Vergleich: Mobilfunkanlage abgebaut (Allgemein)

Franz, Mittwoch, 29.09.2004, 10:44 (vor 7439 Tagen)
bearbeitet von Franz, Mittwoch, 29.09.2004, 13:44

Juristischer Widerstand und Klagen vor Gericht lohnen sich!

Rechtsanwalt Krahn-Zembol aus Wendisch Evern und der Münchner Umweltmediziner Dr. med. Hans-Scheiner bewegten E-Plus zum Vergleich.

Eine Familie aus einer Gemeinde in Oberbayern klagte gegen den Freistaat Bayern und E-Plus. Der Mobilfunkbetreiber hatte in 17m Entfernung vom Wohnhaus der Kläger eine Mobilfunkanlage auf einem Nachbargebäude installiert.

Aufgrund erheblicher gesundheitlicher Probleme, die eindeutig mit dem Mobilfunksender in Zusammenhang gebracht werden konnten, entschloß sich die Familie trotz schlechter Erfolgschancen zur Klage.

Mit den üblichen fadenscheinigen Begründungen (Grenzwerte eingehalten, keine "wissenschaftlichen” Beweise usw.) wurde die Klage in erster Instanz abgewiesen.

In zweiter Instanz wurde die Argumentation der Betreiber durch mehrere Gutachten von Dr. Scheiner entkräftet, man muß eigentlich sagen "in Grund und Boden gestampft”, so dass E-Plus Vergleich angeboten hat.

E-Plus verpflichtete sich, "die in Rede stehende Mobilfunkanlage bis zum 31.05.2003 abzuschalten und innerhalb eines weiteren Monats abzubauen.”

Weitere Informationen und Download der Gutachten von Dr. Scheiner:
http://www.franz-titscher.de/mobilfunk/html/mobilfunksender_abgebaut_.html

Herzliche Grüße
Franz Titscher

Tags:
Gutachten, Krahn-Zembol, Anwalt, E-Plus


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