Grenz- und Vorsorgewerte, die Probe auf's Exempel (Allgemein)
Die folgende wahre Geschichte hat sich kürzlich ereignet. Ich habe nur den Namen der Stadt und des Bundeslandes "anonymisiert".
In der Stadt X im Bundesland Y soll eine Bahnstrecke elektrifiziert werden. Eltern, die sehr nahe an der Trasse ein Haus haben, machen sich Sorgen wegen der magnetischen Felder, da sie die Studien zu Kinderleukämie und Magnetfeldern > 0,3 bzw. > 0,4 µTesla kennen.
Ein detailliertes Gutachten wurde erstellt. Dieses weist zunächst aus, dass die Grenzwerte der 26. BImSchV bei 16 2/3 Hz (300 µT) nirgends überschritten werden. So weit, so gut.
Aber: Das Bundesland hat vor Jahren Vorsorgeempfehlungen gegeben, die bei der Planung "umgesetzt" werden "sollten", genannt wurde ein Wert von 0,3 µT.
Das Gutachten weist Korridore aus, in denen dieser Vorsorgewert überschritten wird. Diese Korridore sind je nach Ort (Bahnlänge) unterschiedlich breit, bis zu etwa 20 Meter links und rechts der Trasse. Das Haus der Familie liegt in dem Korridor.
Die Stadt lehnt ab, die Vorsorgeempfehlungen umzusetzen und verweist auf die Gesetzeslage (26. BImSchV). Die Empfehlungen seien "nicht bindend". Die Familie denkt daran, das Haus zu verkaufen.
Jetzt frage ich mich, warum solche Empfehlungen in die Welt gesetzt werden, wenn sie in der Praxis dann doch keine Bedeutung haben. Oder anders gefragt: Sind solche politischen Beruhigungspillen nicht in Wahrheit Gift für das Verhältnis von Bürgern und Politikern?
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"Ein Esoteriker kann in fünf Minuten mehr Unsinn behaupten, als ein Wissenschaftler in seinem ganzen Leben widerlegen kann." Vince Ebert
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Alexander Lerchl,
10.12.2010, 17:11
- Grenz- und Vorsorgewerte, die Probe auf's Exempel - Roger, 10.12.2010, 17:51
- Grenz- und Vorsorgewerte, die Probe auf's Exempel - helmut, 10.12.2010, 18:13
- Grenz- und Vorsorgewerte, die Probe auf's Exempel - H. Lamarr, 10.12.2010, 19:59