Europäischer Gerichtshof billigt Handymastensteuer

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 08.09.2005, 22:46 (vor 7404 Tagen)

Eine Abgabe auf Handymasten in Belgien verstößt laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht gegen EU-Recht. Wie das Gericht heute, Donnerstag, mitteilte, handle es sich bei der Regelung um keine Verletzung der im EU-Vertrag garantierten Dienstleistungsfreiheit. Voraussetzung sei allerdings, dass die Abgabe unterschiedslos für in- und ausländische Anbieter gelte.

Quelle: http://www.computerwelt.at/detailArticle.asp?a=96561&n=1

Schutti, was sagen Sie nun?

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Europäischer Gerichtshof billigt UMWELTAPARTHEIT

Helmut Breunig, Freitag, 09.09.2005, 09:27 (vor 7404 Tagen) @ H. Lamarr
bearbeitet von unbekannt, Freitag, 09.09.2005, 09:54

UMWELTAPARTHEIT

Das Ziel einer Konzentrierung der Antennen auf weniger Standorte bei ungleicher Möglichkeit der Bürger auf die räumliche Verteilung der Masten politisch und rechtlich Einfluss zu nehmen wird die schon heute zu beobachtende Entwicklung fördern, dass politisch weniger einflussreiche Bevölkerungsgruppen die an weniger Standorten massierte Zwangsbestrahlung dulden müssen, mit der die Anbieter die Nachfrage v.a. derjenigen bedienen, die in den "besseren" Wohngegenden wohnen.
Platziert werden sollen die Masten nicht in landschaftlich und städtebaulich privilegierten Wohngebieten. Wer wohnt denn da hauptsächlich?

Helmut Breunig
Feldpost 050909A

Europäischer Gerichtshof billigt UMWELTAPARTHEIT

H. Lamarr @, München, Freitag, 09.09.2005, 23:22 (vor 7403 Tagen) @ Helmut Breunig

Das Ziel einer Konzentrierung der Antennen auf weniger Standorte ... wird die schon heute zu beobachtende Entwicklung fördern, dass politisch weniger einflussreiche Bevölkerungsgruppen die ... Zwangsbestrahlung dulden müssen ...

So weit so gut. Da können Sie trotz völlig gegensätzlicher Motive also ausnahmsweise mal mit Schutti eine Allianz bilden: Auch er lehnt die Handymastensteuer (in NÖ) rundweg ab. Nur eines passt meiner Meinung nach nicht in Ihre Argumentation:

Wenn die Betreiber die Antennenkonzentration wollten (um z. B. auf Kosten der Unterprivilegierten die Privilegierten ungestört mit MF zu versorgen), dann dürfte doch nicht das passieren, was sich derzeit in Österreich abspielt: Dort wehren sich die Betreiber allem Anschein nach mit Händen & Füßen gegen die Handymastensteuer. Und wenn schon nicht die Betreiber die Konzentration wollen, dann vielleicht die "Politik". Aber aus welchem plausiblen Motiv heraus sollte sie das wollen?

Feldpost

Nanu, wo liegen Sie denn in Stellung? ;-)

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Europäischer Gerichtshof billigt UMWELTAPARTHEIT

Helmut Breunig, Donnerstag, 15.09.2005, 20:57 (vor 7397 Tagen) @ H. Lamarr

Strahlenbelastung bei Verwirklichung einer Handymastensteuer
http://www.networld.at/index.html?/articles/0537/30/121427.shtml

Weniger Masten bedeuten nicht weniger Antennen:

Wieviel weniger Masten in welchem Zeitraum wären zu erwarten?
Wo würden solche Site-Sharing-Masten positioniert werden?
Nach welchen Entscheidungsverfahren würde vorgegangen werden?
Wie würde sich die Strahlungsbelastung gestalten?

Helmut Breunig
Feldpost 050915E

Europäischer Gerichtshof billigt Handymastensteuer

Schutti @, Freitag, 09.09.2005, 10:59 (vor 7404 Tagen) @ H. Lamarr

Die Entscheidung war eher sehr allgemein gehalten.
Sie sagt nur aus dass eine solche Stueer nicht schon aus Prinzip illegal ist.
Sie darf aber auch nicht den Wettbewerg verzerren oder gegen andere Gesetze verstossen womit wir wieder am Anfang sind.
Andererseits kann man auf dieses Urteil aufbauen.
Denn im Gegensatz zu Belgien in den 90ern wurde in NÖ der WEttbewerb mehr als nur verzerrt.
Erstens zwischen den Betreibern, die ja unterschiedliche Technologien verwenden (GSM900, GSM1800, UMTS) und zwischen den Mobilfunkbetreibern und mitbewerbenden Betreibern wie der NÖKOM die mittels WLAN Internet anbietet und durch trickreiche Klauseln ausgenommen wurde und sogar noch Geld bekommt.
(Die NÖKOM gehören dem Land NÖ und der EVN (Schneeberger ist bei der EVN angestellt wie ich so hörte, der Sumpf ist da doch sehr am dampfen))

Alles kann aber noch dauern bis das wieder gekippt wurde.
NÖ hat ja mal versucht Strommasten zu besteuern und ist damit gescheitert.

Schutti

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