Die unterschiedlichen Ellen des H.-U. J. (Allgemein)
Ich habe mir gerade den 71. Rundbrief von Gigaherz durchgelesen, dabei erweckt sich mir der Eindruck, dass dort mit zweierlei Mass gemessen wird.
H.-U. J. schreibt, dass Mäuse gar nicht an Alzheimer erkranken können und die Ergebnisse deshalb nicht auf Menschen übertragbar sind. Salford hat seinen Versuch mit Ratten gemacht, welche ebenfalls nicht wissen wann und wo sie geboren wurden oder wann ihr Hochzeitstag ist. Trotzdem wird das Ergebniss ohne Probleme auf den Menschen übertragen und die Schlussfolgerung gezogen, dass E-Smog beim Menschen Alzheimer auslöst.
Bei Salford wurden nur 32 Tiere getestet, bei Gary Arendash's Studie sind 100 Mäuse angebelich nicht repräsentativ genug. Ich habe den Eindruck, dass es in erster Linie auf das Ergebnis und nicht die Durchführung einer Studie ankommt ob diese von Gigaherz akzeptiert wird oder nicht.
Starker Anstieg von Krebsfällen besonders bei alten Menschen:
Der Kommentar dass Krebs vornehmlich vom E-Smog ausgelöst wird, weil ältere Menschen ja auch am längsten der Strahlung ausgesetzt sind kann nicht ganz stimmen. Den gepulsten Mobilfunk gibt es grossflächig seit ca. 15 Jahren, ein gesunder Teenager hat in seinem Leben also genauso viel Mobilfunkstrahlung abbekommen wie ein kranker, gebrechlicher 80 jähriger Mann.
Habe ich da etwas übersehen oder bin ich nur voreingenommen
Willy
Die unterschiedlichen Ellen des H.-U. J.
Habe ich da etwas übersehen oder bin ich nur voreingenommen
Nein, "Willy" Sie haben nichts übersehen und sind auch nicht voreingenommen, Sie reagieren mMn völlig normal auf Desinformation. Leider gelingt das nur dem, der zuvor der Information tief in die Augen geschaut hat. Doch das machen bei EMF die Schäfchen des Schäfers eher ungern.
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
Reflex: Schwarzenburg wie es singt und lacht
Ich habe mir gerade den 71. Rundbrief von Gigaherz durchgelesen ...
Danke "Willy", inhaltlich ist dieser "Rundbriefe" keineswegs rund, sondern so scharfkantig, dass ein unbedarfter Leser leicht Schaden nehmen kann. Notarztreif ist z.B. das, was auf Seite 4/5 über die Wiener Studien geschrieben steht.
Auslöser einer gerichtlichen Beschwerde von Gigaherz war folgender Text einer TV-Sendung:
Das Handy am Ohr ist gefährlich. Das zumindest behaupteten 2 viel beachtete Studien der Universität Wien. Nun kam ans Licht: Die Labordaten waren reihenweise gefälscht, die Warnungen also voreilig. Dass Strahlungen aus dem Handy das Erbgut schädigen und so Krebs verursachen, war wissenschaftlicher Betrug. Doch Achtung: dass Strahlen für Viel-Telefonierer deshalb harmlos sind, beweist dieser Wissenschaftsskandal ebenso wenig.
Gigaherz ist bestürzt über diesen Text: "Sicher noch nie in der Geschichte des schweizerischen Bundesgerichtes lagen die Fakten klarer auf dem Tisch, als in diesem Fall. Der Redaktion PULS, in deren Sendegefäss dieser Text am 12. Juni 08 ausgestrahlt wurde, war gemäss gesicherten Akten bereits 12 Stunden vor der Ausstrahlung klar, dass es sich hier eindeutig um eine von der Mobilfunkindustrie inszenierte Falschmeldung handelte und dass die Labordaten keineswegs gefälscht waren und ebenso wenig wissenschaftlicher Betrug vorlag."
Aha! Was die so alles zu wissen glauben ! Doch weil sie sich selbst überschätzen und sich selber alles glauben, reichte Gigaherz vor dem Schweizer Bundesgericht Beschwerde gegen die TV-Redaktion ein und wollte geklärt sehen:
- Ob mit dieser "Falschmeldung" eine Konzessionsverletzung vorlag
- Ob mit dieser "Falschmeldung" den Millionensponsoren am Schweizer Fernsehen ein "Gefallen" erwiesen werden sollte
- Ob die Vorinstanz UBI Amtsmissbrauch und ungetreue Amtsführung begangen hat, indem diese versuchte, Beiträge unter 40 Sekunden Dauer aus der Journalistischen Sorgfaltspflicht auszuklammern
Am 12.1.2010 jedoch stufte das Bundesgericht Gigaherz als nicht klageberechtigt ein und wies die Beschwerde ab: Gigaherz fehle zur Sache die notwendige Nähe, um davon betroffen zu sein und eine Anerkennung des Bernischen Verwaltungsgerichtes als gemeinnützige Umweltorganisation genüge nicht, um bis ans Bundesgericht gelangen zu dürfen. Dazu müsse eine Organisation zuerst vom Bundesrat berufen werden!
Bei Jupiter: Gut so!
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– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –