Ergebnisse der Messaktion im Saarland (Allgemein)
Ergebnisse der Messaktion im Saarland
Im Nachgang des Fachgesprächs zum Thema "Gesundheitliche Auswirkungen der elektromagnetischen Felder des Mobilfunks - Befundberichte" wurden am 27.07.07 die hoch- und niederfrequenten elektromagnetischen Felder im Haus der Familie B. in Völklingen vermessen (aus Gründen des Datenschutzes wurden Namen und Anschrift der betroffenen Familie unkenntlich gemacht). Bei Familie B. wurde seitens Frau Dr. Waldmann-Selsam dringender Handlungsbedarf geltend gemacht.
Die Messungen wurden von einem Team der IMST GmbH unter Leitung von Herrn Dr. Bornkessel durchgeführt. Die vorgefundenen Mobilfunkimmissionen auf dem Anwesen der Familie B. erreichten auf dem Balkon des Hauses, hochgerechnet auf maximale Auslastung und maximalen Ausbauzustand der Mobilfunkanlagen, maximal 1,21 % (Balkon, 2. OG) des Feldstärkegrenzwertes der 26. BImSchV. An den anderen Messpunkten traten geringere Immissionen auf. Unter Berücksichtigung des aktuellen, zum Zeitpunkt der Messungen erreichten Ausbauzustands werden bei maximaler Anlagenauslastung höchstens 0,86 % des Feldstärkegrenzwertes erreicht. Dies entspricht einer äquivalenten Leistungsflussdichte von etwa 0,7 mW/m². In den Wohnräumen lagen die Immissionen deutlich niedriger.
Der vollständige Messbericht steht hier zum Download als PDF-Datei ( 622 KB) zur Verfügung.
Verglichen mit Messungen, die z. B. in dem Forschungsprojekt "Bestimmung der realen Feldverteilung von hochfrequenten elektromagnetischen Feldern in der Umgebung von UMTS-Sendeanlagen" im Rahmen des Deutschen Mobilfunk Forschungsprogramms durchgeführt wurden, sind die vorgefundenen Immissionswerte nicht ungewöhnlich. In dem genannten Forschungsprojekt wurden im Mittel auf maximale Anlagenauslastung und maximalen Ausbauzustand extrapolierte Werte in Höhe von 2,2 % des Feldstärkegrenzwertes gefunden (nur UMTS; GSM wurde gesondert bewertet). Der Medianwert lag bei 0,72 %.
Fundstelle:
http://www.emf-forschungsprogramm.de/veranstaltungen/Messberichte_27_07_2007.html
Ich verstehe solche Aktionen nicht. Frau Dr. Waldmann-Selsam sieht bei der Familie B. dringendener Handlungsbedarf. Ihre Vorstellung von "Handlungsbedarf" sieht sicher anders aus, als dass Messungen durchgeführt werden, bei denen festgestellt wird, der Grenzwert sei weit unterschritten. Das ist doch mittlerweile bekannt, dass der Zusammenhang - sollte es einen geben - hier nicht zu suchen ist. Ich weiß nicht, haben die untereinander Verständigungsschwierigkeiten?
Allerdings im Zusammenhang mit dem Wort "Handlungsbedarf" habe ich noch was gefunden, was mir interessant erscheint.
In der Fallschilderung der Familie Kind steht auf Seite 4 folgende Aussage
Auf unseren Widerspruch hin, kamen am 9. 1. 04 Vertreter vom
Mobilfunkbetreiber zu uns messen. Sie ermittelten eine Feldstärke von 0,4 - 0,6 V/m und sagten uns, dass sie erst bei 1V/m Handlungsbedarf sehen würden.
Warum besteht bei 1 V/m - ebenfalls deutlich unter dem Grenzwert - Handlungsbedarf und vor allen Dingen, wie sieht der aus?
Es wäre interessant hier mehr zu erfahren, wer hat diese Aussage gemacht? Sowas hätte man sich schriftlich geben lassen müssen.