Links gehören zur Meinungsfreiheit (Allgemein)
H. Lamarr , München, Mittwoch, 01.02.2012, 00:01 (vor 4713 Tagen) @ Sektor3
Links in Online-Artikeln sind auch dann erlaubt, wenn sie auf rechtswidrige Angebote verweisen. Das entschied das Bundesverfassungsgericht nun in letzter Instanz.
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Bereits im Oktober 2010 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) nach mehreren erwirkten Verfügungen zwischen den Grundrechten auf Eigentumsschutz und der Pressefreiheit abgewogen und die Setzung von Links schließlich für zulässig erklärt. Das Gericht argumentierte, dass es sich dabei nicht um eine "technische Unterstützungsleistung" für die Angebote, sondern um "Belege und ergänzende Angaben", ähnlich wie bei Fußnoten, handele. Deshalb stünden Links in Online-Medien unter dem Schutz der Meinungsfreiheit. Auch wenn die Links auf "unzweifelhaft rechtswidrige Äußerungen" verwiesen, sei ein Informationsinteresse gegeben.
Ja wenn das so ist, dann dürfen etliche von uns vorsorglich aus dem Netz genommene Postings umgehend wieder zurück ins Forum.
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
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Meinungsfreiheit, Pressefreiheit