Mit dem Ausbau der Funknetze für Mobiltelefone und Internet könnten an einigen Standorten in Dortmund die Grenzwerte für Elektrosmog überschritten werden.
Das IZgMF fragten in Dortmund nach, wie diese Falschmeldung zustandegekommen sein mag, und bekamen vom Umweltamt der Stadt folgende Auskunft.
Die Grenzwerte der 26. BImSchV werden natürlich nicht überschritten. Wenn das so wäre, würde die Bundesnetzagentur keine Standortbescheinigung ausstellen können. 91,2 bezieht sich auf eine Vorlage an die politischen Gremien, in der u. a. dargestellt wird, dass ein "interner Prüfwert" vom 10 mW/m² nicht an allen Standorten eingehalten werden kann, wenn alle Funksysteme in Betrieb sind und mit maximal möglicher Leistung senden.
Dieser Prüfwert geht zurück auf eine Empfehlung des Ecolog-Instituts, das vor vielen Jahren einen Vorsorgewert von 10 mW/m² vorgeschlagen hat. Diesen Wert wendet die Stadt Dortmund seit 2003 an, wenn Standorte im Umfeld von Kindergärten etc. realisiert werden.
Hintergrund
Vorsorgewerte sind keine Gefährdungswerte. Deshalb ist eine geringfügige Überschreitung um bis 100 % (20 mW/m²), wie in Dortmund prognostiziert, kein Grund zur Sorge. Ganz anders wäre es bei einer Überschreitung der etwa 1000-fach höheren Gefährdungsgrenzwerte gemäß 26. BImSchV. Dann wären bereits 1 Prozent Grenzwertüberschreitung inakzeptabel.
In der Schweiz versucht ein Anti-Mobilfunk-Verein diesen Sachverhalt zu verdrehen, indem er die schweizer Anlagengrenzwerte (Vorsorgewerte) wie Gefährungsgrenzwerte betrachtet und jede Überschreitung dieser Anlagegrenzwerte dramatisiert. Ziel ist es, die Bevölkerung zu verunsichern, um dem schwindenden Interesse an den Kassandrarufen organisierter Mobilfunkgegner entgegen zu wirken. Mehr dazu in diesem Beitrag.
Website der Stadt: Mobilfunk in Dortmund
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
Tags:
Anlagengrenzwert, Grenzwertüberschreitung, Gefährdungsgrenzwert