USA: Einspruchsmöglichkeit für Smart-Meter-Verweigerer (Allgemein)
Nachdem in Kalifornien (regional) die Entscheidung gefallen ist, die Messdaten elektronischer Energieverbrauchszähler (Smart Meter) nicht per Kabel, sondern per Funk zu übertragen, wird jetzt darum gefeilscht, wie mit Verweigern zu verfahren ist. Aus Sicht von Mobilfunkgegnern dürfen Verweigerer nicht zur Umstellung auf Smart-Meter gezwungen werden, ihnen sollte man wenigstens gestattet, ihre alten mechanischen Zähler zu behalten. Die Energieversorger sind grundsätzlich mit dieser Regelung einverstanden, wollen Verweigerer monatlich jedoch mit 10 Dollar für die entstehenden Mehrkosten belasten. Betroffene halten diese Forderung für absurd, sie möchten nicht zur Kasse gebeten werden, weil sie ihrer Gesundheit zuliebe die neue Zählertechnik verweigern. In einem Erlass vom 21. September hat die California Public Utility Commission den Energieversorgern der Region jetzt drei Tage Zeit gegeben, ihre Kunden via Internet drüber zu informieren, dass sie auf eine Einspruchsliste (gegen Montage eines Smart-Meters gesetzt werden können. Der Erlass soll unter dem Link http://docs.cpuc.ca.gov/efile/RULINGS/143742.pdf verfügbar sein, gegenwärtig tut sich beim Klicken darauf jedoch (noch) nichts.
Es ist wirklich erstaunlich, welche Folgen die Verbreitung objektiv völlig unbegründeter Ängste vor Funkwellen nach sich ziehen, aus meiner Sicht ein Meisterwerk der Desinformationskunst.
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –