Grüne fordern Neuregelung der Handynutzung an Schulen (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Freitag, 15.12.2017, 00:42 (vor 2317 Tagen) @ Gast

Dringlichkeitsantrag (Drucksache 17/19242) vom 28.11.2017 der Abgeordneten Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Thomas Gehring, Ulrike Gote, Jürgen Mistol, Gisela Sengl und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN).

Neuregelung der Handynutzung an Schulen

Der [Bayerische] Landtag wolle beschließen:
1. Die Staatsregierung wird aufgefordert, allen bayerischen Schulen den Auftrag zu erteilen, in Zusammenarbeit mit dem Elternbeirat und der Schülerinnen- und Schülervertretung eigene Regelungen zu treffen, wann Mobilfunktelefone, Tablets und sonstige digitale Speichermedien an den Schulen eingeschaltet sein dürfen, wann sie verpflichtend ausgeschaltet sein müssen und wann sie im Unterricht eingesetzt werden können.

2. Der Freistaat Bayern unterstützt die Schulen finanziell bei der Anschaffung eines Gerätepools für diejenigen Schülerinnen und Schüler, die über keine eigenen, für einen gemeinsamen Unterricht erforderlichen Mobilfunktelefone, Tablets und sonstige digitale Speichermedien verfügen.

Begründung:
Der momentan gültige Wortlaut des Art. 56 Abs. 5 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesens (BayEUG)hat sich seit seiner Einführung im Jahr 2006 nicht bewährt. Das nur in Bayern in dieser Form festgesetzte „Handyverbot“ konnte bisher weder die Nutzung unerwünschter Online-Dienste verhindern, noch konnte die Mitnahme eingeschränkt und die Gesamtnutzungsdauer sinnvoll reduziert werden. Kinder und Jugendliche verbringen heute sogar wesentlich mehr Zeit mit ihren Smartphones als im Jahr 2006 und obwohl das meist außerhalb der Schule geschieht, reduziert sich dadurch der Lernerfolg. Will man also im Sinne der Kinder und Jugendlichen echte Medienkompetenz vermitteln, muss das im Unterricht und im Idealfall mit den eigenen Geräten geschehen. Von so einer Maßnahme würden die Schülerinnen und Schüler auch über den Schulalltag hinaus profitieren während reine Verbote keinen sinnvollen Lernerfolg nach sich ziehen.

Der Art. 56 Abs. 5 BayEUG ist außerdem nicht mehr zeitgemäß. Der elf Jahre alte Wortlaut hat mit der heutigen Lebenswirklichkeit von Schülerinnen und Schülern nichts mehr zu tun. Trotz des sogenannten Handyverbots nahmen bereits 2015 neun von zehn Schülerinnen und Schülern (92 Prozent) ihr Handy mit in die Schule. Die Nutzung von Mobiltelefonen, Tablets, Laptops und ähnlichen Geräten ist aus dem Leben der Kinder und Jugendlichen nicht mehr wegzudenken. Insofern erscheint eine gesetzliche Regelung, die eine Nutzung derartiger Geräte verbietet, rückständig und zu wenig flexibel, um den schnellen technischen Entwicklungen Rechnung zu tragen.

Für die Schulen selbst ergibt sich aus der bayerischen Gesetzeslage kaum Spielraum, wird hier doch nur von Ausnahmen – welche nicht näher definiert sind – gesprochen. Schulinterne Regelungen sind vor diesem Hintergrund nicht bindend und führen deshalb auch immer wieder zu Unsicherheiten bei Lehrkräften, Kindern und Eltern. Eine verbindliche Aufgabenzuweisung an die Schulen, gemeinsam mit dem Elternbeirat und der Schülerinnen- und Schülervertretung eigene Richtlinien zu entwickeln, wann Mobilfunktelefone, Tablets und sonstige digitale Speichermedien an den Schulen eingeschaltet sein dürfen, wann sie verpflichtend ausgeschaltet sein müssen und wann sie im Unterricht eingesetzt werden können, würden diese Unsicherheiten verhindern und einen sinnvollen Einsatz dieser Medien ermöglichen.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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