Smartphone-Entzug verletzt kein Grundrecht (Allgemein)
Ziehen Lehrer das Smartphone ihrer Schüler ein, verletzen sie damit kein Grundrecht der Jugendlichen, entschied das Verwaltungsgericht Berlin. Im vorliegenden Fall sah ein Schüler seine Rechte verletzt als ein Lehrer das Smartphone erst nach dem Wochenende wieder herausgab.
Quelle: http://www.mobilfunk-talk.de/news/240095-urteil-smartphone-entzug-verletzt-kein-grundrecht/