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Sektor3, Donnerstag, 13.01.2011, 21:47 (vor 5289 Tagen)
Sagt der Anwalt:
"Viele Menschen glaubten an übersinnliche Kräfte und hätten das Recht, Verträge außerhalb der "naturwissenschaftlichen Vernunft" zu schließen - die dann auch gültig seien."
Sagt der BGH:
"Ein Kunde muss für magische Leistungen zahlen, wenn er diese im Bewusstsein darüber "erkaufte", dass "die Geeignetheit und Tauglichkeit dieser Leistungen zur Erreichung des von ihm gewünschten Erfolgs rational nicht erklärbar ist", sich also irrationalen Verhaltens bewusst ist" Fast wie hier im Forum
Tags: Recht, Anwalt
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