Europäischer Gerichtshof billigt Handymastensteuer
Eine Abgabe auf Handymasten in Belgien verstößt laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht gegen EU-Recht. Wie das Gericht heute, Donnerstag, mitteilte, handle es sich bei der Regelung um keine Verletzung der im EU-Vertrag garantierten Dienstleistungsfreiheit. Voraussetzung sei allerdings, dass die Abgabe unterschiedslos für in- und ausländische Anbieter gelte.
Quelle: http://www.computerwelt.at/detailArticle.asp?a=96561&n=1
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
