Mit seiner Dummheit prahlen (Allgemein)

helmut @, Nürnberg, Samstag, 12.11.2011, 16:03 (vor 4793 Tagen) @ KlaKla

Ich schmunzel nur noch über die meisten "sich Aufreger"
Die prahlen auch noch mit ihrem Unwissen und ihrer Dummheit.

Vom Baurecht, das sie immer wieder zitieren, haben die dann auch keine Ahnung.

Ob der Nachbar unterschreibt oder nicht, hat keine Wirkung. Es ist keine Zustimmung des Nachbarn sondern nur eine Kenntnisnahme. Es muß nach der Bauordnung der Nachbar nur in Kenntnis gesetzt werden. Dies kann der Nachbar erledigen oder gegen Kostenerstattung durch das Landratsamt erledigen lassen. Bei vielen Nachbarn oder Betroffenen kann die Bekanntgabe auch im Amtsblatt erfolgen.

Und Nachbar ist nur, wer unmittelbarer Nachbar ist, also Grundstück an Grundstück.
Verläuft z.B. wie bei mir hier ein Fußweg zwischen den Grundstücken, braucht der Nachbar mich nicht mehr in Kenntnis setzen bzw braucht er nicht mehr meine Unterschrift.

Ähnlich verhält es sich mit den Gemeinden. Die Baugenehmigung erteilt das Landratsamt. Die Gemeinde kann ihr Wohlwollen oder ihre Ablehnung kund tun, entscheiden tut das Landratsamt nach Gesetzeslage, und die ist zur Not einklagbar

MfG
Helmut

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In der Mobilfunk-BI und
"In der Abendsonne kann selbst ein kleiner Zwerg große Schatten werfen" (frei nach Volker Pispers)


Meine Kommentare sind stets als persönliche Meinungsäußerung aufzufassen

Tags:
, Dummheit, Baugenehmigung, Nachbarn


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