Gigaherz: Gericht erkennt Naila-Studie nicht an (Allgemein)
Ein schönes Beispiel für die Beugung der Wahrheit ist mir wieder bei Gigaherz über den Weg gelaufen. Gigaherz-Präsident Jakob verdreht dabei zuerst eine Wertung des Schweizer BAFU (Bundesamt für Umwelt) in einer Urteilsbegründung derart, dass die Naila-Studie vermeintlich den Nimbus der Wissenschaftlichkeit bekommt. Da das BAFU aber normalerweise von Jakob zu seinen Intimfeinden gerechnet wird, schiebt er seine verdrehte Wertung kurzerhand dem Gericht unter. Und dass der Bericht der BioInitiative vom BAFU im selben Dokument als wenig erhellend abgekanzelt wird, das verschweigt Jakob voll und ganz. Mit Information hat dies alles nicht mehr viel zu tun, mit Desinformation dagegen sehr viel.
So, und jetzt der Reihe nach ...
Am 28. Januar 2010 schreibt Präsident Jakob im Vorspann eines Beitrags über die jüngste Studie von Dr. Eger:
„Dem Nailaer Arzt Dr. med. Horst Eger musste sogar das als besonders mobilfunkfreundlich bekannt Schweizerische Bundesgericht höchste Anerkennung zollen und seine Arbeit, die Naila-Krebsstudie zu Mobilfunkantennen, ohne wenn und aber als „wissenschaftlich“ anerkennen. Urteil 1C_282/2008 vom 7.4.09.“
Ein Schweizer Gericht soll die Naila-Studie von Dr. Eger ohne Wenn & Aber als wissenschaftlich anerkannt haben? Das liest sich schon deshalb merkwürdig, weil Richter keine EMF-Wissenschaftler sind und sie es daher gar nicht vermögen, der Naila-Studie die Weihen zuteil kommen zu lassen, die ihr bislang verwehrt wurden. Schauen wir, um der Sache auf den Grund zu gehen, im Urteil nach. Die relevante Passage steht dort im Abschnitt 4.1. Und schnell wird deutlich, dass hier nicht das Gericht etwas zur Naila-Studie sagt, sondern in indirekter Rede das BAFU. Wörtlich heißt es dort:
„Allerdings könnten für die Risikoeinschätzung nur wissenschaftlich gesicherte oder empirisch breit abgestützte Alltagserfahrungen herangezogen werden. Das BAFU konzentriere sich auf Publikationen in begutachteten wissenschaftlichen Zeitschriften, in denen über neue Ergebnisse von experimentellen, epidemiologischen oder theoretischen Untersuchungen berichtet werde. Von den zu den Akten gegebenen Berichten erfülle einzig die Publikationen EGER ET AL. (Naila-Studie) und SALFORD ET AL. diese Voraussetzungen, weshalb sie auch in der Datenbank ELMAR enthalten seien.“
Und diese Passage soll der Naila-Studie die von Jakob ersehnte Wissenschaftlichkeit attestieren? Nein, das BAFU bescheinigte der Naila-Studie lediglich, dass es darin um „neue Ergebnisse von experimentellen, epidemiologischen oder theoretischen Untersuchungen“ ginge. Das ist ein nur banales Selektionskriterium zur Studien-Auswahl gewesen, Jakob macht daraus das Zollen höchster Anerkennung. Aber es kommt noch besser, denn das BAFU wird im selben Absatz weiter zitiert:
„Bei den übrigen Berichten handle es sich um vorläufige Ergebnisse oder um Meinungen und Bewertungen einzelner oder mehrerer Autoren ohne neue Fakten. Zur letztgenannten Gruppe gehöre auch der Bericht der BioInitiative.“
Das BAFU wertet also den von Sendemastengegnern so hoch gelobten Bericht der BioInitiative nur als Schnee von gestern. Und dies auch noch unmissverständlich und unmittelbar im Anschluss an der Wertung der Naila-Studie, so dass es eigentlich jeder hätte sehen müssen - jeder, bis auf einen.
Ich habe dieses Beispiel herausgepickt, weil es schön deutlich zeigt, wie Jakob arbeitet: Er biegt sich die gewünschte Aussage bedarfsgerecht selber zurecht, legt sie zur Aufwertung auch noch einer angesehenen Institution in den Mund und verschweigt zugleich die kritische Wertung des BioInitiative-Reports .
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –