Entscheidung VG Koblenz ▼ (Allgemein)

caro, Montag, 18.08.2008, 12:22 (vor 5978 Tagen)

Koblenz (epd). Von Mobilfunkanlagen geht nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Koblenz keine umweltschädliche Wirkung aus. Nach aktuellem Stand von Forschung und Technik sei auch die menschliche Gesundheit durch die geltenden Grenzwerte ausreichend geschützt, hieß es in einer am Montag veröffentlichten Eilentscheidung. Deshalb dürfe eine vom Landkreis Mayen-Koblenz genehmigte Mobilfunkanlage trotz Einspruch eines Nachbars gebaut werden (AZ: 1 L 847/08.KO-). Der Nachbar hatte gesundheitliche Schäden befürchtet, weil der geplante Standort nur etwa 100 Meter von seinem Wohnhaus entfernt ist. Wie die Richter mitteilten, habe die Bundesnetzagentur den Standort überprüft und festgestellt, dass die Grenzwerte des Bundes-Immissionsschutzgesetzes nicht überschritten würden. Die Wirkung elektromagnetischer Felder von Mobilfunksendeanlagen werde weiter erforscht und etwaige Gesundheitsgefährdungen könnten nicht mit absoluter Sicherheit ausgeschlossen werden, hieß es. Das «Deutsche Mobilfunk Forschungsprogramm> habe indes frühere Hinweise auf gesundheitsrelevante Wirkungen nicht bestätigt. Die geplante Anlage verstoße deshalb nicht gegen das bauplanungsrechtliche Gebot der Rücksichtnahme. Gegen diese Entscheidung ist Beschwerde am Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zulässig.
Internet: www.vgko.justiz.rlp.de (18.08.08-03)
epd-rps/mag koc
181158 Aug 08

Troll-Wiese:
http://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?mode=entry&id=23783

Tags:
Recht, Verwaltungsgericht, Rechtsstreit, Rechtssprechung

Ungenügende Erfolgsaussichten

H. Lamarr @, München, Montag, 18.08.2008, 12:58 (vor 5978 Tagen) @ caro

Der Nachbar hatte gesundheitliche Schäden befürchtet, weil der geplante Standort nur etwa 100 Meter von seinem Wohnhaus entfernt ist.

Die Angst des Nachbarn kann ich durchaus nachvollziehen. Nicht (gut) nachvollziehen kann ich, dass der Mann von seinem Rechtsbeistand nicht vor dieser schier aussichtslosen gerichtlichen Auseinandersetzung zurückgehalten wurde. Da wurde mMn wieder unnötig Geld versenkt, vermutlich aus dem Privatvermögen des Nachbarn, denn als wir seinerzeit 2002/2003 aus denselben Überlegungen heraus gerichtlich gegen "unsere" Antenne vorgehen wollten, verweigerte unsere Rechtsschutz-Versicherung wegen geringer Erfolgsaussichten die Deckungszusage.

Allein mit Sorge um die Gesundheit begründet sind gerichtliche Feldzüge mMn ausnahmslos zum Scheitern verurteilt.

Hier ein paar Details mehr zur Entscheidung des VG Koblenz.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Recht, Gesundheitsgefahr, Versicherung

Ungenügende Erfolgsaussichten

Doris @, Dienstag, 19.08.2008, 21:51 (vor 5977 Tagen) @ H. Lamarr

Die Angst des Nachbarn kann ich durchaus nachvollziehen.

Ihre Aussage irritiert mich etwas :lookaround:

Wie weit entfernt ist "Ihr" Masten? Kuddel schrieb mal, er wohnt ca. 50 m entfernt zu einem Antennenwald.

Der Mann, der gegen die Antenne klagt, scheint eher ländlich zu wohnen. Irgendwo habe ich gelesen, dass es sich um eine Antenne im Außenbereich handelt. Und wenn ich es noch richtig in Erinnerung habe, sagt der Sicherheitsabstand etwas über die Leistung des Senders aus. Die meisten Sicherheitsabstände in HSR betragen zwischen 2 und 4 m, bei dieser Antenne beträgt der Sicherheitsabstand in HSR 7,36 m. Sollte ich mich bezüglich der Leistung/Sicherheitsabstand irren, bitte ich um Berichtigung. Wenn nicht, scheint es sich hier um einen leistungsstärkeren Sender zu handeln, allerdings spielt die Höhe auch wieder eine entscheidende Rolle bezüglich der zu erwartenden Belastung.

Ungenügende Erfolgsaussichten

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 20.08.2008, 00:23 (vor 5977 Tagen) @ Doris

Die Angst des Nachbarn kann ich durchaus nachvollziehen.

Ihre Aussage irritiert mich etwas :lookaround:

Wieso? Die Anmerkung habe ich gemacht, weil wir damals, 2002, anfangs auch sehr besorgt waren. Wir überlegten sogar, mit den Kindern in ein Zelt zu ziehen, das wir auf unserem PKW-Stellplatz direkt vor dem Haus aufstellen wollten. Wir waren stark von den bekannten Websites inspiriert worden und sicher, dass hier ein ganz krummes Ding gedreht wird. Die große Angst fiel schlagartig ab, als wir uns ein Messgerät kauften und feststellten, dass wir in der Wohnung deutlich unter 1 mW/m² blieben (RMS). Ab da normalisierte es sich langsam. Später sind uns dann immer mehr Widersprüche in der Argumentation der 1G-Kritik aufgefallen, den Rest kennen Sie.

Wie weit entfernt ist "Ihr" Masten? Kuddel schrieb mal, er wohnt ca. 50 m entfernt zu einem Antennenwald.

Unser nächster Mast (UMTS/GSM) ist etwa 12 m weit weg auf dem Dach des Nachbarhauses, die Hauptkeule streift unsere Wohnung, weil wir im Dachgeschoss, also ganz oben wohnen. Auf der anderen Straßenseite ist in rd. 90 m Entfernung ein zweiter Mast mit UMTS drauf. Alle anderen Mobilfunk-/Rundfunksender sind weiter weg, der nächste GSM-Mast ist in etwa 300 m Entfernung.

Und wenn ich es noch richtig in Erinnerung habe, sagt der Sicherheitsabstand etwas über die Leistung des Senders aus.

Ja, so sehe ich das auch. Zwar gibt es noch einen sogenannten "Stadortfaktor", der die bereits montierten umliegenden Sender bei der Bemessung des Sicherheitsabstandes berücksichtigt, aber der Einfluss dieses Faktors ist bei allen mir bekannt gewordenen Standortbescheinigungen nur sehr klein gewesen (Vergrößerung des Sicherheitsabstandes um 1,0x). Also: Je größer der (horizontale) Sicherheitsabstand, desto leistungsstärker ist der Sender unter Volllast. Helmut baut die Dinger ja auf, vielleicht lässt er uns noch etwas tiefer in die Karten schauen ...

Sicherheitsabstände in HSR betragen zwischen 2 und 4 m, bei dieser Antenne beträgt der Sicherheitsabstand in HSR 7,36 m.

Der Sicherheitsabstand unserer nächsten Antenne beträgt derzeit horizontal 4,82 m, offenbar ändert die BNetzA hin und wieder aber das Berechnungsmodell, denn wir haben auch schon mal Werte von etwa 9 m gehabt. Vielleicht hat Vodafone aber auch im Zuge der Netzverdichtung die Sendeleistung verringert, ich weiß es nicht und habe darüber auch keine Informationen.

... allerdings spielt die Höhe auch wieder eine entscheidende Rolle bezüglich der zu erwartenden Belastung.

Stimmt! Bornkessel (IMST) hat dazu einen exemplarischen Messbericht verfasst (Standort in Velbert), bei dem es so war, dass die EMF-Belastung mit zunehmender Entfernung im Fernfeld von 200 m bis 600 m schön linear abnahm, mit weiter wachsender Entfernung dann aber zunahm und bei etwa 950 m einen Wert erreichte, der über dem bei 200 m lag. Zum Panikverbreiten taugt dieses Beispiel aber nicht, denn hier ging es um Grenzwertausschöpfungen (E) von durchweg weniger als 0,4 %. Dass die Belastung erst ab- und dann wieder zunahm liegt an der großen Höhe des untersuchten Standorts, da trifft die Hauptkeule eben erst bei knapp 1000 m auf dem Boden auf. Das Minimum bei 600 m wird - so Bornkessel - voraussichtlich von einer Nullstelle (Einkerbung) im Strahlungsdiagramm der Antenne verursacht.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Schall, Sicherheitsabstand, Bornkessel, Grenzwertausschöpfung

"Sicherheitsabstand"

helmut @, Nürnberg, Donnerstag, 21.08.2008, 20:05 (vor 5975 Tagen) @ Doris
bearbeitet von Moderator X, Sonntag, 24.08.2008, 08:42

Der Mann, der gegen die Antenne klagt, scheint eher ländlich zu wohnen. Irgendwo habe ich gelesen, dass es sich um eine Antenne im Außenbereich handelt. Und wenn ich es noch richtig in Erinnerung habe, sagt der Sicherheitsabstand etwas über die Leistung des Senders aus. Die meisten Sicherheitsabstände in HSR betragen zwischen 2 und 4 m, bei dieser Antenne beträgt der Sicherheitsabstand in HSR 7,36 m. Sollte ich mich bezüglich der Leistung/Sicherheitsabstand irren, bitte ich um Berichtigung. Wenn nicht, scheint es sich hier um einen leistungsstärkeren Sender zu handeln,


2-4 m Abstand gilt für eine einzelne Antenne mit "kleiner" Leistung

eine 3-er Antenne hat bei UMTS ca 6,5m, bei GSM ca 10m (im Ort),

Masten mit mehreren Netzbetreibern haben ca 15 bis 20m Sicherheitsabstand

MfG
Helmut

"Sicherheitsabstand"

Doris @, Freitag, 22.08.2008, 00:54 (vor 5975 Tagen) @ helmut
bearbeitet von Moderator X, Sonntag, 24.08.2008, 08:43

2-4 m Abstand gilt für eine einzelne Antenne mit "kleiner" Leistung eine 3-er Antenne hat bei UMTS ca 6,5m, bei GSM ca 10m (im Ort),

Da habe ich mal wieder was dazugelernt. Danke Helmut für Ihre Erklärung. Ich habe mir jetzt die Standortbescheinigungen mal genauer angsehen und es ist so, die Angaben, die ich meinte, beziehen sich wohl immer auf die einzelne Antennen. Ganz unten bei den Bescheinigungen kommt man dann durch Anklicken auf die Sicherheitsabstände des Standortes und die Daten passen so ziemlich zu den Daten, die Sie geschrieben haben.

Masten mit mehreren Netzbetreibern haben ca 15 bis 20m Sicherheitsabstand

Müssen es unbedingt mehrere Betreiber sein, oder gilt dies auch, wenn der Mast im ländlichen Bereich außerhalb steht?
Wir haben so einen hohen Masten im Außenbereich und da ist definitiv (zumindes bisher) nur E-Plus drauf. Der Sicherheitsabstand in HSR beträgt allerdings 21.05 m.

"Sicherheitsabstand"

helmut @, Nürnberg, Freitag, 22.08.2008, 09:39 (vor 5974 Tagen) @ Doris
bearbeitet von Moderator X, Sonntag, 24.08.2008, 08:43

Müssen es unbedingt mehrere Betreiber sein, oder gilt dies auch, wenn der Mast im ländlichen Bereich außerhalb steht? Wir haben so einen hohen Masten im Außenbereich und da ist definitiv (zumindes bisher) nur E-Plus drauf. Der Sicherheitsabstand in HSR beträgt allerdings 21.05 m.

E-Plus lässt anscheinend den maximal mögliche Ausbaustand errechnen.

Auf meinem Haus hat eine T-Mobile UMTS-Antenne 3,63 m , auf dem E-Plus Standort im Ort hat eine UMTS-Antenne 4,91 m.
Mit den GSM-Antennen zusammen hat der Standort 12,60m.

E-Plus verwendet für UMTS evtl ein System mit 9 Antennen (9-Richtungen in der Bescheinigung) und bei GSM könnte auf Grund eines hohen möglichen Gesprächsaufkommen evtl mit vielen Kanälen gearbeitet werden.

Eine "hohe" Leistung zu verwenden macht ja keinen Sinn, da die Handies bei E-Plus nur 1 Watt Senderleistung haben. Mehr als 5 Watt an der Antenne ankommende Senderleistung pro Kanal wäre Unfug.

Mit 8 GSM und 2 UMTS Kanälen pro Antenne und dem Antennengewinn der 1800 MHz Antennen kann man bei 3 Antennen mit GSM und UMTS ohne weiteres auf über 20 m Abstand kommen. Das kann auch bei Stationen in der Stadt, und vor allem in der Stadt bei hohem Verkehrsaufkommen, erreicht werden.

"Wer Handies säht wird Masten, mit hoher Auslastung, ernten"

MfG
Helmut

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