Widerspruch gegen Mast: Außer Spesen nichts gewesen (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Freitag, 27.02.2009, 01:25 (vor 5530 Tagen)

Dass in der Mobilfunkdebatte Sendemastengegner nur unnötiges Hin und Her und auch vermeidbare Kosten verursachen zeigt in seltener Deutlichkeit das Sitzungsprotokoll der Gemeinde Hüttlingen vom 28. November 2008. Da wird ein geplanter Sendemast in der initialen Panikphase zuerst von einer BI und dann vom Gemeinderat abgelehnt, in der Ernüchterungsphase von der BI dann aber doch akzeptiert und in der Erkaltungsphase rudert letztlich auch der Gemeinderat wieder exakt an die gleiche Stelle zurück, wo rund 1 1/2 Jahre zuvor das eigentümliche Unterfangen begann:


Empfangsanlage für Mobilfunk und Antennenmast durch O2 im Reuthof

Das Landratsamt hat am 25.04.2007 das Bauvorhaben der O 2 GmbH & Co OHG zur Errichtung einer Sende- und Empfangsanlage für Mobilfunk mit Antennenmast und Techniküberdachung auf Flst. 808, Reuthof 1 in Hüttlingen genehmigt.

Mit Beschluss vom 02.05.2007 hat der Gemeinderat beschlossen, gegen die Baugenehmigung des Landratsamtes Widerspruch einzulegen.

In der Gemeinderatssitzung am Donnerstag, 24.7.2008 wurde bekannt gegeben, dass sich die Bürgerinitiative und O 2 geeinigt haben. Es wurde ein Kompromiss gefunden, wonach der von O 2 geplante Mobilfunkturm an der ursprünglichen Stelle am Reuthof gebaut werden kann. Grundlage dafür ist die Zusage von O 2 und dem Verpächter, keine weiteren Anbieter über den Turm senden zu lassen.

Wie das Regierungspräsidium Stuttgart mit Schreiben vom 12.11.2008 mitteilt, haben die Widersprechenden der Bürgerinitiative ihren gegen die Baugenehmigung eingelegten Widerspruch zurückgenommen.

In Anbetracht des gefundenen Kompromisses und der erfolgten Widerspruchsrücknahme bittet das Regierungspräsidium bis zum 28.11.2008 mitzuteilen, ob der Widerspruch der Gemeinde Hüttlingen gegen die Baugenehmigung ebenfalls zurückgenommen wird oder ob das Widerspruchsverfahren fortgeführt und entschieden werden soll.

Der Gemeinderat hat beschlossen:
Der Widerspruch der Gemeinde Hüttlingen gegen die Baugenehmigung des Landratsamts Ostalbkreis vom 25.4.2007 wird zurückgenommen.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Recht, Panik, Geld, Baugenehmigung, Gemeinde, Widerspruchsverfahren


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