OVG Rheinland-Pfalz: Keine Prostitution im Wohngebiet (Allgemein)
Hallo Daisy, Hallo Monika,
ich könnte mir vorstellen, dass Spatenpauli zwischen den Zeilen womöglich ausdrücken wollte, dass so was an und für sich eigentlich Harmloses wie Prostitution aus reinen Wohngebieten verbannt wird, die krankheitsfördernden Sender jedoch skandallöserweise (in NRW z.B. extra per neuem Gesetz)erlaubt sind. Vergleichbar ist aber beides dahingehend, dass sowohl die Dienste der Prostitution als auch der Sendemasten von Millionen gerne in Anspruch genommen werden, sie aber vor der eigenen Haustür kaum jemand möchte.
Und das sage ich euch klipp und klar, ich bin ein absoluter Handykritiker und wünschte, die Masten würden nur vor den Türen der Handynutzer stehen. Der Prostitution stehe ich hingegen vom Grundsätzlichen her positiv gegenüber. Dennoch wäre ich alles andere als erfeut, wenn sich der ganze zugehörige Parteienverkehr bis spät in die Nacht auf meiner Etage direkt neben meiner eigenen Wohnungstür und sodann in den Nachbarräumen abspielt. Und wenn ihr ehrlich seid, fändet ihr das auch nicht gut. Und wohnte ich sogar mit einer Familie dort nebendran, würde ich das Privatbordell fast so weit weg wünschen wie die Handy-Sender.
Und von wegen die armen Mädchen. In vielen Fällen handelt es sich in privaten Wohnungen um reine Wohlstandsprostitution um luxuriöser leben zu können. Wirklich arme Mädchen in dieser Hinsicht findet ihr auf Straßen in Tschechien.
Zum guten Schluss: Schön, dass ihr durch eure Entrüstung zeigt, wie gefährlich ihr die Sender einstuft. In dem Sinne weiterhin erfolgreiches Aufbegehren!
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H. Lamarr,
02.02.2004, 16:34
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Monika,
03.02.2004, 00:34
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daisy,
03.02.2004, 12:48
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Monika,
03.02.2004, 18:49
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Ulido,
03.02.2004, 23:22
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daisy,
04.02.2004, 13:25
- OVG Rheinland-Pfalz: Keine Prostitution im Wohngebiet - wiesel, 04.02.2004, 15:31
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