Wenn das DECT-Telefon andere Funkdienste stört.... (Allgemein)

Gast, Samstag, 09.08.2008, 18:52 (vor 5732 Tagen) @ Sparco

Bis zu 1000 Euro Bußgeld
Betriebsverbot für veraltete Schnurlos-Telefone

Schnurlose Festnetztelefone, die auf dem sogenannten CT-Standard basieren, dürfen bald nicht mehr verwendet werden. Ende des Jahres läuft die Betriebsgenehmigung aus, die Frequenzen sind anderweitig vergeben. Wer dann noch mit den alten Schnurlostelefonen telefoniert, verursacht Frequenzstörungen und muss mit einem Bußgeld von bis zu 1000 Euro rechnen.

Deutschlandfunk von Olfa Baale
veröffentlicht am 06.08.2008
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Bußgeld für alte Schnurlos-Telefone droht

... ab dem 1. Januar 2009 drohen Nutzern von CT1+- und CT2-Geräten im schlimmsten Fall Strafzahlungen. Ältere analoge und digitale Schnurlostelefone, die keine DECT-Geräte sind, dürfen nur noch bis zum 31. Dezember dieses Jahres betrieben werden. Betroffen sind analoge Telefone der Baureihen CT1+ und CT2, deren Hörer und Basisstation in den Frequenzbereichen 885 bis 887 Megahertz, 930 bis 932 Megahertz und 864,1 bis 868,1 Megahertz senden. Ab 1. Januar 2009 endet die Allgemeinzuteilung dieser Frequenzen durch die Bundesnetzagentur, die dann europaweit dem öffentlichen Mobilfunk und Funkanwendungen geringerer Reichweite zur Verfügung stehen.

... weist vor diesem Hintergrund darauf hin, dass die Verwendung von CT1+- und CT2-Geräte über den Fristablauf hinaus eine Ordnungswidrigkeit darstellt, wenn die anderen Netze gestört werden. Stellt der Funkmessdienst der Bundesnetzagentur ab dem kommenden Jahr fest, dass Störungen durch ein nicht mehr genehmigtes Telefon verursacht werden, droht die juristische Keule. Die Bundesnetzagentur müsse nach eigener Aussage in solchen Fällen >nach den Vorgaben der Frequenzgebührenverordnung dem Verursacher ihren oft nicht unerheblichen personellen und materiellen Aufwand für die Störungseingrenzung neben einem Ordnungswidrigkeitsgeld in Rechnung stellen«. Um gar nicht erst in solche Unannehmlichkeiten zu geraten, raten die Experten von Arag deshalb zur Überprüfung, ob das eigene Telefon ein DECT-Gerät ist. Nur dann nämlich könne nichts passieren.

IT-Business von Katrin Hofmann
veröffentlicht am 08.08.2008

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Deutschlandfunk


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