Schweiz: KVF-SR bereitet Lockerung der Vorsorgewerte vor (Allgemein)
Am 29.11.2017 wollte FDP-Nationalrat Peter Schillinger in einer Fragestunde von der Regierung der Schweiz wissen:
Demnächst werden die Mobilfunkfrequenzen neu vergeben. In diesem Zusammenhang betont der Bundesrat, wie wichtig die kommende 5G-Technologie ist. Die Umsetzung dieser Technologie bedingt aber eine Lockerung der Grenzwerte in der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV).
Dazu zwei Fragen:
1. Wann möchte der Bundesrat die Anpassung der NISV-Grenzwerte an die Hand nehmen?
2. Sieht er eine Beziehung zwischen der Fragestellung um die NISV-Grenzwerte und der Neuvergabe der Mobilfunkfrequenzen?
Am 4.12.2017 beantwortete der Bundesrat die beiden Fragen wie folgt [Hervorhebung Spatenpauli]:
1. Der Bundesrat hat die Motion der KVF-NR [Kommissionen für Verkehr und Fernmeldewesen im Nationalrat; Anm. Spatenpauli] 16.3007 befürwortet, welche eine Revision der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) verlangte. Er werde dabei darauf achten, dass die Strahlungsbelastung der Bevölkerung nicht wesentlich zunehme. Die vom Bundesrat zur Annahme empfohlene Motion wurde vom Nationalrat im Juni 2016 angenommen und vom Ständerat im Dezember 2016 abgelehnt. Die stetig zunehmende Auslastung der bestehenden Mobilfunkinfrastruktur und der bevorstehende Ausbau der Mobilfunknetze mit der 5G-Technologie haben dazu geführt, dass die KVF-SR [dto., jedoch im Ständerat; Anm. Spatenpauli] die Thematik erneut aufgegriffen hat. Anlässlich ihrer Sitzung vom 14. November 2017 führte die Kommission eine Diskussion über eine mögliche Revision der NISV. Sie hat dabei von der Verwaltung zusätzliche Informationen verlangt und wird die Frage im ersten Quartal 2018 weiter behandeln. Vor diesem Hintergrund erachtet es der Bundesrat als angezeigt, im Anschluss an die Beratung in der KFV-SR das weitere Vorgehen bezüglich einer Revision der NISV festzulegen.
2. Im Rahmen seiner Strategie Digitale Schweiz bezeichnet der Bundesrat eine hoch-, breitbandige, zuverlässige, international konkurrenzfähige Netzinfrastruktur als notwendige Voraussetzung für die Entwicklung der digitalen Gesellschaft und Wirtschaft. Leistungsfähige Mobilfunknetze der fünften Generation sind Bestandteil dieser Netzinfrastruktur. Der Bundesrat hat am 8. November 2017 neue Frequenzbänder für die Einführung von 5G in der Schweiz freigegeben. Die Eidgenössische Kommunikationskommission bereitet zurzeit die Vergabe dieser Frequenzen vor. Für deren Nutzung wären aber bei einem Verzicht auf eine Lockerung der NISV mehr Antennen nötig. Der Bau von neuen Antennen kostet nach Angaben der Betreiber bis zu zehn Mal mehr als die Aufrüstung bestehender Antennen. Für die Teilnahme an der Frequenzvergabe und die Erstellung von entsprechenden Geschäftsplänen ist die künftige Ausgestaltung der NISV von grosser Bedeutung.
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
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H. Lamarr,
24.08.2017, 20:01
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H. Lamarr,
24.08.2017, 21:30
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hans,
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H. Lamarr,
25.08.2017, 11:53
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