Keine Ansprüche aufgrund "gesteigerter Elektrosensibilität" (Allgemein)
In einer gerichtlichen Auseinandersetzung forderte eine überzeugte Elektrosensible 10'000 Euro Schmerzensgeld von einem Mobilfunkbetreiber. In der Presse-Information anlässlich des Urteils heißt es:
"Die von ihr vorgelegte ärztliche Stellungnahme spricht lediglich von einer gesteigerten Elektrosensibilität der Klägerin."
Ich bin immer wieder neu erstaunt, dass es Ärzte gibt, die ihren Patienten augenscheinliche "Gefälligkeitsatteste" ausstellen. Denn wie kann ein Arzt "gesteigerte Elektrosensibilität" feststellen, wenn weltweit Wissenschaftler händeringend nach Wegen suchen, wie sich Elektrosensibilität überhaupt objektiv feststellen lassen kann. Bislang gelang es laut Rubin et al. in mehr als 60 Studien mit mehr als 1200 Probanden weltweit nicht, einen einzigen "echten" Elektrosensiblen zu finden. Dennoch scheint ein deutscher Arzt in der Lage zu sein "gesteigerte Elektrosensibilität" feststellen zu können. Für einen Urteilsspruch im Sinne der Klägerin reichte die fragwürdige ärztliche Stellungnahme jedoch nicht aus.
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
Befangenheit
Das Urteil wundert nicht. Weniger wegen der vielleicht schwachen Attestleistung, mehr dem Umstand geschuldet, das hier im Hause selbst seit vielen Jahren 2 Mobilfunkanlagen Dienst tun und den selbigen der Mitarbeiter beeinträchtigen.
Die richterliche Unabhänbgigkeit steht hier in Frage.
michael
Befangenheit
Das Urteil wundert nicht. Weniger wegen der vielleicht schwachen Attestleistung, mehr dem Umstand geschuldet, das hier im Hause selbst seit vielen Jahren 2 Mobilfunkanlagen Dienst tun und den selbigen der Mitarbeiter beeinträchtigen.
Dass Sie sich von den Anlagen beeinträchtigt sehen, haben Sie hier im Forum beschrieben. Neu ist mir, dass sich auch Kollegen von Ihnen beeinträchtigt sehen.
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –