Grenzwertüberschreitung bei Handy legal? (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Montag, 05.05.2008, 00:02 (vor 6046 Tagen) @ Doris

Halt, Moment mal! Wenn Handys eine SAR von 3,35 W/kg oder 5,84 W/kg bewirken, nur weil sie "falsch" herum in der Hosen- oder Brusttasche getragen werden, dann dürften solche Handys doch keine Zulassung bekommen. Der zulässige SAR-Wert wäre deutlich überschritten!


RDW hat diese SAR Messungen von EMC heute auf seiner Homepage. Ich meine, da erhalten Sie eine Antwort auf Ihre Frage

Danke für den Tipp, Doris :clap:

.....Denn während die Messmethode für am Ohr betriebene Mobiltelefone in dem internationalen Standard IEC 62209-1 festgelegt und beschrieben wird, wurde der davon abweichende Standard IEC 62209-2 für am Körper betriebene Mobiltelefone noch gar nicht fertiggestellt und veröffentlicht (erwartet im Herbst 2008).....

Schön und gut, aber a) ist der neue Standard leider für VW Polos nicht zugänglich und b) frage ich mich, warum man die Leute so ungefähr 13 Jahre auf eine SAR-Messvorschrift warten lässt, die ein überhaupt nicht abwegiges Szenario (Handy in Hosentasche - telefonieren mit Headset/Bluetooth) abdeckt. Wenn es stimmt, dass die EMC-Leute nicht auf der Brennsupp'n dahergeschwommen kommen (und das ganze keine PR-Aktion ist), dann werden wir von denen möglicherweise noch mal etwas darüber hören, wie sie denn nun genau gemessen haben. Vielleicht war das gar nicht so daneben, wie es scheint.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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