Gnade für "Hans" (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 13.02.2013, 11:24 (vor 4526 Tagen) @ helmut

"Tschuess" und das bayerische "Grüß Gott" sind miteinander verwandt bzw haben den selben Ursprung.
Deshalb kann "Tschuess" in Bayern nicht strafbar sein und zur Abmahnung führen,
es zeigt eigentlich nur die Herkunft der Person


Grüß Gott,

den vorgebrachten harten Fakten muss ich mich wohl beugen. Die "Abmahnung" von "Hans" wird hiermit rückwirkend aufgehoben und ins Gegenteil verwandelt.

Servus

Spatenpauli

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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