Schweiz: Bundesrat beschliesst Änderung der NIS-Verordnung (Allgemein)

Gast, Freitag, 25.03.2016, 17:37 (vor 2996 Tagen)

Bundesrat beschliesst Änderung der NIS-Verordnung

Bern, 23.03.2016 - Der Bundesrat hat heute die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) an ein Urteil des Bundesgerichts angepasst. Dieses befand, dass die Strahlung von alten Hochspannungsleitungen weniger streng begrenzt werde als jene von neuen Anlagen. Neu müssen alte Anlagen bei gewissen Umbauten oder betrieblichen Änderungen strengere vorsorgliche Emissionsbegrenzungen erfüllen als bisher. Der Bundesrat hat beschlossen, die geänderte NISV auf den 1. Juli 2016 in Kraft zu setzen. Darin werden zudem Bestimmungen zur Emissionsbegrenzung bei Hochspannungsleitungen, elektrischen Unterwerken und Eisenbahnanlagen präzisiert. Schliesslich werden die Bestimmungen zu elektrischen Hausinstallationen auf Grundsätzliches reduziert. Für die technischen Details wird neu auf die Niederspannungsinstallationsnorm verwiesen.

Quelle: https://www.news.admin.ch/message/index.html?lang=de&msg-id=61099

Tags:
Schweiz, Hochspannungsleitung, Bundesrat, Emissionsbegrenzung

Schweiz: Bundesrat beschliesst Änderung der NIS-Verordnung

H. Lamarr @, München, Montag, 18.04.2016, 13:14 (vor 2972 Tagen) @ Gast

Bundesrat beschliesst Änderung der NIS-Verordnung

Hintergrund
Änderung der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung
Erläuternder Bericht zur Änderung der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung
Bundesgerichtsurteil 1C_172/2011 vom 15.11.2011
Hochspannungsleitungen – Der grosse Volksbeschiss

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– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

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