Bundestag: Grüne hinterfragen Verbot von CT1+ (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Sonntag, 02.11.2008, 13:40 (vor 5654 Tagen)

Kleine Anfrage der Grünen im Bundestag (Vorläufige Fassung), Drucksache 16/10679

Verbot von analogen Schnurlostelefonen (CT-Telefone)

Analoge Schnurlostelefone dürfen nach dem 31. Dezember 2008 aufgrund eines Beschlusses der Bundesnetzagentur bzw. der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post nicht mehr betrieben werden. Das Verbot gilt für schnurlose Telefone der Baureihen mit der Bezeichnung „CT1+" und „CT2". Besonders „CT1+"-Telefone haben sich als langlebig erwiesen. Sie werden immer noch verkauft - an Menschen, die Angst vor Strahlung haben. Denn „CT1+"-Telefone senden nur, während man telefoniert.

Anscheinend ist das Verbot auch deshalb beschlossen worden, weil die entsprechende Aufforderung zur Stellungnahme im Amtsblatt der Bundesnetzagentur unverständlich formuliert war.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Warum ist/war einWeiterbetrieb der CT-Telefone aus Sicht der Bundesregierung nicht mehr notwendig?

2. Wie viele schnurlose Telefone mit dem analogen Übertragungsstandard CT1+ sind schätzungsweise in der Bundesrepublik noch in Betrieb?

3. Trifft es zu, dass die CT1+-Technologie deutlich strahlungsärmer arbeitet als modernere DECT-Telefone?

4. Mit welchem Kostenrisiko müssen Besitzer von CT1+-Telefonen beiWeiterbetrieb nach dem 31. Dezember 2008 rechnen?

5. Inwieweit müssen Betreiber damit rechnen, auch dann zur Kasse gebeten zu werden, wenn sie keine konkrete Funkstörung verursachen?

6. Wie viele Funkfahnder sind im Auftrag der Bundesnetzagentur im Einsatz und mit wie vielen Fällen verfolgter Funkstörungen durch CT1+-Telefone rechnet die Bundesnetzagentur für das Jahr 2009?

7. Warum hat man sich nicht für eine Regelung entsprechend des Schweizer Beispiels entschieden (dort können schnurlose CT1+-Telefone weiterbetrieben werden; es besteht lediglich kein Schutz vor Störungen mehr; sollte ein Geräte Störungen bei anderen Funksystemen verursachen, so wird es außer
Betrieb genommen, siehe www.bakom.ch/themen/geraete/00568/00571)?

8. Welche Maßnahmen wären erforderlich um einen Weiterbetrieb nach Schweizer Vorbild zu ermöglichen und welche Kosten wären damit verbunden?

9. Trifft es zu, dass das Verbot zustande kam, nachdem keine fristgerechten Reaktionen von Verbänden und Herstellern auf eine Veröffentlichung im Amtsblatt der Bundesnetzagentur erfolgten und war die Aufforderung, Stellungnahmen abzugeben, nach Ansicht der Bundesregierung breit genug gestreut und die diesbezüglichen Informationen allgemeinverständlich formuliert?

Berlin, den 17. Oktober 2008
Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
CT1, Politik, Drucksache, Bundestag, Grünen, Schnurlostelefon, Kuhn


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