Bayerischer Landtag schlägt Grenzwertsenkung vor (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Montag, 04.07.2005, 18:23 (vor 7250 Tagen)

Weil der Gesetzesentwurf der ödp für Gesundheitsvorsorge beim Mobilfunk angeblich nicht die gewünschte Wirkung hat, sieht sich der Bayerische Landtag gezwungen, es besser zu machen!

Aber fangen wir von vorne an und halten fest: Der Gesetzesentwurf der ödp zur Änderung der Bayerischen Bauordnung ist aus Sicht von Kritikern missglückt.

Das bedeutet doch wohl, dass bei einem dennoch erfolgreichen Volksbegehren der Landtag sich etwas besseres einfallen lassen müsste, was er dann als alternativen Gesetzesentwurf dem Entwurf der ödp später, in dem alles entscheidenen Volksentscheid , entgegen stellt. Zumindest lassen die Verfahrensregeln dies zu und es wäre schon peinlich für Schnappi und Co., wenn sie auf einen alternativen Vorschlag verzichten täten - wo sie doch im Vorfeld am ödp-Entwurf kein gutes Haar gelassen haben.

Schon um nur zu gucken, was sich unsere Laptop-und-Lederhosen-Edis im Landtag dann aus den Rippen scheiden werden, lohnt es sich meiner Meinung nach, die Abgeordneten mit einem erfolgreichen Volksbegehren in die Sommerpause zu entlassen. Vielleicht kommen sie dabei ja auf die "tolle" Idee, die Grenzwerte auf Schweizer Verhältnisse zu "senken". Viel Auswahl haben die Jungs & Mädels ja nicht.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
ödp, Volksbegehren


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