Tetra: Polizisten müssen ihre Geräte direkt am Körper tragen (Allgemein)
H. Lamarr , München, Sonntag, 04.11.2012, 12:19 (vor 4435 Tagen)
Diagnose-Funk schreibt in dem Faltblatt "Behördenfunk - Mangelhaftes Tetra-System erfordert ein Moratorium", das seit September 2012 in Umlauf ist:
Nach Herstellerangaben sollen Handys/Smartphones mindestens 15 - 20 mm vom Körper entfernt gehalten werden (Sendeleistung bis ca. 1 Watt).
Polizisten hingegen müssen Ihre Geräte direkt am Körper tragen (Sendeleistung bis ca. 5 Watt).
Ist das seriöse Aufklärung oder krampfhaft betriebene Panikmache?
Herausgeber des Faltblatts ist der deutsche (Stuttgarter) Ableger des Schweizerischen Anti-Mobilfunk-Vereins Diagnose-Funk. Eigentümlich ist, dass als Verantwortlicher im Sinne des Presserechts aber kein Deutscher, sondern ein Schweizer genannt wird, wohnhaft in CH 4143 Dornach. Dabei gibt es in der Schweiz gar keinen Tetra-Behördenfunk, sondern das Konkurrenzprodukt Tetrapol (Polycom).
--
Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
Tags:
TETRA, Diagnose-Funk, Flyer, Amateur, Polycom, Moratorium, Behördenfunk
Tetra: Polizisten müssen ihre Geräte direkt am Körper tragen
Kuddel, Sonntag, 04.11.2012, 15:38 (vor 4435 Tagen) @ H. Lamarr
bearbeitet von Kuddel, Sonntag, 04.11.2012, 16:06
Polizisten hingegen müssen Ihre Geräte direkt am Körper tragen (Sendeleistung bis ca. 5 Watt).[/b][/color][/i]
Wo kommt denn die Aussage mit den 5 Watt her ?
Ich dachte bisher, die Geräte senden mit maximal 1 bis 3 W (*)
Die Geräte senden nicht dauernd, sondern nur, wenn eine Übertragung zwischen dem Endgerät und der Basisstation stattfindet. Also nicht beim bloßen "Mithören".
Das Puls-Pauseverhältnis der TDMA Aussendung beträgt 1/4.
Die Geräte werden üblicherweise beim Mitführen in einem Holster getragen, der für einige cm Abstand der Antenne zum Körper sorgt. "Direkt am Körper" wäre die Reichweite auch stark eingeschränkt, so daß schon ein Eigeninteresse der Geräteindustrie besteht, gerade dies zu vermeiden.
In den meisten Anwendungsfällen werden die Geräte beim Senden (Push to Talk) in der Hand gehalten, mit ca 20cm Abstand zum Körper (Ausnahme, wenn über Sprechgarnitur gearbeitet wird)
Im Polizei und Feuerwehrfunk ist es nicht üblich, stundenlang zu klönen und zu diskutieren, sondern es werden nur knappe Anweisungen und Bestätigungen ausgetauscht, die maximale einige Sekunden dauern. Die Expositionszeiten sind entsprechend kurz.
(**)
http://www.bfs.de/de/bfs/forschung/stellungnahmen/tetra.html
Tags:
TETRA, Exposition, Gerücht, Technik
Gegensätze: Anti-Mobilfunk-Vereine und technische Kompetenz
H. Lamarr , München, Sonntag, 04.11.2012, 20:27 (vor 4435 Tagen) @ Kuddel
Polizisten hingegen müssen Ihre Geräte direkt am Körper tragen (Sendeleistung bis ca. 5 Watt).
Wo kommt denn die Aussage mit den 5 Watt her ?
Ich dachte bisher, die Geräte senden mit maximal 1 bis 3 W (*)
[...]
Es gibt, meine ich, noch einen weiteren Aspekt, der Diagnose-Funk Lügen straft:
Tetra-Handfunkgeräte sind keine Handys, sondern Funkgeräte. Und wie sich bei diesen Bildern zweifelsfrei erkennen lässt, gibt es kein Rätselraten, wo denn nun die Antenne eines Tetra-Funkgeräts abgeblieben ist.
Bei Handys und noch mehr bei Smartphones ist dies anders. Da ist von einer Antenne keine Spur mehr zu sehen. Das hat Folgen für den SAR-Wert, den die Hersteller zu nennen verpflichtet sind.
Nicht doof, messen die Hersteller den SAR-Wert ihrer Handys natürlich in der normalen Gebrauchshaltung, wie man sie beim Telefonieren einnimmt. Mikrofon und Lausprecher zeigen dabei zum Kopf des Anwenders, die irgendwo hinter der Rückwand montierte Antenne zeigt vom Kopf weg.
So weit so gut.
Nur gibt es inzwischen komfortable schnurlose Headsets, mit denen lässt es sich auch dann noch gut Telefonieren, wenn das Handy in der Hosentasche oder Brusttasche steckt. Und dort kann es dann "verkehrt" herum stecken, mit der Antenne zum Körper hin. Die Folge: Der bei normaler Gebrauchshaltung noch mühelos eingehaltene maximal zulässige SAR-Wert wird jetzt überschritten.
Die Aufforderung, Mobiltelefone eine gewisse Distanz vom Körper weg zu betreiben ist also allein der Ungewissheit geschuldet, wie der Benutzer sein Telefon (bei Headsetgebrauch) am Körper trägt, es kann zufallsbedingt so oder so sein. Logisch, dass die Hersteller sich da rechtlich absichern und die seltsame Abstandsregelung in ihre Bedienungsanleitungen hineinschreiben.
Es wäre eine schöne Aufgabe der Mobilfunkgegnerei gewesen, diesen Umstand nicht zum Schüren von Ängsten zu nutzen, sondern den Leuten zu raten, Handys am Körper immer so zu tragen als ob der A... Ohren hätte. Dann ist man auch mit Headset auf der sicheren Seite, Polizisten sind es bei Tetra, wie Sie plausibel gezeigt haben, sowieso. Allein, diese sogenannten Schutzorganisationen sprechen derartige Hinweise nicht aus, ich kann mich nicht entsinnen, jemals etwas in dieser Richtung von Diagnose-Funk, Bürgerwelle, Gigaherz usw. usf. gelesen zu haben. Dabei wäre dieser Tipp, wenngleich auch nur aus Vorsorge, wesentlich sinnvoller als der ebenso gängige wie wirkungslose Tipp, sein Handy aufm Nachtkastl auszuschalten.
--
Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
Tags:
Headset, Kolportage, wirkungslos
Gegensätze: Anti-Mobilfunk-Vereine und technische Kompetenz
cassandra, Mittwoch, 07.11.2012, 18:16 (vor 4432 Tagen) @ H. Lamarr
Nur gibt es inzwischen komfortable schnurlose Headsets, mit denen lässt es sich auch dann noch gut Telefonieren, wenn das Handy in der Hosentasche oder Brusttasche steckt. Und dort kann es dann "verkehrt" herum stecken, mit der Antenne zum Körper hin. Die Folge: Der bei normaler Gebrauchshaltung noch mühelos eingehaltene maximal zulässige SAR-Wert wird jetzt überschritten.
Da bin ich mir nicht so sicher, denn aus meiner Sicht handelt es sich bei der Exposition von BOS-Funkgeräten um berufliche Exposition mit den entsprechenden Konsequenzen, sprich: höhere SAR-Werte (10 W/kg?) zulässig.
Tags:
SAR-Wert, berufliche Exposition
SAR-Werte bei Nutzung von Tetra-Handfunkgeräten
H. Lamarr , München, Mittwoch, 07.11.2012, 21:50 (vor 4432 Tagen) @ cassandra
Nur gibt es inzwischen komfortable schnurlose Headsets, mit denen lässt es sich auch dann noch gut Telefonieren, wenn das Handy in der Hosentasche oder Brusttasche steckt. Und dort kann es dann "verkehrt" herum stecken, mit der Antenne zum Körper hin. Die Folge: Der bei normaler Gebrauchshaltung noch mühelos eingehaltene maximal zulässige SAR-Wert wird jetzt überschritten.
Da bin ich mir nicht so sicher, denn aus meiner Sicht handelt es sich bei der Exposition von BOS-Funkgeräten um berufliche Exposition mit den entsprechenden Konsequenzen, sprich: höhere SAR-Werte (10 W/kg?) zulässig.
Das Zitat bezieht sich auf Handys, nicht auf Tetra-Funkgeräte.
Das BfS schreibt: Für Berufsgruppen, die den Tetra-Funk verwenden [...], ist nach den Arbeitsschutzregelungen grundsätzlich eine lokale Exposition von bis zu 10 W/kg zulässig.
Die Quelle (Modellierung von SAR-Werten im gesamten Körper und detailliert im Kopfbereich unter besonderer Berücksichtigung des Auges, PDF, 2 Seiten) weiß aber auch zu berichten, dass unter Praxisbedingungen die 10 W/kg nicht erreicht werden, und bei "Wangenlage" des Funkgeräts (vergleichbar zur Gebrauchslage eines Handys beim Telefonieren) sogar die 2 W/kg (Grenzwert für Privatpersonen) nicht erreicht werden.
--
Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
Tags:
SAR-Wert, Arbeitsschutz
Tetra: Polizisten müssen ihre Geräte direkt am Körper tragen
H. Lamarr , München, Mittwoch, 07.11.2012, 22:00 (vor 4432 Tagen) @ Kuddel
Wo kommt denn die Aussage mit den 5 Watt her ?
Ich dachte bisher, die Geräte senden mit maximal 1 bis 3 W (*)
Nach Herstellerangaben sollen Handys/Smartphones mindestens 15 - 20 mm vom Körper entfernt gehalten werden (Sendeleistung bis ca. 1 Watt).
Die Sendeleistung für Handys ist mit "bis ca. 1 Watt" ebenfalls nicht korrekt angegeben, bekanntlich gilt 1 W für GSM1800, für GSM900 sind 2 W zulässig.
Wahrscheinlich wurde der zu niedrige Wert (1 W) genommen, um die vermeintliche Dramatik beim Gebrauch von Tetra-Handfunkgeräten möglichst beängstigend erscheinen zu lassen. Ich finde es befremdlich für einen Anti-Mobilfunk-Verein wie Diagnose-Funk, dass dort selbst nach sechs Jahren Aktivität noch immer nicht das Grundwissen über die Sendeleistungen von Handys geläufig ist.
--
Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
Tags:
TETRA, Inkompetenz, Handfunkgeräte, Behördenfunk