Verkehrsunfall wegen Handy am Steuer (Allgemein)

Alexander Lerchl @, Dienstag, 18.08.2009, 09:23 (vor 5408 Tagen) @ KlaKla

Es gibt nur wenige Statistiken, wie oft durch Handys Leben gerettet werden, abgesehen von spektakulären Einzelfällen (Rettung aus Bergnot) oder neulich der Fall eines Autofahrers, der in einen Graben gerutscht war, Auto mit Dach unten, und mit seinem Handy Rettung herbeiholen konnte.

Sicher, aber jede Medaille hat zwei Seiten. Auf der anderen Seite stehen die Unfallopfer, die nur durch Handynutzung während des lenkens eines PKW's entstehen.

Das ist richtig. Sie sollten allerdings auch erwähnen, dass die Benutzung des Handys am Steuer verboten ist, und zwar nicht nur bezogen auf Telefonate und das Versenden von SMS, sondern auch bezogen auf das bloße Ablesen des Displays:

"Handy im Auto
Ablesen vom Display verboten
Wer am Steuer ein Handy in die Hand nimmt und während der Fahrt eine gespeicherte Telefonnummer vom Display abliest, verstößt gegen die Straßenverkehrsordnung – selbst wenn er gar nicht telefoniert.

Auch das Ablesen der Nummmer stelle eine verbotene Benutzung des Handys dar, befand das Oberlandesgericht Hamm in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss. Der Senat bestätigte damit in zweiter Instanz ein Urteil des Amtsgerichts Schwerte, das einen Lkw-Fahrer zu einer Geldbuße von 100 Euro verurteilt hatte. (Az. 2 Ss OWi 402/06).

Der Fahrer eines Sattelzuges hatte während der Fahrt zu seinem privaten Mobiltelefon gegriffen und eine gespeicherte Telefonnummer ablesen wollen, um diese anschließend aus dem Fahrzeug über ein Dienst-Handy mit Freisprecheinrichtung anzurufen. Das Gericht verwies in seiner Entscheidung darauf, dass einem Fahrzeugführer die Handy-Benutzung untersagt sei, „wenn er hierfür das Mobiltelefon aufnimmt oder hält“. Dabei umfasse der Begriff „Benutzen“ sämtliche Bedienfunktionen des Mobiltelefons, also auch das Ablesen einer gespeicherten Notiz."

Quelle: Focus

Auch §23 (1a) der Straßenverkehrsordnung ist eindeutig: "Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist."

Wenn also jemand ein Handy während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung benutzt, handelt grob fahrlässig, kann einen Unfall verursachen und wird verurteilt, wenn ein Nachweis für den Verstoß gegen das Nutzungsverbot erbracht wird (z.B. durch Protokolle des Providers oder durch das Handy selbst).

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"Ein Esoteriker kann in fünf Minuten mehr Unsinn behaupten, als ein Wissenschaftler in seinem ganzen Leben widerlegen kann." Vince Ebert

Tags:
Handy, Verkehr, Freisprecheinrichtung, Oberlandesgericht


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