Bundesgerichtsurteil bringt Gigaherz-Präsident Jakob in Not (Allgemein)
Zwiespältig sieht Mobilfunk-Erzgegner Hans-U. Jakob das Schweizerische Bundesgerichtsurteil vom 7. April 2009. Mal benutzt er es, um voll Inbrunst zu versuchen die gesunkene Naila-Studie zu bergen, mal spuckt er Gift und Galle darüber.
Das Urteil gibt zu Lasten des Gigaherz-Präsidenten noch wesentlich mehr her.
Unter dem Titel "Swisscom liefert ein umfassendes Geständnis" berichtet Jakob am 27. Februar 2009 lang und breit über eine Patentanmeldung des Mobilfunk-Betreibers Swisscom, die eine Reduzierung von Elektrosmog zum Ziel hat. Der Gigaherz-Präsident unterzieht diese Patentschrift nebst einem Brief von Swisscom einer seiner üblichen Kaffeesatzlesungen und kommt zu dem Schluss, es handle sich um eine sensationelle Begründung für ein internationales Patent.
So weit so gut.
Keine zwei Monate später aber stellt das Bundesgericht in seinem Urteil lakonisch fest:
Auch die vom Beschwerdeführer 1 nachträglich eingereichte Patentanmeldung der Swisscom zur Reduzierung von Elektrosmog in drahtlosen lokalen Netzwerken (WLAN) vom 24. Februar 2003 vermittelt keine neuen Erkenntnisse.
Jetzt könnte man meinen, Jakob hielte nichts von den Feststellungen Schweizerischer Bundesrichter, weil er sowieso immer alles besser weiß als der Rest der Welt.
Doch dem ist nicht so. Denn am 08. November 2013 macht Jakob zweifelsfrei klar, was er von den Bundesrichtern in Lausanne hält indem er schreibt:
Wichtig für uns ist nur, was das Schweizerische Bundesgericht dazu meint. Die Meinung der Münchner Grossmäuler ist für uns nicht von Bedeutung.
Meine Meinung: Hans-Ueli, versuch' es doch mal mit Cholinesterasehemmern wie Rivastigmin, Galantamin oder Donepezil.
Interessant ist mMn in der Urteilsbegründung die Passage, mit der das Gericht darlegt, wie die Schweizerische Bundesbehörde Bafu (Bundesamt für Umwelt) die wissenschaftliche Risikoeinschätzung vornimmt. Die Ausführungen sollten Pflichtlektüre von Mobilfunkgegnern sein, denn sie stehen im Gegensatz zu Laienmeinungen, wie sie auch Jakob häufig vertritt:
Das BAFU könne nicht jede Studie sofort kommentieren und seine Gesamtbeurteilung des Risikos tagesaktuell anpassen. Es sei ein Grundprinzip der wissenschaftlichen Vorgehensweise, dass ein Ergebnis erst dann als anerkannt und gesichert gelte, wenn es wiederholt und unabhängig eintrete und nicht im Widerspruch zu anderen Fakten stehe. Solange diese Anforderungen nicht erfüllt seien, habe ein Ergebnis nur vorläufigen Charakter. Es gebe viele Beispiele, in denen erstmals rapportierte biologische Effekte von nichtionisierender Strahlung in Wiederholungsstudien nicht bestätigt werden konnten. Die Entwicklung des wissenschaftlichen Kenntnisstandes und der davon abgeleiteten Risikoabschätzung sei deshalb systembedingt ein langsamer Prozess, der im Zeithorizont von Jahren und nicht von Tagen ablaufe. Der vom BAFU in der Vergangenheit eingeschlagene Rhythmus für eine Synthese neuen Wissens sei vor diesem Hintergrund bei Weitem ausreichend.
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
Bundesgerichtsurteil bringt Gigaherz-Präsident Jakob in Not
Meine Meinung: Hans-Ueli, versuch' es doch mal mit Cholinesterasehemmern wie Rivastigmin, Galantamin oder Donepezil.
Päng! - Pause. Jauuul!
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –