Rahmenbedingungen sicherstellen. Ein vergleichbarer Ansatz wird im Übrigen für weitere innovative Funkanwendungen im Zuge der Digitalisierung zu verfolgen sein.

Am grundlegenden Ziel des Koalitionsvertrags muss sich auch die weitere Forschung ausrichten. Hierbei wird es im Bereich der gesundheitlichen Auswirkungen einen Schwerpunkt bei den im Mobilfunk neu genutzten, höheren Frequenzbändern geben. Die 5G-Strategie der Bundesregierung sieht dazu öffentlich geförderte Forschung vor, die der Bund im Bereich der Wirkung elektromagnetischer Felder von 5G mit Schwerpunkt auf Frequenzen oberhalb 20 GHz unterstützen wird. Außerdem sollen proaktiv die Auswirkungen der neuen Technologie sowie der neu aufgebauten Netze hinsichtlich ihrer elektromagnetischen Felder untersucht werden. Dabei wird ein Schwerpunkt darin bestehen, wie sich die Exposition der Bevölkerung – insbesondere auch unter Einbeziehung von Kleinzellen und unter Berücksichtigung der Beamforming-Technologie – entwickeln wird. Überdies wird zu untersuchen sein, wie sich – ggfs. auch durch innovative Methoden der Netzplanung – eine Emissionsminderung der gesamten Mobilfunktechnologie, also unter Einbeziehung der Emissionen von ortsfesten Anlagen und von Endgeräten, erreichen lässt.

Tags:
Drucksache, Bundesregierung, 5G, Emissionsminderungsbericht

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