INTERPHONE - BITKOM zitiert das Bundesamt für Strahlenschutz (Allgemein)
Bundesamt für Strahlenschutz :
"Auch für Langzeitnutzer, bei denen der Beginn der Handynutzung mehr als zehn Jahre zurücklag, zeigte sich kein erhöhtes Risiko für einen der beiden Hirntumore."
„Auch für Langzeitnutzer, bei denen der Beginn der Handynutzung mehr als zehn Jahre zurücklag, zeigte sich kein erhöhtes Risiko.“
INTERPHONE - BITKOM zitiert das Bundesamt für Strahlenschutz
Bundesamt für Strahlenschutz :
"Auch für Langzeitnutzer, bei denen der Beginn der Handynutzung mehr als zehn Jahre zurücklag, zeigte sich kein erhöhtes Risiko für einen der beiden Hirntumore."
„Auch für Langzeitnutzer, bei denen der Beginn der Handynutzung mehr als zehn Jahre zurücklag, zeigte sich kein erhöhtes Risiko.“
Anscheinend bin ich der einzige, der aufm Schlauch steht: Was ist denn die Botschaft Ihres Postings? Sehen Sie vielleicht einen Zusammenhang mit der Zitatverfälschung durch Dr. Adlkofer?
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
BITKOM betreibt Zitatverfälschung zur INTERPHONE-Studie
Bundesamt für Strahlenschutz :
"Auch für Langzeitnutzer, bei denen der Beginn der Handynutzung mehr als zehn Jahre zurücklag, zeigte sich kein erhöhtes Risiko für einen der beiden Hirntumore."
„Auch für Langzeitnutzer, bei denen der Beginn der Handynutzung mehr als zehn Jahre zurücklag, zeigte sich kein erhöhtes Risiko.“
Anscheinend bin ich der einzige, der aufm Schlauch steht: Was ist denn die Botschaft Ihres Postings?
Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) betreibt mMn. in o.g. Beispiel gezielt Informationsmanipulation, indem das Bundesamt für Strahlenschutz zur INTERPHONE-Studie durch Weglassung verfälscht zitiert wird.
BITKOM betreibt Zitatverfälschung zur INTERPHONE-Studie
Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) betreibt mMn. in o.g. Beispiel gezielt Informationsmanipulation, indem das Bundesamt für Strahlenschutz zur INTERPHONE-Studie durch Weglassung verfälscht zitiert wird.
Ja, die Weglassung ist offensichtlich. Nur, wo sehen Sie die damit einhergehende Verfälschung? Ich kann eine Verfälschung nicht wirklich erkennen. Ist es nicht so, dass die Weglassung eine redundante Textstelle betrifft und daher keine Verfälschung bedeutet?
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
BITKOM betreibt keine Zitatverfälschung zur INTERPHONE-Studie
Bundesamt für Strahlenschutz :
"Auch für Langzeitnutzer, bei denen der Beginn der Handynutzung mehr als zehn Jahre zurücklag, zeigte sich kein erhöhtes Risiko für einen der beiden Hirntumore."
„Auch für Langzeitnutzer, bei denen der Beginn der Handynutzung mehr als zehn Jahre zurücklag, zeigte sich kein erhöhtes Risiko.“
Anscheinend bin ich der einzige, der aufm Schlauch steht: Was ist denn die Botschaft Ihres Postings?
Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) betreibt mMn. in o.g. Beispiel gezielt Informationsmanipulation, indem das Bundesamt für Strahlenschutz zur INTERPHONE-Studie durch Weglassung verfälscht zitiert wird.
Unsinn, im Satz zuvor wird "Hurntumor" erwähnt.
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Meine Beiträge sind als Meinungsäußerungen aufzufassen. Die Meinungsäußerungsfreiheit ist ein in allen zivilisierten Ländern gesetzlich geschütztes Grundrecht.
"Wer die Dummbatzen gegen sich hat, verdient Vertrauen." (frei nach J.-P. Sartre)
BITKOM unterschlägt erhöhtes Gliom-Risiko für Langzeitnutzer
Bundesamt für Strahlenschutz :
"Auch für Langzeitnutzer, bei denen der Beginn der Handynutzung mehr als zehn Jahre zurücklag, zeigte sich kein erhöhtes Risiko für einen der beiden Hirntumore."
„Auch für Langzeitnutzer, bei denen der Beginn der Handynutzung mehr als zehn Jahre zurücklag, zeigte sich kein erhöhtes Risiko.“
Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) betreibt mMn. in o.g. Beispiel gezielt Informationsmanipulation, indem das Bundesamt für Strahlenschutz zur INTERPHONE-Studie durch Weglassung verfälscht zitiert wird.
Ist es nicht so, dass die Weglassung eine redundante Textstelle betrifft und daher keine Verfälschung bedeutet?
Redundanz (das mehrfache Vorhandensein derselben Information) ?
NEIN.
BITKOM unterschlägt die Information, daß laut INTERPHONE für Langzeitnutzer (Handynutzung 10+ Jahre) ein erhöhtes Risiko für ein Gliom besteht.
Es macht sicher einen Unterschied, ob sich für Langzeitnutzer (Handynutzung 10+ Jahre)
a) kein erhöhtes Risiko zeigt
(BITKOM : "[...] zeigte sich kein erhöhtes Risiko.")
ODER
b) ein erhöhtes Risiko für Glimome zeigt und kein erhöhtes Risiko für Meningeome zeigt.
(Bundesamt für Strahlenschutz : "[...] zeigte sich kein erhöhtes Risiko für einen der beiden Hirntumore.")
BITKOM unterschlägt erhöhtes Gliom-Risiko für Langzeitnutzer
a) kein erhöhtes Risiko zeigt
(BITKOM : "[...] zeigte sich kein erhöhtes Risiko.")ODER
b) ein erhöhtes Risiko für Glimome zeigt und kein erhöhtes Risiko für Meningeome zeigt.
(Bundesamt für Strahlenschutz : "[...] zeigte sich kein erhöhtes Risiko für einen der beiden Hirntumore.")
Wie werten Sie dann die Überschrift des BfS zu der zitierten Passage
BITKOM unterschlägt erhöhtes Gliom-Risiko für Langzeitnutzer
Es macht sicher einen Unterschied, ob sich für Langzeitnutzer (Handynutzung 10+ Jahre)
a) kein erhöhtes Risiko zeigt
(BITKOM : "[...] zeigte sich kein erhöhtes Risiko.")ODER
b) ein erhöhtes Risiko für Glimome zeigt und kein erhöhtes Risiko für Meningeome zeigt.
(Bundesamt für Strahlenschutz : "[...] zeigte sich kein erhöhtes Risiko für einen der beiden Hirntumore.")
Danke, jetzt ist klar, was Sie stört.
Aus meiner Sicht liegt das Problem jedoch schon bei der Quelle, dem BfS, denn die Formulierung "... zeigte sich kein erhöhtes Risiko für einen der beiden Hirntumore." ist ziemlich irritierend, zumal das BfS erst nach dieser Textstelle detaillierter auf die Langzeitnutzung eingeht. Bevor Sie Ihre Sicht der Dinge dargelegt haben, hatte ich - auch wegen des Kontexts - die verkorkste Passage anders als Sie gelesen: Nämlich so, dass (irgendwie) für keinen der beide Hirntumoren ein erhöhtes Risiko gefunden wurde.
Leicht möglich, dass der Autor des Bitkom-Textes mit der Orgiginalvorlage des BfS ebenfalls so seine liebe Not hatte, und den irritierenden Satzteil deshalb kurzerhand wegliess, nur um mehr Klarheit zu schaffen, nicht um böswillig zu Verharmlosen.
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
Zitatverfälschung
Bundesamt für Strahlenschutz :
"Auch für Langzeitnutzer, bei denen der Beginn der Handynutzung mehr als zehn Jahre zurücklag, zeigte sich kein erhöhtes Risiko für einen der beiden Hirntumore."
„Auch für Langzeitnutzer, bei denen der Beginn der Handynutzung mehr als zehn Jahre zurücklag, zeigte sich kein erhöhtes Risiko.“
Anscheinend bin ich der einzige, der aufm Schlauch steht: Was ist denn die Botschaft Ihres Postings?
Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) betreibt mMn. in o.g. Beispiel gezielt Informationsmanipulation, indem das Bundesamt für Strahlenschutz zur INTERPHONE-Studie durch Weglassung verfälscht zitiert wird.
Natürlich, natürlich.
Die Zitatverfälschung dafür einschlägig bekannter Mobilfunkkritiker würde dagegen anders aussehen. Und das Ergebnis wäre dann zum Beispiel so:
„Für Langzeitnutzer, bei denen der Beginn der Handynutzung mehr als zehn Jahre zurücklag, zeigte sich ein erhöhtes Risiko für einen der beiden Hirntumore.“
Ein Wort und einen Buchstaben weggelassen. Was ist das schon. Andere lassen ganze Sätze weg, um den Sinn um 180° zu drehen.
RDW
BITKOM unterschlägt erhöhtes Gliom-Risiko für Langzeitnutzer
Es macht sicher einen Unterschied, ob sich für Langzeitnutzer (Handynutzung 10+ Jahre)
a) kein erhöhtes Risiko zeigt
(BITKOM : "[...] zeigte sich kein erhöhtes Risiko.")ODER
b) ein erhöhtes Risiko für Glimome zeigt und kein erhöhtes Risiko für Meningeome zeigt.
(Bundesamt für Strahlenschutz : "[...] zeigte sich kein erhöhtes Risiko für einen der beiden Hirntumore.")
Nö, macht es nicht. Ich lese den unteren Text folgendermaßen:
"... zeigte sich kein erhöhtes Risiko, weder für den einen, noch für den anderen Hirntumor."
Ihre Interpretation ist zwar grammatikalisch zulässig (und möglicherweise sogar naheliegender als meine), aus dem Kontext erkennt man aber, daß sie falsch ist. Allein schon anhand der Überschrift des Abschnitts.
BITKOM unterschlägt erhöhtes Gliom-Risiko für Langzeitnutzer
Es macht sicher einen Unterschied, ob sich für Langzeitnutzer (Handynutzung 10+ Jahre)
a) kein erhöhtes Risiko zeigt
(BITKOM : "[...] zeigte sich kein erhöhtes Risiko.")ODER
b) ein erhöhtes Risiko für Glimome zeigt und kein erhöhtes Risiko für Meningeome zeigt.
(Bundesamt für Strahlenschutz : "[...] zeigte sich kein erhöhtes Risiko für einen der beiden Hirntumore.")
Danke, jetzt ist klar, was Sie stört.
Aus meiner Sicht liegt das Problem jedoch schon bei der Quelle, dem BfS, denn die Formulierung "... zeigte sich kein erhöhtes Risiko für einen der beiden Hirntumore." ist ziemlich irritierend, zumal das BfS erst nach dieser Textstelle detaillierter auf die Langzeitnutzung eingeht. Bevor Sie Ihre Sicht der Dinge dargelegt haben, hatte ich - auch wegen des Kontexts - die verkorkste Passage anders als Sie gelesen: Nämlich so, dass (irgendwie) für keinen der beide Hirntumoren ein erhöhtes Risiko gefunden wurde.
Leicht möglich, dass der Autor des Bitkom-Textes mit der Orgiginalvorlage des BfS ebenfalls so seine liebe Not hatte, und den irritierenden Satzteil deshalb kurzerhand wegliess, nur um mehr Klarheit zu schaffen, nicht um böswillig zu Verharmlosen.
Die PR-Profis der BITKOM wissen wie man richtig zitiert.
Und sie wissen auch wie man ein Zitat sinnentstellt, indem man Teile dieses unterschlägt, aber nicht als Auslassung kennzeichnet.
BITKOM unterschlägt erhöhtes Gliom-Risiko für Langzeitnutzer
Es macht sicher einen Unterschied, ob sich für Langzeitnutzer (Handynutzung 10+ Jahre)
a) kein erhöhtes Risiko zeigt
(BITKOM : "[...] zeigte sich kein erhöhtes Risiko.")ODER
b) ein erhöhtes Risiko für Glimome zeigt und kein erhöhtes Risiko für Meningeome zeigt.
(Bundesamt für Strahlenschutz : "[...] zeigte sich kein erhöhtes Risiko für einen der beiden Hirntumore.")
Nö, macht es nicht. Ich lese den unteren Text folgendermaßen:
"... zeigte sich kein erhöhtes Risiko, weder für den einen, noch für den anderen Hirntumor."Ihre Interpretation ist zwar grammatikalisch zulässig (und möglicherweise sogar naheliegender als meine), aus dem Kontext erkennt man aber, daß sie falsch ist. Allein schon anhand der Überschrift des Abschnitts.
Falsch ???
Ich interpretiere nichts.
Entweder man zitiert richtig, oder man zitiert falsch.
Es geht schlicht und einfach darum, daß BITKOM hier das BfS falsch zitiert.
Das gibt es nun doch gewisse Regeln.
"Bei Nutzern von Mobiltelefonen, bei denen sich aus den Befragungen eine Gesamtnutzungsdauer von mehr als 1.640 Stunden [10+ Jahre] abschätzen ließ, wurde ein statistisch signifikant erhöhtes Risiko errechnet, an einem Gliom zu erkranken. Für das Meningeom wurde bei intensiver Handynutzung ein erhöhtes, aber nicht statistisch signifikantes Risiko beobachtet."
http://www.bfs.de/de/elektro/hff/papiere.html/interphonestudie.html
BITKOM unterschlägt erhöhtes Gliom-Risiko für Langzeitnutzer
Es macht sicher einen Unterschied, ob sich für Langzeitnutzer (Handynutzung 10+ Jahre)
a) kein erhöhtes Risiko zeigt
(BITKOM : "[...] zeigte sich kein erhöhtes Risiko.")ODER
b) ein erhöhtes Risiko für Glimome zeigt und kein erhöhtes Risiko für Meningeome zeigt.
(Bundesamt für Strahlenschutz : "[...] zeigte sich kein erhöhtes Risiko für einen der beiden Hirntumore.")
Nö, macht es nicht. Ich lese den unteren Text folgendermaßen:
"... zeigte sich kein erhöhtes Risiko, weder für den einen, noch für den anderen Hirntumor."Ihre Interpretation ist zwar grammatikalisch zulässig (und möglicherweise sogar naheliegender als meine), aus dem Kontext erkennt man aber, daß sie falsch ist. Allein schon anhand der Überschrift des Abschnitts.
Es geht schlicht und einfach darum, wie BITKOM hier das BfS falsch zitiert.
Das gibt es nun doch gewisse Regeln. Ich unterstelle mal eine Absicht.Da spielt die Lesart oder Interpretation des Inhalt keine Rolle.
Doch, das spielt schon eine Rolle. Wenn der Sinn unverändert bleibt, kann man auch was weglassen. Und im Reich der Pressemitteilungen gelten ohnehin etwas weniger strenge Zitierregeln als in der Wissenschaft.
Und das mit der Absicht haben Sie schon richtig erkannt - versehentliches Zitieren ist mir noch nicht untergekommen ;)
Was das möglicherweise erhöhte Gliomrisiko bei langjährigen Intensivnutzern angeht, handelt es sich um eine Information, die zu einem guten Teil auf unplausiblen Aussagen zur Telefonierdauer basiert:
(...) Im zehnten Dezentil der angegebenen aufsummierten Gesprächsdauer - dies entspricht einer Gesamtgesprächsdauer von mindestens 1.640 Stunden - lag das OR bei 1,40 (95 Prozent CI 1.03–1.89) für Gliome, und 1,15 (95 Prozent KI 0,81–1,62) für Meningeome.
Allerdings traten in dieser Gruppe unplausible Angaben zur Gesprächsdauer auf. Schließt man - aufgrund der Annahme, dass diese Angaben unzuverlässig sind - 60 Teilnehmer aus, die angaben, mehr als fünf Stunden pro Tag telefoniert zu haben, so verringert sich das OR für Gliome von 1,40 auf 1,27 (95 Prozent KI 0,92-1,75) und für Meningiome von 1,15 auf 1,08 (95 Prozent KI 0,70 – 1,48).
(Quelle)
Und die Annahme, daß wohl niemand mehr als 5 Stunden am Tag mobil telefoniert, halte ich für nicht so weit hergeholt... Das wäre immerhin ein knappes Drittel der wach verbrachten Zeit (!).
BITKOM unterschlägt erhöhtes Gliom-Risiko für Langzeitnutzer
Es geht schlicht und einfach darum, wie BITKOM hier das BfS falsch zitiert.
Das gibt es nun doch gewisse Regeln. Ich unterstelle mal eine Absicht.Da spielt die Lesart oder Interpretation des Inhalt keine Rolle.
Doch, das spielt schon eine Rolle. Wenn der Sinn unverändert bleibt, kann man auch was weglassen.
Der Sinn bleibt also unterändert. Das ist ja interessant.
Das würde [laut BITKOM] bedeuten:
Ein erhöhtes Risiko für eine Tumorart und kein erhöhtes Risiko für eine andere Tumorart
= kein erhöhtes Risiko [für beide Tumorarten]
Bundesamt für Strahlenschutz :
"Auch für Langzeitnutzer, bei denen der Beginn der Handynutzung mehr als zehn Jahre zurücklag, zeigte sich kein erhöhtes Risiko für einen der beiden Hirntumore."
„Auch für Langzeitnutzer, bei denen der Beginn der Handynutzung mehr als zehn Jahre zurücklag, zeigte sich kein erhöhtes Risiko.“
BITKOM unterschlägt erhöhtes Gliom-Risiko für Langzeitnutzer
Der Sinn bleibt also unterändert. Das ist ja interessant.
Das würde [laut BITKOM] bedeuten:
Ein erhöhtes Risiko für eine Tumorart und kein erhöhtes Risiko für eine andere Tumorart
= kein erhöhtes Risiko [für beide Tumorarten]
Lesen Sie den Absatz "Insgesamt kein erhöhtes Gliom- und Meningeom-Risiko" nochmal und beachten Sie die Überschrift und den Kontext. Das Risiko ist für beide Tumorarten nicht erhöht (also weder für den einen, noch für den anderen!) und die Formulierung im letzten Satz nur etwas unglücklich gewählt.
Die intensive Handynutzung wurde separat untersucht, falls Sie dieses erhöhte Risiko für Gliome meinen. Vielleicht könnte man sich daran stören dass dieser Teil von BITKOM gar nicht erwähnt wurde. Dieses Ergebnis ist aber ohnehin fraglich laut BfS (siehe auch Beitrag von Christopher: Erhöhtes Gliomrisiko).
BITKOM sinnentstellt BfS zu INTERPHONE
Bundesamt für Strahlenschutz :
"Auch für Langzeitnutzer, bei denen der Beginn der Handynutzung mehr als zehn Jahre zurücklag, zeigte sich kein erhöhtes Risiko für einen der beiden Hirntumore."
„Auch für Langzeitnutzer, bei denen der Beginn der Handynutzung mehr als zehn Jahre zurücklag, zeigte sich kein erhöhtes Risiko.“
Der Sinn bleibt also unterändert. Das ist ja interessant.
Das würde [laut BITKOM] bedeuten:
Ein erhöhtes Risiko für eine Tumorart und kein erhöhtes Risiko für eine andere Tumorart
= kein erhöhtes Risiko [für beide Tumorarten]
Lesen Sie den Absatz "Insgesamt kein erhöhtes Gliom- und Meningeom-Risiko" nochmal und beachten Sie die Überschrift und den Kontext.
Es geht um das falsche Zitat, nicht um den Absatz.
Das Risiko ist für beide Tumorarten nicht erhöht (also weder für den einen, noch für den anderen!) und die Formulierung im letzten Satz nur etwas unglücklich gewählt.
Das BfS spricht explizit in diesem Satz von "Langzeitnutzer".
Für diese Gruppe der "intensiven Handynutzer" ist das Gliom-Risiko erhöht.
BIKOM lässt das unter den Tisch fallen.
Wenn BITKOM schon das BfS zur INTERPHONE-Studie zitieren will, dann sollte das Zitat auch korrekt sein.
Vielleicht könnte man sich daran stören dass dieser Teil von BITKOM gar nicht erwähnt wurde.
Daran könnte man sich in der Tat stören.
Langzeitnutzung ungleich Intensivnutzung
Es geht um das falsche Zitat, nicht um den Absatz.
Das BfS spricht explizit in diesem Satz von "Langzeitnutzer". Für diese Nutzergruppe besteht ein erhöhtes Gliom-Risiko.
Nein, Langzeitnutzer müssen nicht gezwungenermaßen viel telefoniert haben.
Siehe Definition hier, Seite 6, "2.2.2 Langzeitnutzer":
"Als Langzeitnutzer gelten Personen, welche schon seit mehr als 10 Jahren regelmässig ein Mobiltelefon benutzen."
wobei: "Als „regelmässiger Nutzer“ sind Personen definiert, die mindestens einmal wöchentlich während mindestens einem halben Jahr mobil telefonierten."
Das erhöhte Risiko an einem Gliom zu erkranken ergab sich bei einer "Gesamtnutzungsdauer von mehr als 1.640 Stunden" (= "sehr intensiver Handynutzung"). Das ist mMn, auch ohne die Studie gelesen zu haben, eine komplett andere Auswertung.
BITKOM zitiert Bundesamt für Strahlenschutz falsch
Es geht um das falsche Zitat, nicht um den Absatz.
Das BfS spricht explizit in diesem Satz von "Langzeitnutzer". Für diese Nutzergruppe besteht ein erhöhtes Gliom-Risiko.
Nein, Langzeitnutzer müssen nicht gezwungenermaßen viel telefoniert haben.
BITKOM zitiert das BfS falsch. Darum geht es.
Bundesamt für Strahlenschutz : "Auch für Langzeitnutzer, bei denen der Beginn der Handynutzung mehr als zehn Jahre zurücklag, zeigte sich kein erhöhtes Risiko für einen der beiden Hirntumore."
BITKOM : „Auch für Langzeitnutzer, bei denen der Beginn der Handynutzung mehr als zehn Jahre zurücklag, zeigte sich kein erhöhtes Risiko.“
Den Rest kann man sich im Appendix 2 der INTERPHONE-Studie ansehen:
Jetzt kann uns nur noch das BfS aus der Klemme helfen
BITKOM zitiert das BfS falsch. Darum geht es.
Unstrittig ist, Bitkom zitiert das BfS unvollständig.
Die Frage, die daraus resultiert, lautet aus meiner Sicht: Und, entsteht dadurch eine Sinnverfälschung? Sie sagen, ja, es entsteht eine erhebliche Sinnverfälschung, alle anderen sehen entweder gar keine oder nur eine bedeutungslose Sinnverfälschung. Ich halte beide Standpunkte für vertretbar, denn jede Seite hat gute Argumente.
Das kann man doch so stehen lassen, wir müssen ja nicht alle & immer einer Meinung sein. Einzig das BfS könnte jetzt noch befragt werden, ob die sich von Bitkom arg sinnverfälscht zitiert sehen - oder eben nicht. Solange wir nicht wissen, was das BfS mit dem unglücklich formulierten Satzfragment wirklich aussagen wollte, kommen wir der Wahrheit nicht weiter näher.
Also, gibt's Freiwille für eine Anfrage beim BfS?
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
Interpretationen der Interphone-Studie
Die Interpretation des BfS-Textes über die Langzeitnutzer lässt, ohne die Daten zu kennen, sehr wohl beide Schlüsse zu:
- ENTWEDER: Kein erhöhtes Risiko für einen, jedoch für den anderen.
- ODER: Kein erhöhtes Risiko für beide.
Falls vom BfS Möglichkeit 1 gemeint war ist das mMn sehr unglücklich formuliert und mir ist nicht klar warum man das erhöhte Risiko so dermaßen unter den Tisch fallen lässt. Vielleicht mag jemand nachfragen. Oder Klarheit bringen in das Thema des ominösen Appendix 2 der offenbar erst später publiziert wurde.
Ich persönlich zweifelte bis ich diese Tabelle zu Gesicht bekam nicht an Möglichkeit 2 und deswegen war das für mich auch kein verfälschendes Zitat.
Interessant ist dass es offenbar unterschiedlichste Interpretationen zu Interphone gibt. WIK-EMF-Brief8-2010:
"Ein reduziertes Erkrankungsrisiko für Teilnehmer die insgesamt häufiger telefoniert hatten (Anrufzahl pro Beobachtungszeitraum) und für Langzeitnutzer, die mehr als zehn Jahre lang regelmäßig mobil telefoniert hatten. Die Autoren interpretieren dieses statistische Ergebnis mit methodischen Unzulänglichkeiten der Studie und halten einen protektiven („schützenden“) Effekt durch das Mobiltelefonieren für unwahrscheinlich."
"Bei der Nutzungsintensität (aufsummierte Gesprächszeit) zeigen nur die Zahlen für die obersten zehn Prozent der Teilnehmer, die am intensivsten telefonierten (Gesamtgesprächsdauer im Beobachtungszeitraum: 1.640 Stunden oder mehr) ein erhöhtes Risiko (statistisch signifikant nur für Gliome). Hier wirkten nach Angabe der Autoren aber einige unplausible Angaben von Befragten (z.B. 12 Stunden Mobiltelefonieren pro Tag) verfälschend auf die Zahlen, so dass man hieraus keinen kausalen Zusammenhang interpretieren konnte. Auch wurde kein allgemeiner Zusammenhang zwischen stärkerer Telefonnutzung und höherem Tumorrisiko festgestellt, d.h. kein Dosis-Wirkungs-Verlauf."
Das passt nur bei den Intensivnutzern (aufsummierte Gesprächsdauer), nicht aber bei den Langzeitnutzern (regelmäßige Verwendung) mit der Tabelle (Appendix 2) zusammen.
Rohdaten oder bearbeitete Daten?
Den Rest kann man sich im Appendix 2 der INTERPHONE-Studie ansehen:
Sie wissen schon, daß es sich bei diesem Appendix nicht um die Originaldaten handelt? Da wurde nämlich dran rumgerechnet:
We observed an overall decrease in risk of glioma and of meningioma with any regular use of a mobile phone (main text Table 2). One means of correcting, at least crudely, for downward bias in the risk estimates for mobile phone use might be to undertake analyses using the lowest category of users as the reference category for risk estimates in higher categories. We present here INTERPHONE results obtained using this approach and discuss their justification and issues in their interpretation.
Es wurde also, um die Tatsache zu kompensieren, daß die Handynutzer durchschnittlich weniger Tumore entwickelten, eine Ausgleichsrechnung durchgeführt...
Ob das wissenschaftlich sauber und legitim ist, kann ich nicht bewerten, aber es muß klar gesagt werden, daß es sich nicht um die Originaldaten handelt.
Die sehen nämlich so aus: Allein die Intensivnutzer zeigen ein (knapp) signifikant erhöhtes Gliom-Risiko.
Und was diese Signifikanz wert ist, sagt das BfS an anderer, bereits von mir zitierter Stelle.
Jetzt kann uns nur noch das BfS aus der Klemme helfen
Also, gibt's Freiwille für eine Anfrage beim BfS?
Anfrage ist draußen.
Jetzt kann uns nur noch das BfS aus der Klemme helfen
Also, gibt's Freiwille für eine Anfrage beim BfS?
Anfrage ist draußen.
Obwohl, ich kann mir vorstellen, dass es gar nicht so einfach war, die Problematik dem BfS mit wenigen Worten ein-eindeutig nahe zu bringen.
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
BITKOM zitiert Bundesamt für Strahlenschutz RICHTIG
Antwort auf Anfrage an das BfS ist heute gekommen:
Sehr geehrter Herr Kureck,
bezugnehmend auf Ihre email vom 26. September 2012 und Ihr zwei Fragen kann ich folgendes festhalten:
zu 1. ...Ist hier gemeint dass es kein erhöhtes Risiko, weder für den einen, noch den anderen Hirntumor gibt?
(Anm.: es geht um die Passage "[...] kein erhöhtes Risiko für einen der beiden Hirntumore")
Ja, dies ist richtig. Somit entfällt die Anschlussfrage.
zu 2. Sehen Sie im Zitat von BITKOM eine Sinnentstellung oder trifft es den Kern der Aussage, auch wenn es unvollständig ist?
In der BITKOM Stellungnahme wird nicht auf die untersuchten Hirntumorarten, Gliome und Meningeome, eingegangen. Das BfS wird insofern zwar richtig, aber ohne den Zusammenhang vollständig darzustellen, zitiert. Meist werden Aussagen durch Vereinfachung und Auslassung weniger präzise. Dies als sinnentstellend zu bewerten, ist sehr weit gehend, da aus meiner Sicht damit auch eine Absicht unterstellt wird.
Ich hoffe, Ihnen damit weiter geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen,
i.A. Gunde Ziegelberger
Das heißt:
BITKOM zitiert das BfS falsch. Darum geht es.
Nein, Ihre Interpretation ist nicht korrekt. Mit "kein erhöhtes Risiko für einen der beiden Tumore" ist gemeint: "für beide Tumore kein erhöhtes Risiko".
BITKOM zitiert Bundesamt für Strahlenschutz RICHTIG
Das heißt:
BITKOM zitiert das BfS falsch. Darum geht es.
Nein, Ihre Interpretation ist nicht korrekt. Mit "kein erhöhtes Risiko für einen der beiden Tumore" ist gemeint: "für beide Tumore kein erhöhtes Risiko".
Danke, "kureck", für Ihre Anfrage beim BfS.
Ich finde das ist ein schönes Beispiel dafür, wie schnell sich Missverständnisse klären lassen, wenn nur bei den richtigen Stellen nachgefragt wird. Der Strang verbrauchte x Postings im Ringen um die unverbindliche Deutungshoheit darüber, was das BfS denn nun gemeint haben könnte. Die verbindliche Klärung kam mit zwei Postings aus.
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –