10-m-Masten: Bayern-Grüne wollen Bauordnung ändern (Allgemein)
Bayerns Grüne schlagen folgende Änderung der bayerischen Bauordnung vor:
In Art. 57 Abs. 1 Nr. 5 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl S. 588, BayRS 2132-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Juli 2009 (GVBl S. 385), wird der Doppelpunkt nach den Worten „ähnliche Anlagen“ durch ein Komma ersetzt und folgender Halbsatz angefügt:
„soweit es sich nicht um Mobilfunksende- und Empfangsanlagen oder hiermit in Zusammenhang stehende bauliche Anlagen handelt:“
Ziel dieses Gesetzentwurfes ist es, durch den Wegfall der Genehmigungsfreistellung von Mobilfunkanlagen, mehr Transparenz bei Planung und Errichtung von Sende- und Empfangsanlagen für den Mobilfunk zu schaffen. Bürgermeister, Räte und Anwohner sollen schon vorab informiert werden, wenn derartige Anlagen auch mit einer Aufbauhöhe von weniger als zehn Metern installiert werden sollen. Ein Problem im Zusammenhang mit den Sende- und Empfangsanlagen für den Mobilfunk war und ist trotz des „Bayerischen Mobilfunkpaktes“ immer noch die mangelnde Transparenz.
Selbstverständlich müssen Anlagen genehmigt werden, wenn deren Errichtung und Betrieb den gesetzlichen Vorgaben, hier vor allem den Vorgaben der 26. BImSchV und des Bauplanungsrechtes gemäß BauGB, genügt. Über den Wegfall der Befreiung von der Genehmigungspflicht und damit die Verpflichtung zum Bauantrag würde jedoch die Standortgemeinde in jedem Fall über die Planungen der Mobilfunkbetreiber informiert. Über die Nachbarbeteiligung würde Öffentlichkeit hergestellt werden. Mit der Diskussion vor Errichtung der jeweiligen Anlage kann erreicht werden, dass Nachbarschaftskonflikte im Vorfeld entschärft werden, dass weniger belastende Standorte gesucht und gefunden werden und dass mancher Immobilienbesitzer über die öffentliche Problematisierung vom Vorhaben der Verpachtung oder Vermietung seiner Immobilie für Mobilfunkanlagen Abstand nimmt.
Quelle: FGF-Infoline 42/2009
Kommentar: Der Entwurf der Grünen ist mMn kontraproduktiv, denn jeder kann sich ausrechnen, was bei einer "Nachbarnbeteiligung" passiert. Dass ausgerechnet dadurch "Nachbarschaftskonflikte im Vorfeld entschärft" werden sollen ist ein frommer Wunsch der Grünen, die Realität sieht völlig anders aus, der soziale Frieden wird dadurch noch stärker gestört weil sich Anwohner bereits über nur geplante Standorte in die Wolle bekommen können. Wollten die Grünen tatsächlich etwas für die Anwohner von Sendemasten tun, anstatt sich endlich einmal um das 1000-fach größere Risiko Handy zu kümmern, dann hätten Sie einen Entwurf vorgelegt, der Sendemasten über 10 Meter Sichthöhe genehmigungstechnisch begünstigt. "KlaKla" hat einen solchen Vorschlag schon vor Jahren gebracht und einleuchtend begründet. Geradezu peinlich rückständig ist es, dass die Grünen sich von ihrem Entwurf eine Verweigerungshaltung bei Immobilienbesitzern erhoffen und nicht bemerken, dass damit funktechnisch und gesundheitlich optimal gelegene private Standorte aus dumpfer Angst heraus nicht mehr zur Verfügung gestellt werden und stattdessen auf verfügbare aber schlechter gelegene Standorte ausgewichen werden muss.
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –