Elektrosensibilität: Karl Richter (NPD) vs. Joachim Lorenz (Elektrosensibilität)
Karl Richter war bis 2014 für die NPD stellvertretender Parteivorsitzender und Landesvorsitzender in Bayern, seitdem ist er Mitarbeiter des Europabüros der NPD sowie bis 2020 gewählter Stadtrat in der Landeshauptstadt München (LHM).
Joachim Lorenz war bis zum 31. August 2015 Referent für Gesundheit und Umwelt (RGU) in München.
Im November 2011 gab es zwischen beiden ein Aufeinandertreffen, denn Stadtrat Karl Richter wollte vom damaligen OB Christian Ude so einiges über Elektrosensibilität wissen (Elektro-Hypersensibilität in München – eine verkannte Gefahr?). Doch Ude reichte die drei Fragen postwendend an seinen Umweltreferenten weiter. Was der Fragesteller (braun) fragte und der Antwortgeber (grün) antwortete, das erfahren Sie jetzt:
Frage: Welche Informationen darüber liegen der LHM vor, wie sich die Zahl der in München unter Elektro-Hypersensibilität leidenden Menschen in den letzten Jahren entwickelte? Inwieweit ist EHS für das RGU bzw. andere Stellen im Bereich der städtischen Gesundheitsvorsorge überhaupt ein Thema?
Antwort: Bei der Einschätzung der Elektrosensibilität hält sich das Referat für Gesundheit und Umwelt (RGU) an den derzeitigen wissenschaftlichen Kenntnisstand. Hierzu aus einer Mitteilung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (17.6.2008): "Ein ursächlicher Zusammenhang zwischen elektromagnetischen Feldern unterhalb der geltenden Grenzwerte und unspezifischen Gesundheitsbeschwerden wie z. B. Kopfschmerzen, Schlafstörungen ("Elektrosensibilität") war nicht nachweisbar. In der Gesamtbewertung decken sich die Ergebnisse des Deutschen Mobilfunkforschungsprogramms mit denen anderer Forschungsprojekte aus dem Ausland."
Frage: Inwieweit besteht nach Einschätzung des RGU ein Zusammenhang zwischen Elektro-Hypersensibilität und dem Ausbau der Mobilfunknetze? Inwieweit ist ein Zusammenhang zwischen EHS-Fällen in der LHM und der hohen Zahl von Mobilfunk-Sendemasten im Stadtgebiet erkennbar?
Antwort: Nach der internationalen anerkannten Diagnose-Klassifikation ICD 10 der WHO gibt es für Elektrosensibilität bisher keine eindeutigen Diagnose-Kriterien. Daher gibt es auch keine diagnostischen Tests.
Frage: In Deutschland liegt die Obergrenze für die Signalstärke von Funkwellen bei 10.000 Mikrowatt pro Quadratmeter, in Rußland, Italien, der Schweiz und China dagegen bei nur 100 Mikrowatt pro Quadratmeter. Inwieweit hielte es das RGU für angebracht, auch hierzulande im Interesse der öffentlichen Gesundheit auf eine Reduzierung der Obergrenze hinzuwirken?
Antwort: Hierzu verweisen wir auf den Stadtratsbeschluss „Mobilfunk - Münchner Vorsorgemodell 2003" (Sitzungsvorlage Nr. 02-08 / V 02318, Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 02.07.2003).
Kommentar: Ich empfehle beiden Herrn dringend "Mobidig", den Mobilfunk-Einheitenumrechner des IZgMF. Der funktioniert auch noch unter Windows 10 wie geschmiert und macht deutlich, dass Karl Richter keine Vorstellung von den Grenzwerten im Mobilfunk hat. Mit 10'000 µW/m² liegt der Stadtrat völlig abseits der Spur, denn das sind putzige 10 mW/m² oder 0,01 W/m². Tatsächlich beträgt der Grenzwert (für UMTS) jedoch 10'000'000 µW/m² oder weniger dramatisch 10 W/m². Grundfalsch sind auch die anderen Grenzwertangaben des NPD-Funktionärs, dem ich ans Herz legen möchte: Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Fresse halten.
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
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