Profilierungssucht: ungeschützte Berufsbezeichnungen (Allgemein)
Manche öffentlich wahrgenommene Mobilfunkgegner legen sich gerne prestigeträchtige Berufsbezeichnungen oder akademische Grade zu, um auf ihr Laienpublikum Eindruck zu machen. Der Griff zu einer geschützten Berufsbezeichnung ist freilich unzulässig und kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Glücklicherweise gibt es für Profilneurotiker ausreichend viele ungeschützte Berufsbezeichnungen, mit denen sich gehörig Eindruck schinden lässt. Wikipedia weiß mehr:
Viele Berufsbezeichnungen, bei denen man dem Anschein nach auf eine nach ordnungsgemäßer Prüfung abgeschlossene Ausbildung oder ein abgeschlossenes wissenschaftliches Studium schließen könnte, sind nicht geschützt.
Sie können somit von jeder Person aufgrund nicht vorhandener gesetzlicher Regelung legal geführt werden und sind kein Beweis besonderer Fachkompetenzen oder gar besonderer rechtlicher Befugnisse. Werden allerdings auch ungeschützte Berufsbezeichnungen im Berufsleben (z. B. bei Bewerbungen, Vertragsabschlüssen) verwendet, ohne dass man über die entsprechende Qualifikation verfügt, verstößt dies eventuell als irreführende Werbung gegen die Paragraphen § 3 oder § 16 des Gesetzes gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG). Unter bestimmten Voraussetzungen kommt auch eine Strafbarkeit wegen Betrugs gem. § 263 StGB in Betracht; dies gilt insbesondere für Formen des Anstellungsbetrugs.
Beispiele solcher Bezeichnungen, die als staatliche Abschlüsse oder Amtsbezeichnungen missdeutet werden können, sind
► Lehrbeauftragter, Wissenschaftler, Forscher, Lehrer (die Amtsbezeichnung „Lehrer“ ist allerdings geschützt), Dozent, Pädagoge
► Jurist, Ethnologe, Biologe, Physiker, Informatiker, Meteorologe, Medienwissenschaftler, Journalist, Redakteur, Mediziner
► Detektiv, Privatdetektiv, Ermittler, Personenschützer
► Coach, Sachverständiger (siehe auch oben), Gutachter, Verkehrsexperte, Unternehmensberater, Vermögensberater, Versicherungsvertreter
► Betriebswirt, Buchhalter (sofern ohne Zusatz wie beispielsweise Geprüfter Betriebswirt oder Geprüfter Bilanzbuchhalter), Havariekommissar
► Mediator (sofern ohne Zusatz wie beispielsweise Zertifizierter Mediator)
► Flugkapitän, Kapitän, Matrose, Pilot
► Lokführer (Lokomotivführer ist hingegen als Amtsbezeichnung geschützt)
► Designer
► Schauspieler
► Techniker, (sofern ohne Zusatz wie beispielsweise Staatlich geprüfter Techniker)
► Aktuar
► Hundetrainer
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –