Stadt Bern stoppt Mobilfunk-Baugesuche (Allgemein)

H. Lamarr, München, (vor 7456 Tagen)

Bearbeitung von hängigen Mobilfunk-Baugesuchen ausgesetzt

Die Präsidialdirektion der Stadt Bern hat beschlossen, die Bearbeitung von hängigen Mobilfunk-Baugesuchen auszusetzen. Bereits im November 2005 hatte das Bauinspektorat alle hängigen Baubewilligungsverfahren für Mobilfunkanlagen aufgrund einer entsprechenden Empfehlung der Fachstelle Immissionsschutz des beco-Berner Wirtschaft sistiert. Dies nachdem das Bundesgericht im März 2005 in einem Entscheid festhielt, dass die Anwohnerinnen und Anwohner von Mobilfunkantennen einen Anspruch darauf haben, dass die Grenzwerte für die Strahlenbelastung durch Mobilfunkanlagen objektiv überprüft werden.

Aufgrund dieses Bundesgerichtsentscheids hat eine Arbeitsgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundesamts für Umwelt (BAFU) und des beco-Berner Wirtschaft eine Softwarelösung und ein Qualitätssicherungssystem für die Kontrolle der Grenzwerteinhaltung empfohlen. Die Präsidialdirektion der Stadt Bern ist der Meinung, dass dieses vorgeschlagene Verfahren zur Kontrolle der Einhaltung der Grenzwerte den Anforderungen des Bundesgerichts nicht genügt und somit der Anspruch der Anwohnerinnen und Anwohner nicht erfüllt ist. Bis diese zentrale Frage rechtskräftig entschieden ist, wird das Bauinspektorat die Bearbeitung der hängigen Mobilfunk-Baugesuche nicht wieder aufnehmen.

Im November 2005 hatte der Gemeinderat bekanntlich bereits ein Moratorium für Mobilfunkantennen auf stadteigenen Liegenschaften beschlossen. Mit dem Moratorium wurde ein Marschhalt beim Bau von weiteren Antennen auf stadteigenen Liegenschaften eingelegt.

Quelle: Medienmitteilung vom 14.2.2006 Abteilung Kommunikation der Stadt Bern

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

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Stadt Bern stoppt Mobilfunk-Baugesuche

Evi, (vor 7454 Tagen) @ H. Lamarr

Das Bundesgericht hat eindeutig von baulichen Massnahmen gesprochen und nicht von einer Softwarelösung. Es kann ja nicht angehen, dass sich die Betreibergesellschaften selbst kontrollieren. Genausogut könnte ein Automobilist seine gefahrene Geschwindigkeit kontrollieren und sich selbst anzeigen, wenn diese überschritten ist. Logisch, nicht?
Ausserdem: Bundesämter haben keine Weisungsbefugnis, sondern können nur Empfehlungen (hier Schützenhilfe für die Betreibergesellschaften) abgeben.
Stossend: Die Bundesämter sollten eigentlich für - nicht gegen - die Bevölkerung sprechen, mit deren Steuergeldern sie ja finanziert werden. :-| :-| :-(

siehe
www.gigaherz.ch/990
www.gigaherz.ch/993 und
www.gigaherz.ch/998

Evi

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Standortdatenblatt?

H. Lamarr, München, (vor 7454 Tagen) @ Evi

Ich würde gerne mal so ein schweizerisches Standortdatenblatt sehen. Hat gigaherz das PDF eines Original-Standortdatenblatts auf seiner Website?

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

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Standortdatenblatt?

Evi, (vor 7454 Tagen) @ H. Lamarr

Ich würde gerne mal so ein schweizerisches Standortdatenblatt sehen. Hat
gigaherz das PDF eines Original-Standortdatenblatts auf seiner Website?

Leider nein.

Evi

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