Klage Colmar (Allgemein)
Colmar (dpa) - In einem Gerichtsverfahren um Elektrosmog durch
eine Mobilfunk-Antenne im Elsass hat ein Gericht die Klage einer
Französin zurückgewiesen. Es fehlten Beweise für die
Überempfindlichkeit gegen elektromagnetische Wellen der 44-Jährigen,
befand das Berufungsgericht am Montag in Colmar. Die Frau hatte ihre
Straßburger Wohnungsgesellschaft verklagt und eine Unterkunft in
einer störungsfreien Zone gefordert. Die vorgelegten ärztlichen
Atteste bescheinigten keine medizinisch feststellbare
Überempfindlichkeit, hieß es.
«Ich bin ein Opfer, doch das Gericht hat mich dazu verurteilt, die
Anwaltskosten der Wohnungsgesellschaft zu zahlen», sagte die Klägerin
nach der Urteilsverkündung. Bereits in erster Instanz hatte das
Landgericht in Straßburg im September 2006 die Klage mit dem Argument
abgewiesen, dass ihre Beschwerden «subjektiv» seien. Eine
Nachmieterin in der beanstandeten Wohnung habe keine gesundheitlichen
Probleme bekommen.
Die Frau hatte Störungen angeführt wie Ohrensausen,
Nackenschmerzen, Kribbeln und Vibrationen im Gesicht. Ihr waren bei
mehreren Gesichtsoperationen wegen einer Erkrankung 2003 Metall-
Implantate eingepflanzt worden, die sie als Ursache ihrer
Überempfindlichkeit gegen den Elektrosmog bezeichnet hatte.
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat 2005 Symptome einer
Überempfindlichkeit gegen elektromagnetische Wellen als echt
anerkannt, allerdings nicht als Krankheitsbild. Wissenschaftliche
Studien haben bislang noch keinen Zusammenhang zwischen dieser
Überempfindlichkeit und Mobilfunkantennen herstellen können. In
Großbritannien und Schweden sind die Symptome der Elektrosensibilität
anerkannt, nicht jedoch in Frankreich und Deutschland.
dpa pk xx z2 af
151352 Dez 08