Dr.-Ing. H. Schmidt ./. Dr. med. F. Hartmann (Allgemein)

Gast, Donnerstag, 18.10.2007, 13:07 (vor 6640 Tagen) @ Gast

WOR, den 08.08.07

Dr.-Ing. Hans Schmidt, Sprecher
Gebhardtstr. 2d
82515 Wolfratshausen
Tel. 08171/29751
Fax: 08171/911035


An den Leiter des Gesundheitsamtes des Landkreises Bad Tölz-Wolfratshausen,
Herrn Dr. med. Franz Hartmann

Postfach 1360 - per e-mail: g-amt@lra-toelz.de
D-83633 Bad Tölz - per fax: 08041/505-132

Bezug: Unser Schreiben vom 13.07.07, Ihre Antwort vom 20.07.07


Sehr geehrter Herr Dr. Hartmann,

gerne nehmen wir Ihr Angebot an, zum Wohle unserer Mitmenschen im Landkreis zusammenzuarbeiten.

Allerdings sehen wir, wie in unserem ersten Schreiben ausgeführt, hier vor allem das Gesundheitsamt in der Pflicht, was Aufklärung der Ämter, der Arztpraxen, der Krankenhäuser, und nicht zuletzt der gesamten Öffentlichkeit betrifft.

Wir möchten Sie deshalb zu einem Gedankenaustausch zum Thema Mobilfunk einladen und würden uns freuen, wenn Sie sich Zeit dafür nehmen könnten. Als Termin schlagen wir einen der folgenden Tage vor: 18/19/25/26. Oktober 2007. Über eine baldige Rückmeldung würden wir uns freuen.


Gestatten Sie uns zum Schluss einige Anmerkungen zu Ihrem Schreiben, in dem Sie sich für "wissenschaftliches" Vorgehen als Basis für Ihr Handeln stark machen.

Sie schreiben, "pseudowissenschaftliches Vorgehen führt zu keinem brauchbaren Ergebnis" und verbinden dies mit der übersandten Broschüre, die Sie folgendermaßen beurteilen: "erfüllt im Wesentlichen nicht die Anforderungen, die an eine seriöse wissenschaftliche Veröffentlichung gestellt werden müssen."

Sind Sie wirklich sicher, dass Ihre Empfehlungen als Leiter des Gesundheitsamtes den von Ihnen aufgestellten Kriterien für wissenschaftliches Vorgehen entsprechen? Wie steht es z.B. mit Ihren Impfempfehlungen für Masern, Röteln, usw.? Sind diese Empfehlungen auf der Basis von wissenschaftlichen Studien gegeben worden, mit "Vergleichsgruppe," exakter Erfassung der einzelnen Impfstoffkomponenten, "ausreichend großem Kollektiv, Verblindung, usw," wie Sie es für den Mobilfunk fordern, bevor Sie als Leiter des Gesundheitsamts aktiv werden?

Ein weiteres Beispiel sind die schon in unserem ersten Schreiben angesprochenen Sperrgebiete und Beobachtungsgebiete im Landkreis wegen der Vogelgrippe im letzten Jahr. Sind diese Maßnahmen auf der Basis von wissenschaftlichen Studien, mit Verblindung, Vergleichsgruppe, usw. getroffen worden?

Falls nicht, hätten Sie in allen angeführten Beispielen - und wir könnten im Bereich der Humanmedizin beliebig viele aufzählen - Ihr Veto einlegen müssen und nicht aktiv werden dürfen, weil Sie als Leiter des Gesundheitsamtes kein "pseudowissenschaftliches Vorgehen" unterstützen.

Oder wird hier konkret und ganz bewusst unterschieden zwischen Aktivitäten, die der Industrie nutzen (Beispiel Impfstoffe), und solchen, die der Industrie schaden (Beispiel Mobilfunk)?

Wir würden uns über eine Antwort auf die aufgeworfenen Fragen und eine Zusammenarbeit bei der Aufklärung über die Risiken des Mobilfunks freuen und verbleiben

mit freundlichen Grüßen


Cc: Presse, BIs


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