Zwangseinweisung (Allgemein)

koko, Freitag, 23.01.2009, 16:50 (vor 5914 Tagen) @ AnKa

Von Ihren Frechheiten gegenüber der Person gnädig abgesehen, bleibt es nun einmal eine Tatsache, dass spatenpauli nichts von einer "Zwangseinweisung" geschrieben hatte, Sie ihm das aber in den Mund legen.

Und was nun Ihr eigener Vorschlag zum Umgang mit Leuten ist, die, wie es Frau Sch.'s Arzt ausdrückte, "sich oder anderen in einer Kurzschlusshandlung Schaden zufügen könnten", lässt sich aus Ihren bisherigen Aussagen nicht herauslesen.

Da bleibt dann nur noch die Frage übrig, was Sie eigentlich zum Thema haben sagen wollen.

Ich habe ihm nichts in den Mund gelegt. die von spatenpauli beschrieben Verdachtsmomente und der von ihm erwähnte aber anders formulierte Extremfall, nämlich die Akut-Gefährdung hat eine Zwangseinweisung zur Folge. Auch wenn er das Wort "Zwangseinweisung" nicht benutzt hat.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum