Machen 5 m mehr einen 48 m hohen Funkturm zum Gebäude? (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Freitag, 19.07.2013, 10:35 (vor 3951 Tagen)

In Wolnzach (Bayern) wird darum gestritten, ob ein Funkturm, wenn er von 48 m auf 53 m aufgestockt wird, in den Rang eines Gebäudes aufsteigt. Denn nur wenn dies der Fall ist, kommen Abstandsflächen zu angrenzender Bebauung zum tragen - wie es klagende Anwohner anstreben. Bei einem Ortstermin stellte die aus München angereiste Richterin jedoch fest: „Eine gebäudegleiche Wirkung ist nicht feststellbar und geht von dem Turm nicht aus, schon gar nicht von diesem neuen Gestänge“

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Baurecht, DonauKurier, Bebauung, Abstandsflächen


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