Richtigstellung (Allgemein)

mops, Mittwoch, 18.08.2004, 21:13 (vor 7926 Tagen) @ mops

Vielen Dank für die zahlreichen juristischen Hinweise! :waving:
Zur Klarstellung: Besagte Werbe-Flyer werden von Schülern u.a. in einer eigenen Austrage-Aktion verteilt und in den Eingangsbereichen auf den Treppen in einem Päckchen hinterlegt. Jeder/r Vorbeigehende können sie sich nehmen oder auch nicht. Ebenso wird in Müchen mit Lebensmittelketten-Reklame umgegangen, z.B. von Walmart oder Tengelmann.

Es handelt sich also keinesfalls um die Zustellung eines Briefgutes durch einen Angestellten der Deutschen Bundespost. Auch werden diese Werbeträger nicht einmal in anonymem Massenversand in die einzelnen Briefkästen gesteckt.

In meinem Haus schmeisst meist am selben Tag die Hausmeisterin den ganzen Werbe-Krempel geschlossen in die Mülltonne, - legal seit Jahren ohne Sanktionen!

mops

PS: Man würde sich ja gerne absolut haarebetrachtend präzise ausdrücken, allerdings dürfte das der Kurzweil beim Lesen schaden. So weiß jede/r was mit "Rechtschreibe" gemeint ist (vgl. Schreibe vs. Rede) und braucht keine Lehrer-Korrekturen auf "Rechtschreibregeln". Wenn aber die die Kritikpunkte sein sollten .... :sleeping:


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