BfS: Blauer Engel für DECT in Planung (Allgemein)
H. Lamarr , München, Donnerstag, 12.07.2007, 20:09 (vor 6372 Tagen)
Ein "Blauer Engel" für DECT-Telefone ist nach wie vor in Planung. Die Forderungen des BfS bezüglich strahlungsarmer DECT-Telefongeräte umfassen die Abschaltung oder mindestens 100.000fache Absenkung des Kontrollsignals im Standby-Betrieb, die bedarfsgerechte Regelung der Sendeleistung des Mobilteils beim Telefonieren in mehr als 2 Stufen, die bedarfsgerechte Regelung der Sendeleistung auch der Basisstation während des Telefonierens, die Möglichkeit des Anschlusses eines Headsets an das Mobilteil und die Möglichkeit der Reichweitenbegrenzung durch den Nutzer. Im August (2007) findet dazu ein Gespräch des BfS mit Industrievertretern (BITKOM) statt.
Quelle: Protokoll zur siebten Sitzung des RTDMF
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
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DECT, Runder Tisch, Sendeleistung, Blauer Engel
BfS: überzogene Forderungen
Kuddel, Freitag, 13.07.2007, 02:20 (vor 6372 Tagen) @ H. Lamarr
bearbeitet von Kuddel, Freitag, 13.07.2007, 03:28
die Abschaltung oder mindestens 100.000fache Absenkung des Kontrollsignals im Standby-Betrieb, die bedarfsgerechte Regelung der Sendeleistung des Mobilteils beim Telefonieren in mehr als 2 Stufen, die bedarfsgerechte Regelung der Sendeleistung auch der Basisstation während des Telefonierens, die Möglichkeit des Anschlusses eines Headsets an das Mobilteil und die Möglichkeit der Reichweitenbegrenzung durch den Nutzer. Im August (2007) findet dazu ein Gespräch des BfS mit Industrievertretern (BITKOM) statt.
Da bin ich mal gespannt, ob alle diese Forderungen in näherer Zukunft erfüllt werden...ich habe so meine Zweifel. Das BFS fordert für ein Niedrigpreisprodukt locker flockig alles was technisch "gut und teuer" ist.
Insbesondere die Leistungsregelung "in mehr als 2 Stufen" (Mobilteil und Basis) dürfte nicht nur technische Probleme (Kompatibilität, Gefahr von Sprachaussetzern) , sondern auch erhebliche Mehrkosten verursachen.
Die ersten Geräte wären damit bestenfalls im hochpreisigen Segment anzutreffen sein.
Aus technischer Sicht habe ich Zweifel, dass eine "bedarfsgerechte Leistungsregelung" mit feiner Abstufung im DECT Standard vernünftig implementierbar ist. Die Paketwiderholrate ist mit 100/s vergleichsweise gering (UMTS, 1500/s, GSM 270/s). Wenn sich der Nutzer auch nur geringfügig bewegt, wird sich die Kanaldämpfung in wenigen Millisekunden um bis zu 20dB ändern, die Regelung hat also gar keine Gelegeheit zu reagieren und der Hersteller wird zur Sicherstellung der Sprachqualität die Sendeleistung eher zu früh als zu spät hochregeln müssen.
Wieso gibt es diese Forderungen eigentlich nur für DECT Telefone und nicht für WLAN , Bluetooth , Kopfhörer und Viedeoüberwachungssender, die (zusammen) mittlerweile schon zahlenmäßig ähnliche Penetrationsraten in den Haushalten erreichen ?
Wieso fordert man von DECT im Standby eine Absenkung der Nutz-Strahlung nicht um das 100 fache...nein, um das 100.000 fache ?
Wie kommt man auf diese Zahl ? => das sind 0,1uW/m² in 1,5Meter Abstand !!
Gibt es überhaupt Stellen im Haus, bei welchen dieser Wert nicht um das 1000-fache von Mobilfunk- und Rundfunk-Strahlung überschritten wird ?
Die (gesetzlich erlaubte) Störstrahlung z.B. von Computern darf um ein Vielfaches darüber liegen (wenn man über mehr als die 1MHz Mess-Bandbreite integriert).
=> Jeder Computer, jeder Radiowecker, jeder Fernseher darf also mehr "strahlen" als ein DECT Telefon ?!? Wo bleibt hier das Augenmaß ?
Der Anteil des DECT-Themas im Internet-Auftritt des BFS im Vergleich zu Mobiltelefonen oder gar "bewiesenen" Gefahren wie Radioaktivität, Röntgenstrahlung, UV-Strahlung steht doch in keinem Verhälntis mehr.
Betreibt das BFS hier Populismus, oder ist das eher als Eigenreklame zu verstehen ?
Entweder hat das BFS hier jedes Augenmaß verloren, oder haben die einfach nur ein paar Baubiologen-Forderungen übernommen, um endlich Ruhe vor Bürgerwellen-Spam-Briefen zu haben...
Ich verwende selbst seit über 8 Jahren ein DECT-Telefon mit 2-stufiger Leistungsregelung (-10dB). Ich finde auch die Leistungsreduktion im Standby sinnvoll, aber "bedarfsgerechte Leistungsregelung" mit mehr als 2 Stufen für Mobilteilund Basis und 100.000 fache Absenkung im Standby sind doch technischer "Overkill" für ein Gerät mit gerade mal 0,25Watt Maximalleistung.
Bisher hat auch noch niemand ABS und Airbag für Fahrräder gefordert, wo diese Dinge gerade mal bei teuren Motorrädern Einzug halten..
Kuddel
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DECT, BfS, Röntgenstrahlung, Populismus
BfS: überzogene Forderungen
KlaKla, Freitag, 13.07.2007, 12:43 (vor 6371 Tagen) @ Kuddel
Das BFS fordert für ein Niedrigpreisprodukt locker flockig alles was technisch "gut und teuer" ist.
Insbesondere die Leistungsregelung "in mehr als 2 Stufen" (Mobilteil und Basis) dürfte nicht nur technische Probleme (Kompatibilität, Gefahr von Sprachaussetzern) , sondern auch erhebliche Mehrkosten verursachen.
Die ersten Geräte wären damit bestenfalls im hochpreisigen Segment anzutreffen sein.
Das ist die Geiz ist geil Mentalität. Ein gutes Produkt bekommt man nicht für nen Apel und n Ei.
Das Produkt kann ruhig etwas mehr kosten.
Ich verwende selbst seit über 8 Jahren ein DECT-Telefon mit 2-stufiger Leistungsregelung (-10dB). Ich finde auch die Leistungsreduktion im Standby sinnvoll, aber "bedarfsgerechte Leistungsregelung" mit mehr als 2 Stufen für Mobilteilund Basis und 100.000 fache Absenkung im Standby sind doch technischer "Overkill" für ein Gerät mit gerade mal 0,25Watt Maximalleistung.
Vielleicht reden die vom BfS nur mit den falschen Leuten.
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Meine Meinungsäußerung
BfS: überzogene Forderungen
H. Lamarr , München, Freitag, 13.07.2007, 13:31 (vor 6371 Tagen) @ KlaKla
Ein gutes Produkt bekommt man nicht für nen Apel und n Ei.
Ein echter KlaKla: Bringt den ehemaligen Bundesverteidigungsminister flugs in Einklang mit Schneewittchens Schlafmittel.
Kundenwünsche
Kehrmann, Sonntag, 15.07.2007, 16:10 (vor 6369 Tagen) @ KlaKla
Vielleicht reden die vom BfS nur mit den falschen Leuten.
Vielleicht hat jemand Interesse, auf Kundenwünsche zu hören.
Und wenn's das BfS ist.
Könnte in einer auf Marktwirtschaft schwöreneden Gesellschaft ja ne Möglichkeit sein.
Der Grund kann doch ganz egal sein, wenn's Geld bringt und eh keinem schadet.
Maxime ist ein an Kundenwünsche angepasstes Produkt.
Weshalb sollte er hier nicht König sein?
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, Geld
BfS: überzogene Forderungen
H. Lamarr , München, Freitag, 13.07.2007, 13:33 (vor 6371 Tagen) @ Kuddel
Entweder hat das BFS hier jedes Augenmaß verloren, oder haben die einfach nur ein paar Baubiologen-Forderungen übernommen, um endlich Ruhe vor Bürgerwellen-Spam-Briefen zu haben...
Was dagegen, wenn wir das BfS um eine Stellungnahme bitten?
BfS: überzogene Forderungen
Kuddel, Freitag, 13.07.2007, 19:54 (vor 6371 Tagen) @ H. Lamarr
bearbeitet von Kuddel, Freitag, 13.07.2007, 20:58
Entweder hat das BFS hier jedes Augenmaß verloren, oder haben die einfach nur ein paar Baubiologen-Forderungen übernommen, um endlich Ruhe vor Bürgerwellen-Spam-Briefen zu haben...
Was dagegen, wenn wir das BfS um eine Stellungnahme bitten?
Nichts dagegen. Würde mich wirklich interssieren, woher das BFS die Forderungen ableitet. Ich vermute sie orientieren sich am technisch machbaren, ohne Berücksichtigung ob es es Sinnvoll ist (funktionieren kann), oder gar wirtschaftlicher Aspekte. Zu berücksichtigen ist ferner, dass DECT ein europäischer Standard ist und gewisse Normen eingehalten werden müssen ..die Forderungen sollten besser auf Europäischer Ebene koordiniert und eingekippt werden.
Habe gerade nochmal das Protokoll zum RTDMF durchgelesen, da ist mir folgendes aufgefallen:
Zitat Herr Schönborn (Firma O2):Im Falle der schnurlosen DECT-
Technologie würden die Entwicklungen in diesem Bereich mittlerweile bessere Leis-tungsregelungen ermöglichen.
Kommen die Forderungen hierher ?
=> Herr Schönborn (im RTDMF-Protokoll steht: von der Mobilfunkfirma O2) und damit direkte Konkurenz zu den Festnetzbetreibern (DECT = Festnetz !) hat kein Problem damit, höhere Anforderungen an DECT Telefone zu stellen...warum wohl....
DECT ist für ihn Konkurenz und Glücksfall zugleich, da es bereits in der Vergangenheit ein wunderbares Feigenblättchen war, um von der Dauer-Strahlung der Mobilfunk-Basisstationen abzulenken.
Prinzipiell hat Herr Schönborn recht, so eine Leistungsregelung ist technisch machbar, aber eben mit technischem Aufwand verbunden und ob es funktionierend in den DECT Standard implementierbar ist, muß sich noch herausstellen.In einem hochpreisigen UMTS Telefon ist es ein kostenloses Abfallprodukt, da hiermit eine höhere Zellkapazität möglich ist. Herr Schönborn muss auch nicht den Standard umkrempeln, um eine Leistungsregelung anzubieten...
Wenn man die neueren Schnurlostelefone mit Standby-Leistungsreduktion (es hat sich ja schon was bewegt !) und einstufiger Leistungsabsenkung im Gesprächsfall(Leistungsumschaltung ,mit 25mW Spitzenleistung beim Mobilteil ist seit 10 Jahren verfügbar) betrachtet, so sollte klar sein, dass im Haus mit einem DECT-Telefon seit 10 Jahren strahlungsärmer "schnurlos" telefoniert werden kann, als mit einem Mobiltelefon. Heute kommen erste DECT-Basisstationen ohne Standby-Strahlung aus..=> Das soll Herr Schönborn jetzt mal nachmachen
Stellt sich allerdings die Frage, warum kein Festnetzbetreiber (Telekom) oder Industrievertreter/Herstellerfirma dabei war, um eigene Interessen zu vertreten ???
Interessanter Absatz auch hier: Herr Scheiner, Mitglied und Sprecher der neu gegründeten "Kompetenzinitiative",
definiert sich als Vertreter der großen schweigenden Mehrheit der von der Mobilfunk-
technologie gesundheitlich Betroffenen.
Gelungener Rethorik-Trick...wahrscheinlich setzt er sich demnächst noch in Berlin in den Bundestag und behauptet er vertritt die schweigende Mehrheit aller Nichtwähler...
Kuddel
BfS um Stellungnahme gebeten
H. Lamarr , München, Sonntag, 15.07.2007, 13:02 (vor 6369 Tagen) @ Kuddel
Nichts dagegen. Würde mich wirklich interssieren, woher das BFS die Forderungen ableitet.
Prima! Bitte um Stellungnahme zu den Kernfragen Ihrer Kritik ging soeben (an den Pressesprecher des BfS) raus.
Antwort des BfS auf Kuddels Fragen
H. Lamarr , München, Freitag, 03.08.2007, 00:11 (vor 6351 Tagen) @ H. Lamarr
Die Antwort des BfS auf unsere Anfrage vom 15.7.07 traf am 1.8.07 um 18:33 per E-Mail ein:
Sehr geehrter Herr Schall,
vielen Dank für Ihr Interesse an den Kriterien des BfS für strahlungsarme DECT Telefone. Zu Ihren Fragen kann ich Ihnen folgende Auskünfte geben:
Frage 1: Wieso gibt es die oben genannten Forderungen eigentlich nur für DECT und nicht für W-LAN, Bluetooth, Funk-Kopfhörer und Videoüberwachungssender, die (zusammen) mittlerweile schon zahlenmäßig ähnliche Penetrationsraten in den Haushalten erreichen?
Zu 1) Schnurlose Telefone nach DECT-Standard stellen oft die stärkste Quelle hochfrequenter elektromagnetischer Strahlung in privaten Haushalten dar. Die Basisstation eines DECT Systems sendet auch im Standby ein in der Leistung unvermindertes Kontrollsignal aus und trägt somit ständig zur Exposition der Bewohner bei. Weitgehend unabhängig vom tatsächlichen Abstand zwischen Mobilteil und Basisstation arbeiten zudem beide Geräte während eines Telefongesprächs immer mit der vollen Sendeleistung, die üblicherweise für eine Verbindungsentfernung von 300m im Freien ausgelegt ist. Gerade für Anwendungen im Heimbereich ist daher eine Reduzierung der Exposition durch einfache technische Maßnahmen wie z.B. die Abschaltung oder Reduzierung des Kontrollsignals im Standby möglich. Unabhängig vom jeweiligen Standard fordert das BfS für alle funkbasierten Technologien, dass im Sinne eines vorsorgenden Strahlenschutzes technische Möglichkeiten zur Expositionsminimierung konsequent genutzt werden. Darüber hinaus informieren wir Anwender, wie sie ihre persönliche Exposition durch einfache Maßnahmen reduzieren können. Dies gilt auch für vergleichsweise neue Anwendungen wie WLAN oder Bluetooth.
Frage 2: Wieso fordert man von DECT im Standby eine Absenkung der Nutzstrahlung nicht um das 100-fache, sondern um das 100'000-fache?
Wie kommt man auf diese Zahl? Dies sind 0,1 µW/m² in 1,5 Meter Abstand!
Gibt es überhaupt Stellen im Haus, bei welchen dieser Wert nicht schon um das 1000-fache von Mobilfunk- und Rundfunk-Strahlung überschritten wird? Die (gesetzlich erlaubte) Störstrahlung z.B. von Computern darf um ein Vielfaches darüber liegen (wenn man über mehr als die 1 MHz Mess-Bandbreite integriert). Jeder Computer, jeder Radiowecker, jeder Fernseher darf also mehr "strahlen" als ein DECT Telefon! Wo bleibt hier das Augenmaß?
Zu 2) Das Kriterium zur Mindestabsenkung des Sendesignals orientiert sich am technisch Machbaren. Es ist alternativ zur Abschaltung des Kontrollsignals im Standby-Betrieb zu verstehen. Die Orientierung am technisch Machbaren ist eine übliche Vorgehensweise bei der Definition von Kriterien für Umweltlabel wie z.B. den "Blauen Engel".
Frage 3: Der Anteil des DECT-Themas im Internet-Auftritt des BFS im Vergleich zu Mobiltelefonen oder gar "bewiesenen" Gefahren wie Radioaktivität, Röntgenstrahlung, UV-Strahlung steht aus Sicht von Kritikern in keinem Verhältnis mehr. Betreibt das BfS hier Populismus, oder ist das eher als Eigenreklame zu verstehen?
Zu 3) Das Thema "Strahlungsarme DECT Telefone" wird vom BfS hauptsächlich auf der Webseite http://www.bfs.de/elektro/Strahlungsarme_Dect_Schnurlostelefone.html und in einem Infoblatt zu DECT behandelt. Die von Ihnen wiedergegebene Kritik einer angeblichen überproportionalen Gewichtung des Themas im Vergleich zu den anderen Aufgabengebieten des BfS teile ich nicht. Sie spiegelt vielmehr das öffentliche Interesse an diesem Thema wider und zeigt, dass das BfS das Bedürfnis nach Information ernst nimmt.
Frage 4: Hat das BfS hier einfach nur ein paar Baubiologen-Forderungen übernommen, um endlich Ruhe vor Bürgerwellen-Spam-Briefen zu haben?
Zu 4) Nein. Die Kriterien für strahlungsarme DECT Telefone sind im Zusammenhang mit der im Hinblick auf den Strahlenschutz gestellte Forderung des BfS nach einer vorsorglichen Reduzierung der Intensität hochfrequenter Felder der Telekommunikationstechniken im Rahmen des technisch Machbaren zu sehen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen hiermit weiterhelfen konnte und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
i.A.
Florian Emrich
Bundesamt für Strahlenschutz
Pressesprecher
Postfach 10 01 49
38201 Salzgitter
Fon: +49 3018/333-1124
Fax: +49 3018/333-1150
e-Mail femrich@bfs.de
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Anfrage, DECT, BfS, W-LAN, Röntgenstrahlung
Wie die Katze um den heißen Brei
Kuddel, Freitag, 03.08.2007, 17:44 (vor 6350 Tagen) @ H. Lamarr
bearbeitet von Kuddel, Freitag, 03.08.2007, 19:39
Zu 1) Schnurlose Telefone nach DECT-Standard stellen oft die stärkste Quelle hochfrequenter elektromagnetischer Strahlung in privaten Haushalten dar.
Das hängt von der Entfernung zum DECT ab. Wenn man sich bei dieser Aussage auf einen Radius von 2 Meter um die DECT -Basis beschränkt und obendrein die Puls-Spitzenleistung und nicht den Mittelwert betrachtet, ist das sicher richtig. Mit der Entfernung zur DECT-Basis fällt jedoch das Strahlungsniveau schnell ab, während ein durch das Fenster einfallendes Mobilfunksignal innerhalb des Raumes nahezu konstant bleibt.
Ich denke in vielen städtischen Wohnungen ist es wie bei mir: Am zur DECT-Basis entgegengesetzten Ende des Raumes ist die Mobilfunkbasis bereits stärker, als die DECT Basis.
Die Basisstation eines DECT Systems sendet auch im Standby ein in der Leistung unvermindertes Kontrollsignal aus und trägt somit ständig zur Exposition der Bewohner bei.
Das gilt auch für WLAN-Router. Diese geben alle 100ms (10Hz) einen Impuls ab.
Trotzdem wird hierfür bisher nicht "das technisch Machbare" von der Industrie gefordert.
Weitgehend unabhängig vom tatsächlichen Abstand zwischen Mobilteil und Basisstation arbeiten zudem beide Geräte während eines Telefongesprächs immer mit der vollen Sendeleistung, die üblicherweise für eine Verbindungsentfernung von 300m im Freien ausgelegt ist.
Das trifft nur für einen Teil der Geräte zu. Die Geräte eines großen Herstellers und auch einiger kleinerer Hersteller haben schon seit mehr als 10 Jahren eine entfernungsabhängige Leistungsreduktion im Mobilteil.
Unabhängig vom jeweiligen Standard fordert das BfS für alle funkbasierten Technologien, dass im Sinne eines vorsorgenden Strahlenschutzes technische Möglichkeiten zur Expositionsminimierung konsequent genutzt werden.
Zu 2) Das Kriterium zur Mindestabsenkung des Sendesignals orientiert sich am technisch Machbaren. Es ist alternativ zur Abschaltung des Kontrollsignals im Standby-Betrieb zu verstehen. Die Orientierung am technisch Machbaren ist eine übliche Vorgehensweise bei der Definition von Kriterien für Umweltlabel wie z.B. den "Blauen Engel".
Halten wir fest: Für funkbasierende Technologien orientiert sich das BfS am technisch Machbaren...
Die Funkfeld-Dosis spielt keine Rolle.
Wer bestimmt beim BFS, was technisch machbar ist (100.000-fache Absenkung) ?
Von einer DECT Basis im Ruhezustand werden vom BFS um mehr als 1 Milliardenfach -fach (MT am Kopf gegen DECT Basis in 1Meter)geringere Werte gefordert, als von einem Mobiltelefon, weil es technisch machbar ist. Daß in praktisch jedem Haushalt in Deutschland die Funkstrahlung von Radio, Fernsehen und Mobilfunk um weit mehr als Faktor 100 größer ist als der geforderte Wert, spielt keine Rolle.
Zitat BFS-Seite zur Prüfung von Handgepäck Sicherheitskontrollen mit Röntgengeräten
=> Die Prüfungsergebnisse müssen belegen,
dass im Umfeld der Anlage, in dem sich Beschäftigte oder andere Dritte aufhalten können, auch bei dauerhaftem Aufenthalt der Grenzwert der zulässigen Jahresdosis für eine Einzelperson der Bevölkerung von einem Millisievert (1 mSv, Schwangere und Kinder eingeschlossen) nicht überschritten wird.
Für Röntgenstrahlung also feste Grenzwerte für Schwangere...
Ebenso bei natürlicher Radioaktivität bei Mineralwasser:
Zitat:Von Mineralwässern geht aus strahlenhygienischer Sicht keine Gesundheitsgefahr aus. Aus Vorsorgegründen sollte aber der Dosisrichtwert für Trinkwasser von 0,1 mSv/Jahr nicht dauerhaft überschritten werden.
Für Radioaktivität auch feste Grenzwerte....
Wieso orientiert sich das BFS bei Funkwellen (trotz nicht nachgewiesener Schädlichkeit) am "technisch machbaren", aber bei bewiesenermaßen schädlicher Röntgenstrahlung (siehe hier) an festen Grenzwerten ?
Wo bleibt der vom BFS vertretene "Grenzwert" für Schwangere bei Funkfeldern ?
Unsere Wasserwerke (und auch die Lebensmittelindustrie) halten sich bezüglich der Schadstoffe im Trinkwasser (z.B. Nitratgehalt)auch nicht an das technisch Machbare. Sie halten sich an Grenzwerte, obwohl "technisch" einiges mehr "machbar" wäre.
Zitat BFS:
Die von Ihnen wiedergegebene Kritik einer angeblichen überproportionalen Gewichtung des Themas im Vergleich zu den anderen Aufgabengebieten des BfS teile ich nicht. Sie spiegelt vielmehr das öffentliche Interesse an diesem Thema wider und zeigt, dass das BfS das Bedürfnis nach Information ernst nimmt.
Ich habe den Eindruck, dass das BFS sich beim Thema Funkwellen (mangels objektiver Kritieren) um eine Grenzwertpositionierung drückt und deshalb im Gegensatz zu den festen Grenzwerten bei anderen Strahlungsquellen für Funkwellen der Einfachheit halber "das technisch Machbare" fordert, um dem "öffentlichen Interesse" (der Mobilfunkkritiker) entgegenzukommen.
Zitat Wikipedia:
Populismus... bezeichnet politische Strömungen bzw. Politiker, die vereinfachende, sich auf Stimmungen (Emotionen) beziehende Parolen und Aktionen zur Lösung akuter Probleme anbieten.
Kuddel
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DECT, BfS, W-LAN, Spitzenwert, Mittelwert, WLAN-Router, Populismus, Blauer Engel, Expositionsminimierung
Blauer Engel für DECT ist Realität geworden
H. Lamarr , München, Sonntag, 11.01.2009, 18:29 (vor 5823 Tagen) @ H. Lamarr
Blauer Engel für Schnurlostelefone (DECT-Telefone)
Es handelt sich um ein freiwilliges Zeichen, welches die Hersteller zur Entwicklung von Geräten mit möglichst geringem Energieverbrauch, geringer Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern und effizienterer Ausnutzung der Frequenzbereiche motivieren soll und ihnen auch erlaubt, den Kunden diese Aspekte der Produkteigenschaften auf einfache Weise zu vermitteln. Das Umweltzeichen soll die Umschrift „...weil energieeffizient und strahlungsarm“ tragen. Die Laufzeit beträgt 2 Jahre, um eine schnelle Anpassung der Kriterien an den technischen Fortschritt zu ermöglichen. Hierzu sind Vorgaben in der Vergabegrundlage enthalten. Das Umweltzeichen wird dem Cluster „…schützt das Klima“ zugeordnet.
http://www.blauer-engel.de
Quelle: FGF-Infoline vom 8.1.2009
Kommentar: Leider wurde über die Vergabekriterien dieses Blauen Engels noch nichts Konkretes bekannt gegeben, so ist z.B. noch unklar, welcher SAR-Wert als "strahlungsarm" eingestuft wird.
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –