Befangenheit (Allgemein)

michael, Mittwoch, 11.07.2012, 08:20 (vor 4399 Tagen) @ H. Lamarr

Das Urteil wundert nicht. Weniger wegen der vielleicht schwachen Attestleistung, mehr dem Umstand geschuldet, das hier im Hause selbst seit vielen Jahren 2 Mobilfunkanlagen Dienst tun und den selbigen der Mitarbeiter beeinträchtigen.

Die richterliche Unabhänbgigkeit steht hier in Frage.

michael

Tags:
Unterstellung, Meinung, Stammtisch


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