Peter Hensinger: Muss der Mast wirklich weg? (Allgemein)
Manchmal sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht. Wenn Peter Hensiger auf seiner Website "Der Mast muss weg!" schreibt, dass UMTS schon bei 1/40 des Grenzwertes DNS-Schäden verursacht und damit 10-mal biologisch wirksamer ist als GSM, was bedeutet dies in der Praxis? Dazu eine simple Berechnung:
Der Grenzwert (Leistungsflussdichte) für UMTS-Signale beträgt 10 W/m².
2,5 % (1/40) dieses Grenzwertes sind dann nach Adam Riese 0,25 W/m² oder 250 mW/m².
Ab 250 mW/m² oder mehr ist also bei UMTS mit DNS-Schäden zu rechnen, bei GSM sind die Werte höher.
Aber: Mir ist keine einziger Fall bekannt, dass selbst unmittelbare Anwohner von Mobilfunk-Basisstationen einer derart hohen Belastung ausgesetzt wären. Keine Messreihe hat meines Wissens solche Werte erbracht. Und selbst die Familie Kind liegt mit ihrer anerkannt hohen Belastung mindestens 25-fach unterhalb der magischen 250 mW/m²-Schwelle!
Und was bedeutet dies nun?
Wenn offenkundig bundesweit kein (UMTS)-Mobilfunk-Sendemast dort, wo sich Menschen dauerhaft aufhalten können, imstande ist, hohe Leistungsflussdichten von 250 mW/m² oder mehr zu erzeugen, warum muss dann der Mast weg? Schießt sich der Hensinger da nicht selber ins Knie? Und ist dies nicht ein weiterer Beleg dafür, dass Handys - die direkt am Kopf mühelos 250 mW/m² und mehr schaffen - im Vergleich zu Sendemasten das viel größere Risikopotenzial darstellen?
Möglicherweise meint Hensinger mit "Grenzwert" jedoch nicht den Grenzwert für stationäre Mobilfunkanlagen gemäß 26. BImSchV, sondern die EG-Ratsempfehlung für Handys, die allerdings - streng genommen - keinen gesetzlichen Grenzwert formuliert. Dazu schreibt das BfS:
Die Handys selbst werden als Quellen hochfrequenter Felder von der 26. BImSchV nicht erfasst, weil die 26. BImSchV nur für ortsfeste Anlagen gilt. Für Handys gibt es derzeit nur Empfehlungen der ICNIRP (International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection) und der SSK (Strahlenschutzkommission), nach denen die SAR-Werte für Handys maximal 2 Watt/kg betragen sollen. Ein entsprechender SAR-Wert wird auch in der Empfehlung des EU-Ministerrates vom 12.07.1999 zur Begrenzung der Exposition der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern genannt. Die spezifische Absorptionsrate (SAR) gibt die Energie hochfrequenter elektromagnetischer Felder an, die in einem Masseteil bzw. Gewebeteil gemittelt in einer bestimmten Zeit absorbiert wird. Es gibt Ganzkörper- und Teilkörper-SAR-Werte. Für das Handy ist insbesondere die im Kopf absorbierte Energie relevant. Der SAR-Wert für Handys von 2 Watt/kg ist ein Maß für die vom Kopf aufgenommene Strahlenleistung und damit ein Teilkörper-SAR-Wert.
Auf Handys finden grundsätzlich auch Regelungen des Gerätesicherheitsrechtes und des Fernmelderechtes Anwendung. Handys sind Funkanlagen im Sinne der Richtlinie 1999/5/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 09. März 1999 über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen und die gegenseitige Anerkennung ihrer Konformität.
Jetzt mit SAR-Werten und nicht mit Grenzwerten gerechnet
Also noch einmal von vorne: 2,5 % von 2 W/kg = 0,05 W/kg. Diesen geringen SAR-Wert meistert so gut wie kein einziges gängiges Handy-Modell, die SAR-Werte handelsüblicher Modelle erreichen bestenfalls 0,1 W/kg! Damit betrifft die Warnung ausnahmslos alle Handynutzer. Auch Kinderhandys, die den Blauen Engel haben, sind (bis auf weiteres) nicht länger als sicher anzusehen!
Bezogen auf Sendemasten ist eine maximale Ganzkörperbelastung von SAR = 0,08 W/kg zulässig, dieser Wert entspricht bei UMTS dem oben genannten Grenzwert von 10 W/m² Leistungsflussdichte. Doch auch bei dieser Betrachtungsweise liegt die Gefahrenschwelle 0,05 W/kg derart weit oben (nahe am zulässigen Grenzwert), dass eine Gefährdung durch Mobilfunk-Sendemasten ebenfalls nicht zu erkennen ist.
Hinweis: Peter Hensinger bezieht sich auf eine bislang unveröffentlichte Studie, auf die Prof. Franz Adlkofer (Reflex) Anfang Oktober 2007 anlässlich einer Veranstaltungsreihe ("Offene Universität", Gelsenkirchen) vorab hingewiesen hat.
--
Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –