Trotz Gräfelfinger Modell Probleme (Allgemein)
Gräfelfing - Eine Interessengemeinschaft von Anliegern will einen Mobilfunkmast zwischen TSV Gräfelfing und dem Schulcampus verhindern.
Die Interessengemeinschaft „Mobilfunk ja – aber kein Mobilfunkmast in Schulnähe und Wohngebiet“ lässt es in ihren großformatigen Anzeigen an Deutlichkeit nicht fehlen: „Mobilfunk-Großstandorte in Wohngebieten belasten die Bevölkerung und sind deshalb unverantwortlich und abzulehnen“, heißt es in der Anzeige.
Die Initiatoren fordern Bürgermeister Christoph Göbel und die Gemeinderäte auf, „ihrer Verantwortung für Gräfelfing gerecht zu werden und Mobilfunkmasten in Schulnähe und im Wohngebiet nicht zu fördern, sondern zu verhindern“.
Der Standort in dem Wäldchen nördlich des TSV Gräfelfing liege „faktisch im Wohngebiet“ und in unmittelbarer Nähe zu drei Schulen, Kindergärten und dem TSV-Sportplatz. Damit würden unter anderem Tausende Kinder der Strahlung ausgesetzt.
Einer der vier Unterzeichner ist der Gräfelfinger Kinderarzt Dr. Herbert Meißner, der eine Praxis in der Bahnhofstraße betreibt und in der Jahnstraße wohnt. Im Merkur-Gespräch sagte Dr. Meißner am Montag: „Die Langzeitfolgen der Strahlung, der in diesem Fall Kinder über viele Stunden täglich ausgesetzt sein werden, sind nicht bekannt.“ Die Initiative wolle „nicht alles zu Fall bringen“, sondern werbe für die Suche nach verträglicheren Alternativen – einem Konzept, mit dem alle gut leben könnten.
© Copyright merkur-online.de, veröffentlicht am 21.12.09
Trotz Gräfelfinger Modell Probleme
Hier findet wider das St.-Florian Prinzip seine Anwendung.
Der Mediziner der nun selbst betroffen ist schiebt mMn die Vorsorge um Kinder vor.
Es wird immer Betroffene geben die sich gegen einen Sendemast in ihrer Nachbarschaft aussprechen.
Kostspielige Standortkonzepte können dies nicht verhindern.
Zwei Bilder die mehr sagen als viele Worte.
1. Wo der Mast errichtet werden soll
Quelle: Gutachten vom Umweltinstitut München, erhältlich auf der Webseite der Stadt Gräfelfing
2. Wo der Mediziner wohnt
[Anm. Admin: Am Abend des 03.01.2010 verlangte Dr. Meissner telefonisch die Löschung des Bildes, in dem die Lage seines Wohnorts in der Nähe des geplanten Sendemasten erkennbar ist. Wir haben das Bild am 03.01.2010 um 20:55 Uhr vorläufig aus dem Posting entfernt und Dr. Meissner aufgefordert, die Rechtsverletzung zu benennen, der er sich durch das Bild ausgesetzt sieht]
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Meine Meinungsäußerung
Verlängerung trotz Veränderungssperre ???
Angeregt durch den Widerstand des Medizinern fragte ich mich ob dieser Standort nicht schon vor Jahren als ein Vorschlag der Firma Enorm der interessieren Öffentlichkeit bekannt gemacht wurde.
Auf meiner Suche begegnete mir dieses PDF der Firma Enorm
Eine Karte zeigt die Standorte die in kritisch, unkritisch und Vorgeschlagene Standorte eingeteilt sind.
Vorschlag Nr. 10 ist der Standort, der heute vom Kinderartzt Dr. H. Meißner bekämpft wird.
Ein Blick in die EMF-Datenbank, zeigt mir, wie es heute in Gräfelfing aussieht. Der kritische Standort Nr. 5 in der Würmstraße ist nicht mehr vorhanden. Da scheint wohl der Vertrag ausgelaufen zu sein und die Betreiber haben keine Verlängerung bekommen. Anders sieht es dagegen mit den als kritisch bezeichneten Standort Nr. 1 und 2 aus. Da hat es Verlängerungen gegeben. Für Nr. 2 (Standortbescheinigung Nr. 530823) im Oktober 2006 und für Nr. 1 (Standortbescheinigung Nr. 530148) im April dieses Jahr.
Wie erklärt es sich nun, dass Standort Nr. 2 im Oktober 2006 trotz Veränderungssperre eine Verlängerung bekam und im April 2009 auch der als kritisch bezeichnete Standort Nr. 1?
2006 gab es wegen der Antenne in der Aubinger Straße 41 einen abschlägigen Bescheid für T-Mobile.
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Meine Meinungsäußerung
Verlängerung trotz Veränderungssperre ???
Ein Blick in die EMF-Datenbank, zeigt mir, wie es heute in Gräfelfing aussieht. Der kritische Standort Nr. 5 in der Würmstraße ist nicht mehr vorhanden. Da scheint wohl der Vertrag ausgelaufen zu sein und die Betreiber haben keine Verlängerung gekommen. Anders sieht es dagegen mit den als kritisch bezeichneten Standort Nr. 1 und 2 aus. Da hat es Verlängerungen gegeben. Für Nr. 2 (Standortbescheinigung Nr. 530823) im Oktober 2006 und für Nr. 1 (Standortbescheinigung Nr. 530148) im April dieses Jahr.
Wie erklärt es sich nun, dass Standort Nr. 2 im Oktober 2006 trotz Veränderungssperre eine Verlängerung bekam und im April 2009 auch der als kritisch bezeichnete Standort Nr. 1?
Die Erteilung einer Standortbescheinigung ist grundsätzlich unabhängig von Vertragsangelegenheiten. Solange sich an den Funkparametern des Standortes nichts ändert, muss keine neue Bescheinigung beantragt werden. Die Erteilung einer neuen Bescheinigung deutet somit auf eine Änderung der Anlage hin. Dies kann z.B. die Einrichtung eines neuen Dienstes (UMTS), die Nutzung durch einen weiteren Netzbetreiber oder der Umbau der Antennenanlage sein.
Raylauncher
Verlängerung trotz Veränderungssperre ???
Danke, anhand der Standortbescheinigung kann ich nicht ableiten, wie lange der Standort bestand hat. Somit ist es Quatsch, hier von einer Verlängerung zu schreiben.
Aber eine neue Standortbescheinigung wird nur erteilt wenn sich was ändert an der Anlage. Soweit ich verstanden habe, dürfen die Betreiber während einer Veränderungssperre keine Änderungen an den Anlagen vornehmen. Muss man da evtl. differenzieren? An der Optik darf nichts verändert werden z.B. keine neuen/weiteren Sektoren aber an der Steuerungstechnik hingegen darf man Veränderungen vornehmen?
Müssen die Betreiber Veränderungen nur an die BNetzA melden und/oder auch an die zuständige Gemeinde?
Merkwürdig ist für mich dass man im August 2006 ein ziemliches Geschiß um die Anlage in der Aubinger Straße machte. Für mich stellte sich die Frage, hat die Gemeinde Gräfelfing für den Standort Nr. 2 im Oktober 2006 eine Ausnahme erteilt? Was wurde an der Anlage verändert? Wie lange läuft für Standort Nr. 1 und Nr. 2 der Vertrag und ist die Gemeinde Vertragspartner? Leider findet man auf der Webseite der Gemeinde Gräfelfing zu dem Thema fast nichts mehr. Und die einst aktiven haben sich wohl auch verabschiedet denn sie betrifft es ja nicht mehr.
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Meine Meinungsäußerung
Das "Modell Gräfelfing"
Eine Karte zeigt die Standorte die in kritisch, unkritisch und Vorgeschlagene Standorte eingeteilt sind.
Vorschlag Nr. 10 ist der Standort, der heute vom Kinderartzt Dr. H. Meißner bekämpft wird.
Vorschlag Nr. 10 ist ein von der Firma "Enorm" vorgeschlagener, zur bisherigen Funkmasten-Bestückung alternativer Standort. Er sollte ja wohl einer sein, der den Sorgen der Sendemastengegner entgegenkommt. "Enorm" diskutierte diesen Standort groß und breit mit Hinsicht auf Ausrichtung der Antennen, bzw. mit/ohne UMTS.
Dieser neuerdings jetzt doch wieder besorgte Kinderarzt hat wohl noch nichts davon gehört, dass sich das Städtchen Gräfelfing schon vor Jahren unter dem Jubel örtlicher Sendemastenkritiker eine funktechnische Planung hat verschreiben lassen, die entsprechende Sorgen gegenstandslos werden liess?
Was sagt die Gemeinde Gräfelfing zu den neuerlich auftretenden Befürchtungen? Wie steht es denn nun um "ihr" Modell?
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"Ich habe eiserne Prinzipien. Wenn sie Ihnen nicht gefallen, habe ich auch noch andere." (Groucho Marx)
Verlängerung trotz Veränderungssperre ???
Soweit ich informiert bin, bezieht sich eine Veränderungssperre nur auf bauliche Gegebenheiten. Sofern Änderungen keinen Umbau der Antennenanlage erfordern, dürften diese von einer Sperre nicht betroffen sein. Eine Änderung elektrischer Parameter oder der Systemtechnik im Betriebsraum dürfte baurechtlich irrelevant sein.
Soweit sich Änderungen innerhalb des Rahmens der vorliegenden Standortbescheinigung bewegen, erfordern diese keine neue Bescheinigung. Sollten allerdings Parameter (Leistung, Kanalzahl, Antennenausrichtung, Frequenzbereich, etc.) von der bestehenden Bescheinigung nicht abgedeckt sein, muss ein neuer Antrag gestellt werden. Die erteilte Bescheinigung wird dem zuständigen Landratsamt oder Umweltamt kreisfreier Städte seitens des Netzbetreibers vorgelegt. Ob letzteres in allen Bundesländern zutrifft, kann ich aus dem Stehgreif nicht sagen.
Raylauncher
Dr. Meissner entgegnet "KlaKla"
Sehr geehrte Damen und Herren,
leider konnte ich mich trotz mehrmaliger Versuche nicht registrieren. Ich bin der "besorgte Kinderarzt aus Gräfelfing".
Deshalb meine kurze Stellungnahme, vielleicht kann man sie ja veröffentlichen?
Das Mobilfunkstandortkonzept der Gemeinde Gräfelfing stammt von 2002, also schon ein paar Jahre her.
Lt. Deutschem Mobilfunk Forschungsprogramm gibt es "einen Forschungsbedarf bezüglich der Langzeitrisiken" und der Frage, ob Kinder durch hochfrequente Strahlung empfindlicher reagieren als Erwachsene.
Deshalb das Übereinkommen zwischen Mobilfunknetzbetreibern, Bundesregierung und Kommunen, dass trotz Einhaltung der Grenzwerte vorrangig alternative Standorte geprüft werden sollen. (Nach 2002 vereinbart !!)
Das Umweltinstitut München e.V., das das Gutachten für die Gemeinde Gräfelfing erstellt hat, empfiehlt allgemein zu Einzelsendeanlagen mit Blickkontakt zum Sender mindestens 300-500m Abstand und sieht im Gutachten für die Gemeinde Gräfelfing Standortvarianten vor.
Bei der Immission in der Nähe von Antennen mit Blickkontakt wie hier zu erwarten sind Reflexionen und Stahlung durch "Nebenkeulen" möglich.
Vielleicht ist das vorliegende Konzept (s. Miniwatt II)schon veraltet?
Warum sollten in dieser Situation mit Entfernungen von 160-200m zu 3 Schulen,
einem Kindergarten und Kinderhort, wo die Kinder sich ganztags aufhalten,
Einwände nicht berechtigt sein?
Ich habe mich um Sachlichkeit bemüht, kein Horror-Szenarium erstellt und bin seit über 30 Jahren dem Wohl der Kinder (es gab auch mal ein "harmloses " Tschernobyl) verpflichtet und in dieser Angelegenheit sehr besorgt.
Ich würde mich freuen, wenn die Möglichkeit bestände, diese Mail als Antwort in Ihrer Seite zu veröffentlichen.
mit freundlichen Grüssen
Dr. Herbert Meissner
Kinder- und Jugendarzt
Dr. Meissner entgegnet "KlaKla"
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Warum sollten in dieser Situation mit Entfernungen von 160-200m zu 3 Schulen, einem Kindergarten und Kinderhort, wo die Kinder sich ganztags aufhalten, Einwände nicht berechtigt sein?
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mit freundlichen Grüssen
Dr. Herbert Meissner
Kinder- und Jugendarzt
Sehr geehrter Herr Dr. Meissner,
nachdem Ihre Stellungnahme den Weg ins Forum gefunden hat, möchte ich mich an der Diskussion beteiligen, auch wenn ich nicht direkt angesprochen bin.
Grundsätzlich treibt uns alle die Frage, ob, wieweit und wobei wir beim Thema Mobilfunk besorgt sein sollten.
Ich will dabei nicht auf die "Steckenpferde" der Forenteilnehmer eingehen, wie das Thema Elektrosensibilität oder Forschungsmanipulationen durch die Tabakindustrie. Auch das Gefährdungspotential des Mobilfunks kann man offensichtlich nicht einfach so darlegen und abhaken. Es scheint vielmehr ein langwieriger persönlicher Lernprozess dahinter zu stecken.
Einfacher ist die Frage, wie ein mögliches Gefährdungspotential minimiert werden kann => wie wird die Gesamtstrahlenbelastung minimiert?
Die Strahlenbelastung durch Handy-Masten ist abhängig von der Entfernung und den Funkausbreitungsbedingungen. Von daher denkt man an möglichst großen Abstand.
Die Strahlenbelastung durch Handys darf aber nicht außer Acht gelassen werden; und die ist umso höher, je schlechter der Empfang ist (je weiter der Handymast weg ist, bzw. je schlechter die Verbindung vom Handy bis zum Mast). Das Umweltinstitut München sagt hierzu:
# Da das Handy aus Innenräumen mit erhöhter Leistung senden muss, besser das schnurgebundene Festnetztelefon bevorzugen, besonders bei längeren Telefonaten
# Im Auto nur mit Außenantenne telefonieren. Die Auto-Karosserie verschlechtert die Verbindung und das Mobiltelefon sendet mit einer höheren Leistung
Leider sagt das Umweltinstitut nicht, dass die Strahlenbelastung vom Handy weit überwiegt. Die Gesamtstrahlenbelastung ist am niedrigsten, wenn eine gute Verbindung zum Handymast besteht. Der Abstand von 160m-200m ist für die Gesamtstrahlenbelastung mit hoher Wahrscheinlichkeit deutlich besser als ein Abstand über 500m (in jedem Fall ist die Belastung vom Mast in 160m Abstand sehr gering).
Das Umweltinstitut sagt auch nicht, dass die von ihm geforderte Grenzwertsenkung in der Regel zu mehr Handymasten und zu geringerem Abstand zu den Masten führt (aber dann zu deutlich mehr Aufträgen).
Das Umweltinstitut sagt auch nicht, dass die von ihm vorgeschlagenen Alternativstandorte häufig eine Strahlenmehrbelastung verursachen, weil nur die Netzbetreiber alle Funkparameter kennen und das Umweltinstitut nicht darauf achtet, ob sich mehrere Handymasten gegenseitig stören (dann sendet das Handy auch stärker als nötig).
Bleibt die Frage, weshalb das Umweltinstitut das nicht sagt. Gründe könnten sein, dass sie dann arbeitslos wären, und/oder dass sich das Umweltinstitut in erster Linie den Nichthandynutzern verpflichtet sieht. Die Gesamtbevölkerung muss hierfür aber nicht nur extra bezahlen, sondern wird auch noch als Handynutzer unnötig hoch bestrahlt.
Für die Einschaltung eines Umweltinstituts spricht, dass hierdurch oft Ängste und Konflikte innerhalb der Kommunen vermindert werden.
Zusammenfassend würde ich - an Ihrer Stelle, in Ihrer Situation - gar nichts tun.
Hoffentlich klappt Ihre Registrierung noch, ich würde gerne auch weiterhin mit Ihnen diskutieren.
Dr. Meissner entgegnet "KlaKla"
Lt. Deutschem Mobilfunk Forschungsprogramm gibt es "einen Forschungsbedarf bezüglich der Langzeitrisiken" und der Frage, ob Kinder durch hochfrequente Strahlung empfindlicher reagieren als Erwachsene.
Wenn ich mich recht erinnere, ging es bei den Ergebnissen des Forschungsprogramms nicht um ein "reagieren" auf Sendemasten, sondern darum, daß aufgrund der Abmessungen von Kopf und Gliedmaßen sowie der dünneren (schützenden) Hautschichten die Absorptionsrate höher ist, als bei Erwachsenen.
Biologische "Reaktionen" konnten meines Wissens nach in Studien bei Mast-Feldstärken bisher nicht gefunden werden. In vereinzelten Studien gibt es derartige Resultate bei unmittelbarer Handy-Nutzung, also vieltausendfach höherer "Strahlung".
Die "Besorgnis" besteht bei Wissenschaftlern also eher bezüglich der unmittelbaren Handynutzung.
Generell pflichte ich Ihnen aber bei, daß Kinder in allen Umweltbelangen des besonderen Schutzes bedürfen und sehe insbesondere die frühe Mobiltelefon-Nutzung bei Kindern kritisch, ebenso wie den exzessiven Medien-Konsum (Fernsehen, Spielkonsolen), die teilweise sehr einseitige Ernährung (Fast-Food) und die geringe körperliche Betätigung.
Meist endet eine Mastverschiebung nur in einer Verschiebung des "Problems" nach dem Sankt-Floriansprinzip.
Vielleicht werden die Schüler dadurch in der Schule (im Außenbereich) nur mit 1mW/m² bestrahlt statt mit 5mW/m², aber möglicherweise wird der eine oder andere Schüler dann zuhause (am Stadtrand) mit 10mW/m² bestrahlt statt mit 0,2 mW/m² und zu hause hält man sich in der Regel noch viel länger auf, als in einem Ganztagskindergarten.
Wenn Sie ein Handy-Verbot an Schulen durchsetzen, würden Sie bezüglich der Strahlenbelastung der Schüler mehr erreichen, als durch die Verschiebung eines Sendemastes von 160 auf 500m Entfernung, denn jeder telefonierende Schüler (Lehrer) "betrahlt" auch seine Mitschüler und zwar umso stärker, je schwächer das Signal vom Masten ankommt.
160m Entfernung zu einem Handymasten finde ich garnicht schlecht, ich selbst wohne in ca 70m Entfernung in einer Dachwohnung mit direktem Blickkontakt auf einen Masten und ein wenig "mulmig" ist mir bei dem Blick auf die Mastanlage schon zumute, deshalb kann ich ihre Besorgnis in gewisser Weise auch nachvollziehen.
Kuddel
Gräfelfinger-Modell muss vor St. Florian kapitulieren
Auszug aus einer Meldung von Merkur online vom 26.02.2010 über die geplante Umsetzung des Gräfelfinger Modells, das der Gemeinde den erhofften Frieden nicht gebracht hat.
Die zwei geplanten Großstandorte mit 40-Meter-Masten am Neunerberg und beim TSV sind laut Ulrich-Raithel unverzichtbar. Einzige Alternative: Eine 18 Meter hohe Antenne auf dem Rathausdach, die freilich mitten im Wohngebiet viermal stärkere Strahlung verbreiten würde, als sie das Konzept der Gemeinde vorsieht. Dagegen meldeten Betroffene sogleich heftigen Widerstand an und forderten das Gemeinde-Konzept ein.
Zahlreiche Besucher indes brachten Bedenken und teils harsche Kritik dagegen vor. Der Kinderarzt Herbert Meißner monierte, dass der TSV-Mast 1300 Kinder am Schulcampus Adalbert-Stifter-Platz „bestrahlen“ würde. Ulrich-Raithel widerlegte ihn mit Zahlen: Heute betrage die Strahlung dort im Mittel 1,8 mW/m2, mit dem Gemeindekonzept maximal 1,1 mW/m2. Der Experte entkräftete auch den Vorwurf, die Handys müssten bei den wenigen, hohen Masten stärker funken. Dies sei nicht der Fall, weil die Telefone dann häufig „Sichtkontakt“ zur Antenne hätten und nicht – wie heute – meistens durch Häuser senden müssten.
Kommentar: Also wie ist das nun, derzeit 1,8 mW/m² vom TSV-Mast und später 1,1 mW/m² - ja? Das ist doch klar wie Knödelwasser, denkt sich Karl Napf, der geringe Unterschied der beiden Werte versinkt sowieso in der Ungenauigkeit von HF-Messungen. Falsch! Denn hier wird ein Mittelwert (1,8 mW/m²) mit einem Maximalwert (1,1 mW/m²) verglichen und dies ist ungefähr genauso aussagekräftig, wie wenn ich die Höchstgeschwindigkeit eines Autos mit der im Mittel gefahrenen Geschwindigkeit dieses Wagens vergleiche. Dieser Vergleich ist Desinformation.
Bemerkenswert finde ich, dass trotz des einst bundesweit von Sendemastengegnern als Musterlösung gefeierten Gräfelfinger Modells die von einem Standort betroffenen Gräfelfinger Bürger dennoch versuchen, den Masten lieber der Nachbarschaft aufs Auge zu drücken. Als Streitbremse sind derartige Standortkonzepte offenkundig nicht zu gebrauchen, denn den Bürgern ist es egal, ob sie einen Mast mit oder ohne Standortkonzept vor die Tür gestellt bekommen - ungeliebt ist er so oder so. Möglicherweise sind - wie in Gräfelfing geschehen - groß propagierte Standortkonzepte sogar kontraproduktiv: sie scheuchen die Bürgerschaft mit in aller Regel fragwürdigen Informationen unnötig auf, obwohl die wenigsten Leute genug Kenntnisse haben Folgen und Hintergründe einer solchen Planung zu durchschauen. Übrig bleibt die übliche sachlich unbegründbare diffuse Sorge, die am 26. Februar "mehrere Hundert" Gräfelfinger ins Bürgerhaus getrieben hat - nur um dort so um Standorte zu schachern, als ob es nie ein Gräfelfinger Modell gegeben hat.
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
Gräfelfing: Rechtsstreit endet mit Vergleich
Nach jahrelangem Rechtsstreit um eine Mobilfunkanlage an der Maria-Eich-Straße in Gräfelfing haben die Parteien vor Gericht einen Vergleich geschlossen.
Demnach wird der Funkturm bis Ende des Jahres 2022 so geduldet wie er ist. Der Betreiber kann auch auf andere Funkarten wie etwa UMTS umrüsten. In einem gewissen Rahmen kann er den Turm auch verändern, zum Beispiel erhöhen. Nach 2022 soll die Anlage verschwinden. Im Juli will der Gräfelfinger Gemeinderat darüber beraten, ob die Gemeinde den Vergleich billigt oder widerruft.
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –