Entwurf einer neuen Mobilfunkcharta für Paris (Allgemein)

Gast, Samstag, 29.09.2012, 23:47 (vor 4437 Tagen)

Wie der Verband der französischen Mobilfunknetzbetreiber mitteilt, haben sich die Stadt Paris und die vier Mo-bilfunknetzbetreiber am 18.09.2012 auf die Ausarbeitung einer neuen Mobilfunkvereinbarung in der Hauptstadt verständigt. Die neue Charta soll dem Pariser Stadtrat in Kürze zur Abstimmung vorgelegt werden. Ziel ist es, eine qualitativ hochwertige Mobilfunkversorgung bei gleichzeitig möglichst geringen Expositionswerten zu gewährleisten. Zu diesem Zweck sieht der Entwurf der neuen Charta zwei maximale Feldstärken vor, die in geschlossenen Aufenthaltsbereichen (Wohnungen, Büros usw.) nicht überschritten werden sollen: 5 V/m und 7 V/m – je nachdem, ob ein 4G-Netz vorhanden ist oder nicht. Die neue Charta läutet gleichzeitig das Ende des Pariser Berechnungsmodells ein. Dieses war mit der Unterzeichnung der ersten Charta im Jahr 2003 in Einklang mit den Vorgaben des Messprotokolls der Nationalen Frequenzagentur in Kraft getreten und sah die Ermittlung der durchschnittlichen elektrischen Feldstärke anhand von drei Messungen innerhalb eines Zeitraums von 24 Stunden vor. In Zukunft gilt unabhängig vom Zeitpunkt der an der exponiertesten Stelle ermittelte Wert und nicht mehr der Durchschnittswert von drei Messungen innerhalb eines 24-Stunden-Zeitraums. In Zusammenarbeit zwischen der Stadt und den Mobilfunknetzbetreibern wird zudem eine jährliche Bilanz zur 4G-Abdeckung sowie deren Einfluss auf die Expositionshöhe in geschlossenen Aufenthaltsbereichen erstellt, was eine Überprüfung der für das 4G-Netz angestrebten maximalen Feldstärke zur Folge haben kann. Der Entwurf der neuen Charta sieht außerdem vor, dass die Öffentlichkeit umfassender und besser informiert wird und dass die Stadt Anträge auf Errichtung oder Änderung bestehender Funkmasten innerhalb von maximal vier Monaten nach Eingang der entsprechenden Dokumente durch den Betreiber zu bearbeiten hat. Darüber hinaus sind jedes Jahr 400 Messungen in besonderen Einrichtungen (Kindergärten, Schule, Pflegeheime usw.) geplant, so dass auf Basis der neuen Regelung mindestens einmal innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren in jeder dieser 1200 Einrichtungen in Paris eine Expositionsmessung stattfinden wird.

Pressemitteilung der Fédération Français du Telecom v. 18.09.2012: http://www.fftelecoms.org/
Mitteilung der Stadt Paris: http://www.paris.fr

Quelle: WIK EMF Brief, Ausgabe 90 | 28. September 2012

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