Recht: Das Ermessen der Kommunen liegt meist bei Null (Allgemein)
So lange der Gesetzgeber beziehungsweise der Verordnungsgeber davon ausgeht, dass bei Einhaltung der Grenzwerte nach dem Stand der Wissenschaft gesundheitliche Gefahren durch Mobilfunk nicht zu befürchten sind, kann man mit dem Argument der Gesundheitsgefahr einem Mobilfunk-Anbieter nicht untersagen, seine Anlage zu betreiben. Diese Sicht der Dinge wurde durch die Instanzen bis zum Bundesverwaltungsgericht und zum Verfassungsgericht bestätigt.>
...und sogar der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sieht das so, wie Krahn-Zembol schmerzlich erfahren musste.
gesamter Thread:
- Recht: Das Ermessen der Kommunen liegt meist bei Null -
Gast,
31.03.2009, 08:39
- Recht: Das Ermessen der Kommunen liegt meist bei Null - underground, 31.03.2009, 09:26