Recht: Krank durch Mobilfunkantenne ▼ (Allgemein)

Gast, Dienstag, 04.11.2008, 10:13 (vor 5624 Tagen)

Berufungsverfahren um Elektrosmog durch Mobilfunkantenne

Französin verklagt Wohnungsgesellschaft 03.11.2008

Für eine 42-jährige Französin, die überempfindlich auf elektromagnetische Wellen reagiert, beginnt heute in Colmar ein Berufungsverfahren um Elektrosmog. Die Klage der Frau wegen gesundheitlicher Beschwerden durch eine Mobilfunkantenne auf dem Dach ihres Sozialwohnblocks hatte das Landgericht in Straßburg im September 2006 abgewiesen. Sie hatte die Wohnungsgesellschaft CUS Habitat angeklagt, sie nicht vor den Auswirkungen der elektromagnetischen Strahlung geschützt zu haben und sich über Ohrensausen, Kribbeln und Vibrationen im Gesicht beschwert.

Das Landgericht wertete diese Beschwerden nach medizinischen Tests als nicht erwiesen und als subjektiv, weil die Nachmieterin in dieser Wohnung keine Probleme signalisiert habe. CUS Habitat hatte der Frau eine andere Wohnung zugeteilt, wo sie jedoch auch über ähnliche Störungen klagte. Die Wohnungsgesellschaft könne nicht für individuelle Symptome verantwortlich gehalten werden, da kein anderer Nachbar oder Anwohner Beschwerden habe, hatte das Gericht geurteilt.

Der Anwalt der Klägerin, Richard Forget, der für eine Anerkennung der Elektrosensibilität kämpft, hat im September dieses Jahres nach der Klage mehrerer Bewohner von Tassin-la-demi-Lune vor Gericht den Abbau einer Mobilfunkantenne im südlichen Frankreich erstritten, wegen einer "möglichen Gefährdung der Gesundheit".

Troll-Wiese: http://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?mode=entry&id=25875

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat 2005 Symptome einer Überempfindlichkeit gegen elektromagnetische Wellen als echt anerkannt, allerdings nicht als Krankheitsbild. Wissenschaftliche Studien haben bislang noch keinen Zusammenhang von Elektrosensitivität (Electromagnetic Hypersensitivity, EHS) und Mobilfunkantennen herstellen können. In Großbritannien und Schweden sind die Symptome der Elektrosensibilität anerkannt, nicht jedoch in Frankreich und Deutschland. Quelle: teltarif.de

Anmerkung:
In Schweden ist Elektrosensibilität insofern anerkannt, dass man sich am Arbeitsplatz bemüht, durch Veränderungen des Umfelds Verbesserungen für Arbeitnehmer mit entsprechenden Beschwerden zu erreichen. Da es aber auch in Schweden keine medizinische Diagnose für Elektrosensibilität gibt, ist sie kein anerkannter Grund für eine Frühverrentung.
Quelle: BfS

Tags:
Klage, Frankreich, Symptome, Straßburg, Vibrieren, Kribbeln


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