Mobilfunk & W-Lan im Koalitionsvertrag CDU/CSU-SPD 2018 (Allgemein)

Gast, Sonntag, 11.03.2018, 22:19 (vor 2254 Tagen)

Alle für das Stichwort "Mobilfunk..." relevante Auszüge aus dem Koalitionsvertrag vom 7. Februar 2018 (Fette Zahlen sind die Zeilennummern am Beginn der jeweiligen Passage im Vertrag). Ankerworte sind fabig markiert:

352 - Wir bringen die Gigabit-Netze in alle Regionen: 10 bis 12 Milliarden Euro für flächendeckende Glasfaser-Netze, möglichst direkt bis zum Haus. Beseitigung bestehender Funklöcher. Vorreiterrolle beim Aufbau des Echtzeit-Mobilfunkstandards 5G. Freies WLAN an allen öffentlichen Einrichtungen, Zügen und Bahnhöfen der Deutschen Bahn.

1669 - Wir forcieren den Ausbau der Mobilfunkversorgung und entwickeln Deutschland zum Leitmarkt für 5G. Die Frequenzpolitik und die frequenzregulatorischen Festlegungen der Regulierungsbehörde müssen sicherstellen, dass es zu einer verlässlichen und lückenlosen Mobilfunkversorgung insbesondere im ländlichen Raum kommt. Um den Ausbau in bisher unterversorgten Gebieten wirtschaftlicher zu machen, wollen wir den Mobilfunkanbietern für ein nationales Roaming durch entsprechende Änderungen im Telekommunikations- und Kartellrecht Absprachen erlauben.

Die Lizenzvergabe werden wir mit Ausbauauflagen kombinieren, um bestehende Funklöcher zu schließen und 5G dynamisch aufzubauen. Es muss die Vorgabe gelten: Neue Frequenzen nur gegen flächendeckende Versorgung. Denn innovative, zukunftsfähige Mobilitätsangebote werden gerade für Menschen im ländlichen Raum nur möglich sein, wenn eine Versorgung mit der neuesten Mobilfunktechnologie (5G) an Bundesfernstraßen und in zeitlicher Perspektive abgestuft auch im nachgeordneten Straßennetz und an allen Bahnstrecken sichergestellt ist.

Forschung und Testversuche mit 5G wollen wir fortführen und intensivieren. Wir wollen eine 5x5G-Strategie auflegen. Fünf Regionen sollen prioritär mit einem entsprechenden Mobilfunkstandard ausgestattet sein, um Forschung zu intensivieren und Infrastrukturaufbau zu beschleunigen. Auch ländliche Regionen sollen davon profitieren.

Wir werden bestehende Funklöcher und weiße Flecken beim Mobilfunk und mobilen Internet zügig schließen und dazu mit den Ländern und den Mobilfunkanbietern eine bundesweite Gesamtstrategie erarbeiten. Die Regulierungsbehörde wird die Erfüllung festgelegter Versorgungsauflagen durchsetzen, indem sie mit einem Prüfkonzept und mit bundesweiten Mobilfunknetztests die Erfüllung von Versorgungsauflagen überwacht und im Einzelfall Sanktionen verhängt. Wir werden die Bundesnetzagentur beauftragen, ihre App zur Mobilfunknetzmessung so zu erweitern, dass Bürgerinnen und Bürger einfach und unbürokratisch Funklöcher an die Behörde melden können. Diese Meldungen sollen in einer Mobilfunkversorgungskarte zusammengeführt und veröffentlicht werden. Die Bundesnetzagentur wird jährlich einen Monitoringbericht über die Sicherstellung der zugesagten Netzabdeckung veröffentlichen und gegebenenfalls Handlungsempfehlungen aussprechen.

WLAN ist wichtiger Teil einer modernen digitalen Infrastruktur. Wir haben die Störerhaftung abgeschafft und damit den Ausbau von WLAN ermöglicht. Nun machen wir an allen öffentlichen Einrichtungen des Bundes sowie in der Deutschen Bahn in Zügen und Stationen offene und kostenfreie WLAN-Hotspots verfügbar. Durch die Anerkennung der Gemeinnützigkeit des Betriebs und der Unterhaltung offener WLAN-Netze stärken wir Freifunk-Initiativen und verbessern die Netzabdeckung.

6661 - Wir wollen zur Verbesserung des Schutzes der Gesundheit vor ionisierender Strahlung das Strahlenschutzgesetz 2017 auf der Verordnungsebene konkretisieren. Im Bundesamt für Strahlenschutz wollen wir ein Kompetenzzentrum „Strahlenschutz und Stromnetze“ einrichten. Wir wollen den Schutz vor elektromagnetischen Feldern bei der Digitalisierung, insbesondere auch bei dem Aufbau des zukünftigen Mobilfunkstandards, sicherstellen.

Tags:
Politik, Funkloch, Forschung, Glasfaser, 5G, Koalitionsvertrag, Verordnung, Lizenzvergabe


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