Vorsicht Desinformation: trau' keinem Mobilfunkgegner blind (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 09.07.2015, 21:52 (vor 3424 Tagen)

Eigentlich möchte man es nicht für möglich halten, doch wenn organisierte Mobilfunkgegner etwas behaupten, dann ist dies meiner Erfahrung nach mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit teilweise oder gänzlich falsch. Einem organisierten Mobilfunkgegner etwas blind zu glauben ist daher gelinde gesagt leichtsinnig. Meine Behauptung wird im Forum mit x Beispielen belegt. Wer nicht suchen möchte, mag sich von folgendem neuen Beispiel beeindrucken lassen. Es geht darin um den Versuch eines Mobilfunkgegners, die Bedeutung der gescheiterten Replikationen der Wiener/Berliner "Reflex"-Studie klein zu reden. Der Mann bedient sich dazu des Urteils im Streit Elisabeth K. vs. Lerchl. Da die gescheiterten "Reflex"-Replikation die einst so wichtige "Reflex"-Alarmstudie bis zur Bedeutungslosigkeit entwerten, ist es Ziel der Desinformation, die verloren gegangene Reputation von "Reflex" wieder herzustellen.

Gigaherz-Präsident Hans-U. Jakob behauptet:

Die Richter/Innen haben sich üner 6 Seiten damit befasst ob Lerchls Anschuldigungen zutreffen oder nicht. Sie sind sogar zum Schluss gekommen, dass es keine Rolle spiele, ob die Reflex-Studien bisher erfolgreich repliziert werden konnten oder nicht.

Das Urteil der Hamburger Pressekammer (PDF) sagt zur Reproduzierbarkeit von "Reflex":

Die unter Beweis eines Sachverständigen gestellte Äußerung der Beklagten im Schriftsatz vom 17.12.2014, dass naturwissenschaftliche Ergebnisse nur dann als wahr gelten würden, wenn sie reproduzierbar seien, ist eine Meinungsäußerung. Zur Richtigkeit einer Meinungsäußerung ist jedoch kein Sachverständigengutachten einzuholen. Im Übrigen stellte die Kommission für Wissenschaftliche Integrität fest, dass die fehlende Reproduzierbarkeit nicht für eine Bestätigung des Fälschungsvorwurfes reicht (vgl. Anlage K 3). Diese ist demnach offensichtlich anderer Ansicht als die Beklagten. Dieselbe Erwägung gilt für die im Schriftsatz vom 27.01.201 5 angebotenen Sachverständigenbeweise. Der Vortrag mag Indizien für eine Fälschung belegen, aber diese sind hier für die positive Feststellung zur Gewissheit des Gerichts, die Klägerin habe Daten erfunden, nicht ausreichend.

Die Kommission für Wissenschaftliche Integrität (OeAWI) befand in ihrer Stellungnahme vom 23.11.2010 (PDF):

Allerdings wurden die Experimente von Diem et al. 2005 von der Arbeitsgruppe um Herrn Prof. Speit im Jahr 2006, also nach der Veröffentlichung der Daten, wiederholt. Dabei konnten die Ergebnisse der Wiener Arbeitsgruppe nicht reproduziert werden. Der Umstand, dass Speit et al. die Ergebnisse nicht reproduzieren konnten, bedeutet nicht, dass damit der Fälschungsvorwurf bestätigt wäre.

Soweit die Fakten.

Bewertung: Die Behauptung des Mobilfunkgegners, das Gericht sei zu dem Schluss gekommen es spiele keine Rolle, ob die Reflex-Studien bisher erfolgreich repliziert werden konnten oder nicht, ist falsch. Das Gericht zitiert lediglich aus dem Gutachten der OeAWI, die gescheiterte Replikation von Speit et al. (2006) bedeute keine Bestätigung des Fälschungsvorwurfs. Mehr noch: Das Gericht anerkennt, die Beklagten hätten Indizien für eine Fälschung beigebracht, diese belegten jedoch aus Sicht des Gerichts nicht ausreichend, es sei die Klägerin gewesen, die Daten erfunden habe.

Damit bleibt es dabei: Das Urteil von Hamburg entlastet lediglich die Klägerin vom Fälschungsvorwurf, ein Persilschein für "Reflex", wie von organisierten Mobilfunkgegnern behauptet, ist das Urteil in keiner Weise. Im Gegenteil, die oben zitierte Passage aus dem Urteil macht deutlich, auch dem Gericht ist "Reflex" nicht ganz geheuer gewesen.

Gleichwohl enttäuschend ist die in der zitierten Passage erkennbare Kurzsichtigkeit der Pressekammer bei der Bewertung der OeAWI-Stellungnahme. Als die OeAWI 2010 zu Werke ging, gab es allein die gescheiterte Replikation von Prof. Speit aus dem Jahr 2006. Aus einer einzigen gescheiterten Replikation verbindlich abzuleiten, die Wiener/Berliner "Reflex"-Studien seien gefälscht, wäre tatsächlich unprofessionell gewesen. Doch das Gericht hätte es besser wissen können, denn nach 2006 scheiterten 2013 gleich zwei weitere Replikationsversuche (Layer et al. und Speit et al.). Zudem liegt seit Oktober 2014 die glaubwürdige Schilderung einer wissenschaftlichen Beraterin vor, die von einer von Franz Adlkofer und Hugo Rüdiger vorsorglich blockierten Replikation im Jahr 2004 berichtet. In Summe haben alle diese Ereignisse ein wesentlich höheres Gewicht als Speits 2006-er Arbeit allein. Warum das Gericht die durchwegs belastende Beweislage bezügl. Replikationen nicht vollständig zur Kenntnis genommen hat ist mir nicht bekannt. Dass das Gericht nur veraltete Kenntnisse von den Replikationsversuchen hatte, belegt die oben zitierte Textpassage nachdrücklich.

Ich danke Herrn Jakob für seinen Versuch, eine falsche Interpretation des Urteils in Umlauf zu bringen. Erst durch die Widerlegung seiner Behauptung und der damit einher gehenden Beschäftigung mit dem Urteil ist mir richtig klar geworden, wie verlogen die Behauptung ist "REFLEX-Studie juristisch bestätigt".

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Jakob, Desinformation, Täuschung, Reflex, Falschmeldung, Lüge, Laborantin, Urteil, Ueberblick, Entwerten, Faktencheck, Tricksen, Drama-Queen

Vorsicht Desinformation: trau' keinem Mobilfunkgegner blind

Kuddel, Donnerstag, 09.07.2015, 22:26 (vor 3424 Tagen) @ H. Lamarr
bearbeitet von Kuddel, Donnerstag, 09.07.2015, 22:52

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Vorsicht Desinformation: trau' keinem Mobilfunkgegner blind

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 09.07.2015, 23:22 (vor 3424 Tagen) @ Kuddel

Ich komm' nicht drauf, "Kuddel", was Sie mit den Fragmenten aus dem Bericht der Wiener Ethikkommission sagen wollen. Dem Gericht war auch dieses Dokument bekannt.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Vorsicht Desinformation: trau' keinem Mobilfunkgegner blind

Kuddel, Freitag, 10.07.2015, 00:35 (vor 3424 Tagen) @ H. Lamarr
bearbeitet von Kuddel, Freitag, 10.07.2015, 01:18

Ich komm' nicht drauf, "Kuddel", was Sie mit den Fragmenten aus dem Bericht der Wiener Ethikkommission sagen wollen. Dem Gericht war auch dieses Dokument bekannt.

Meine subjektive Meinung:
Die Laborantin war von Anfang an kooperativ und hatte eigentlich recht schnell reinen Tisch gemacht, wurde aber offenbar von ihrem Arbeitgeber "überredet" weiter mit ihrem Namen für Reflex einzustehen. Vermutlich war sie sich über die schwerwiegenden Konsequenzen ihrer laxen Arbeitshaltung im monotonen Laborbetrieb nicht richtig im Klaren. Es fehlte offenbar an Kontrolle durch die Vorgesetzten, welche die Plausibilität der Daten eigentlich selbst hätten anzweifeln müssen. Der in der Anhörung als Experte hinzugezogene Herr Prof. Kundi befand die Daten ja auch gleich "grenzwertig", was schon gleichbedeutend mit "verdächtig" ist.
Kundi hat Lerchl quasi bestätigt, konnte es aber als Angehöriger der UniWien (welche vermutlich gerade von Prof A unter Druck gesetzt wurde) nicht deutlicher zum Ausdruck bringen.
Möglicherweise haben Prof. R und sein Geldgeber Prof A. gegenüber der Laborantin durch die Blume zum Ausdruck gebracht, daß sie spektakuläre Ergebnisse ganz toll finden, was die Laborantin zu einem "weiter so" Verhalten animierte, da sie ja auch das "wir schauen auch nicht genauer hin" -Verhalten bemerkte .
(siehe Anmerkung im Verhör, daß Vorgesetzte nie selbst ins Mikroskop schauten)

Da recht ansehnliche Summen und Arbeitsleistung in die Studie investiert wurden, halte ich es für naheliegend, daß Prof A. der Meduni Wien rechtliche Schritte androhte . Beide Parteien waren um ihren Ruf besorgt. Mit der Folge, daß die Meduni wiederum der Laborantin die Pistole auf die Brust gesetzt hat...sie vermulich rechtlich zu belangen (finanzieller Schadensersatz etc) wenn sie nicht kooperiert um den Schein und den Ruf der Uni und von Prof-A zu wahren.

Sie wollte reinen Tisch machen, aber "Mächtigere" haben sie nicht gelassen und Sie war daher in einer Zwickmühle ohne Ausweg.

Von daher hat es mich immer gestört, daß Professor Lerchl der Laborantin durch stetige Nennung ihres Namens (der ja auch ihre Familie mit hineinzieht) derart die Hölle heiß gemacht hat, wo doch dieses Protokoll klipp und klar darlegt, daß nicht die Laborantin die Retraktion der Studie blockiert, sondern die Geldgeber und die um ihren Ruf besorgten Vorgesetzten.
Dass auch das Gericht dieses Spiel erkannt hat und ein entsprechendes Urteil zu Ungunsten Professor Lerchels fällte, ist naheliegend . Vom Bauchgefühl war mir der Ausgang des Verfahrens von Anfang an klar. Das Gericht hat sich schützend vor das kleine Rädchen im mahlenden Getriebe gestellt und durch die Blume gesagt, daß die großen und besser bezahlten Räder die Sache bitte unter sich ausmachen mögen.

K

Tags:
, Feindbild, MUW, Laborantin, Karren, Marionette, Puppenspieler

Vorsicht Desinformation: trau' keinem Mobilfunkgegner blind

H. Lamarr @, München, Freitag, 10.07.2015, 22:39 (vor 3423 Tagen) @ Kuddel

Ich komm' nicht drauf, "Kuddel", was Sie mit den Fragmenten aus dem Bericht der Wiener Ethikkommission sagen wollen. Dem Gericht war auch dieses Dokument bekannt.

Meine subjektive Meinung:
Die Laborantin war von Anfang an kooperativ und hatte eigentlich recht schnell reinen Tisch gemacht ...

Eine interessante Theorie, "Kuddel", die Sie da entwickelt haben. So könnte es gewesen sein. Die Wahrheit werden wir wahrscheinlich nicht infolge eines "Geständnisses" erfahren, mit Augen aufhalten und Indizien sammeln sind wir aber auch schon ganz schön weit gekommen.

Nicht nachvollziehen kann ich Ihren Vorwurf der häufigen Namensnennung der Laborantin. Zumindest in seinem Buch über den "Reflex"-Skandal "Fälscher im Labor und ihre Helfer" geht Prof. Lerchl mit der Laborantin bemerkenswert rücksichtsvoll um.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

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