Erbschaftsangelegenheiten: ISES Südbaden ist übergelaufen (Allgemein)
Als Angelika Gremlich-Doblies noch die Geschicke des Vereins Ises lenkte (Initiative zum Schutz vor Elektrosmog Südbaden e.V.), konnte dieser eine einigermaßen passable Website vorweisen. Nicht was die Inhalte anging, die waren zum Teil bedrückend, sondern was Aktualisierung und Umfang der Site betraf. Davon ist nichts mehr übrig, heute ist die Site - unter neuer Leitung - eine Karteileiche.
Erwähnenswert ist lediglich die Satzungsänderung, die 2010 vorgenommen wurde. Sie hat die Erbfolge zu Lasten der 1997 gegründeten "Bürgerwelle Seeshaupt" verändert (die Bürgerwelle Seeshaupt ist nicht mit Sigi Zwerenz' Bürgerwelle zu verwechseln, dies beiden Bürgerwellen lagen 2003 im Clinch).
Zwei Auszüge aus der Satzung des Vereins ISES:
§11 (Fassung von 2005)
Der Verein kann nur durch Beschluss der Mitgliederversammlung aufgelöst werden, wenn der Vorstand oder zwei Drittel der Vereinsmitglieder dies beantragen und bei der Beschlussfassung mindestens zwei Drittel der Mitglieder anwesend sind. Der Beschluss bedarf einer Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen Stimmen. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an die „Bürgerwelle Seeshaupt e.V.“ mit dem Sitz in 82402 Seeshaupt. Über die Mittelverwendung bei Auflösung oder Wegfall des bisherigen Zwecks wird endgültig erst nach Einwilligung des Finanzamts entschieden.
§11 (Fassung von 2010)
Der Verein kann nur durch Beschluss der Mitgliederversammlung aufgelöst werden, wenn der Vorstand oder zwei Drittel der Vereinsmitglieder dies beantragen. Der Verein kann seine Auflösung beschließen, wenn drei Viertel der bei der entspr. Sitzung anwesenden Mitglieder dem zustimmen. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes geht das restliche Vermögen von ISES geht an Diagnose-Funk-Deutschland e.V. zweckgebunden für die aus Mitgliedern bestehende Freiburger Gruppe. Über die Mittelverwendung bei Auflösung oder Wegfall des bisherigen Zwecks wird endgültig erst nach Einwilligung des Finanzamts entschieden.
Kommentar: Diese Erbschaftsregelungen siechender Anti-Mobilfunk-Vereine sind mMn ein interessantes Geschäftsmodell für den begünstigten Verein. Bekanntlich durchlaufen lokale Anti-Mobilfunk-Vereine im Zeitraum von etwa 2 Jahren nach Gründung einen Durchlauferhitzer (kalt - heiß - kalt) und dümpeln dann tatenlos vor sich hin, weil sich die Angst vor Funkwellen als unbegründet herausstellte. Die Mitglieder aber zahlen aus Beharrung heraus weiter brav ihre Beiträge und das Konto der Karteileiche wird praller und praller. Dann die Auflösung, und schwupps hat Diagnose-Funk ein paar Hunderter oder Tausender mehr in der Kasse. Zum Geschäftsmodell wird das Ganze, weil es vorhersehbar ist, und solange funktionieren wird, wie die Mobilfunkbetreiber neue Sendemasten errichten. Denn dann kondensiert wie seit eh und je die (unbegründete) Bürgerangst, und dies bringt neue 2-Jahres-Vereine hervor, die zwischenzeitlich erloschene 2-Jahres-Vereine ersetzen.
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –