Urteil - keinen Baustop (Allgemein)
Urteil - Im Eilverfahren keinen Baustop für Mobilfunkanlage erreicht
Das Verwaltungsgericht Koblenz entschied nicht im Sinne des Mannes. Die geplante Anlage verstoße nicht gegen das bauplanungsrechtliche Gebot der Rücksichtnahme, da sie keine schädlichen Umwelteinwirkungen hervorrufe. Die Bundesnetzagentur habe den Standort geprüft und festgestellt, das die durch Immissionsschutzgesetz festgelegten Sicherheitsabstände eingehalten wurden. Und das Gericht habe keinen Grund zu der Annahme, dass unter Einhaltung dieser Grenzwerte eine Gefahr für die Gesundheit bestehe.
Verwaltungsgericht Koblenz, Aktz.: 1 L 847/08.KO vom 12.08.2008
Quelle: telespiegel.de
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