Behördenschikane gegen Mobilfunkkritiker? (I) (Allgemein)
Dem Mobilfunkkritiker Dr. Stefan Spaarmann in Taucha (Sachsen) lässt Bürgermeister Dr. Holger Schirmbeck eine wuchtige Trafostation direkt neben Spaarmanns Hauswand aufstellen, obwohl ausreichend Ausweichfläche zur Verfügung steht. Soll der EMF-Querulant damit zur Räson gebracht werden? Alfred Tittmann aus Hessen eilt mit folgendem Brief dem bedrängten Spaarmann zu Hilfe.
Hinweis: Der Brief ist auf mehreren Websites zu finden und zeigt dort fehlerhafte Angaben zur Stärke von Magnetfeldern, statt mT muss es µT heissen. Wir haben dies hier bereits korrigiert.
Herrn
Bürgermeister Dr. Holger Schirmbeck
Rathaus
Schlossstrasse 13 04425 Taucha
Demontage eines alten Trafohauses
Neuerrichtung eines Trafos direkt an angrenzendem Wohnhaus in Taucha
Sehr geehrter Herr Dr. Schirmbeck,
in o.A. erhielt ich von guten Freunden aus Taucha wegen deren Besorgnis um ihre zukünftige Gesundheitssituation Kenntnis.
Nach meiner Information soll eine alte Trafostation, die über 12 m vom nächsten Haus steht, abgebaut werden. An deren Stelle soll nunmehr ein bereits errichteter Trafo mit erhöhtem Magnetfeld wegen der Verbrauchserhöhung durch weitere 18 Häuser eines Wohnparks, der jetzt in ca. 1 Meter Entfernung aufgestellt wurde, treten.
Dies widerspricht den nationalen und internationalen Vorsorgeschutzintentionen!
Obwohl Sie als Bürgermeister einer Fürsorgeverpflichtung gegenüber der Bevölkerung unterliegen, sehen Sie leider keinen Handlungsbedarf. Anstelle in erster Linie Ihren BürgerInnen verpflichtet zu sein verlassen Sie sich auf die "Seriosität" des Energiedienstleisters EnviaM in dem Sinne, man müsse sich auf dieses Unternehmen verlassen können.
In der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über elektromagnetische Felder - 26. BImSchV) sind Grenzwerte zum Schutz der Bevölkerung vor gesundheitlichen Gefahren durch elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder von Niederfrequenz- und Hochfrequenzanlagen festgelegt. Sie gilt seit 1997 und beruht auf Empfehlungen der Strahlenschutzkommission und der "Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung" (ICNIRP).
Auf der Homepage des Bundesamtes für Strahlenschutz (BFS) finden Sie unter dem Link Grenzwerte und Vorsorgemaßnahmen nachstehend definierte Empfehlungen:
"Neben den nachgewiesenen gesundheitlichen Auswirkungen gibt es allerdings wissenschaftliche Hinweise auf gesundheitliche Risiken bei niedrigen Feldstärken. Um diesen Hinweisen Rechnung zu tragen, fordert das BfS Vorsorgemaßnahmen:
Die niederfrequenten Felder, denen die Bevölkerung ausgesetzt ist, sollten so gering wie möglich sein. Die Bevölkerung soll über bekannte und vermutete Wirkungen der Felder und über die Feldintensitäten der relevanten Feldquellen wie z. B. Hochspannungsleitungen oder elektrische Geräte informiert werden. Die Forschung zur Klärung der wissenschaftlichen Fragen wird fortgeführt. Eine Minimierung der Exposition der Bevölkerung lässt sich durch verschiedene Maßnahmen erreichen, für die sowohl Behörden als auch Bauherren und Gerätehersteller, aber auch jede/r einzelne Bürger/in verantwortlich sind:
Bei der Planung und Genehmigung von Gebäuden sollte auf einen ausreichenden Abstand zu Hochspannungsleitungen und anderen Anlagen der Stromversorgung geachtet werden. Durch eine optimierte Leitungsführung der Elektroinstallationen kann die Exposition der Bewohner oder Nutzer von Gebäuden reduziert werden. Gerätehersteller und Anlagenbauer können durch ein entsprechendes technisches Design möglichst niedrige Feldstärken in der Umgebung der Geräte und Anlagen erreichen. Wünschenswert wäre auch eine geeignete Kennzeichnung der Geräte, die den Verbraucher/innen ermöglicht, beim Kauf eines Gerätes auf niedrige Feldintensitäten zu achten. Jede/r Bürger/in kann durch zwei einfache Regeln eine Verringerung der Feldexposition erreichen: Möglichst großen Abstand zu den Feldquellen einhalten Dauer der Exposition so gering wie möglich halten. Da nächtliche Expositionen von längerer Dauer sind, sollte hier aus Vorsorgegründen vor allem auf einen ausreichenden Abstand zu den Feldquellen geachtet werden. Dies gilt im besonderen Maße für Babies und Kleinkinder. Netzbetriebene Radiowecker sollten daher nicht direkt neben dem Kopfteil des Bettes aufgestellt werden. Beim Sender des Babyphons und vor allem beim Netzgerät sollte auf einen ausreichenden Abstand zum Bett des Kindes geachtet werden. Falls möglich sollte der Sender mit Akkus betrieben werden, da dann keine niederfrequenten Wechselfelder auftreten."
Zusammenfassend also eine deutliche Aufforderung zur Expositionsminimierung!
Außerdem möchte ich bezüglich der für den Niederfrequenzbereich festgelegten Grenzwerte durch die ICNIRP (einem privaten Verein mit Sitz in München, der sich aus lauter Industrie-vertretern zusammensetzt und ausschließlich Grenzwerte in deren Interessen festgelegt hat) noch auf folgendes hinweisen:
Das "Experten-Gremium" ICNIRP lag falsch bei der Festsetzung der Grenzwerte der Induktion 100 µT, weshalb diese in der internationalen Wissenschaftsgemeinde heftig umstritten sind. Seit Sommer 2001 ist von der IARC Lyon (International Agency on Research of Cancer, Zusammenarbeit mit der WHO) festgestellt, dass ab 0,4 µT das Risiko für Tumore signifikant erhöht ist. Dennoch wird nichts am bestehenden Grenzwert von 100 µT geändert.
Die Kritiker lagen dagegen mit ihrem empfohlenen Grenzwert von 0,2 - 0,4 µT vollkommen richtig.
In den USA hat der "Rat für Strahlenschutz" (NCRP) einen Richtwert von nur 0,2 µT festgelegt; auch in der Schweiz wurde eine deutliche Reduzierung vorgenommen.
Der deutsche Wert ist 500 mal höher als die fixierte Vorsorgerichtlinie.
Daß elektrische Felder im Rahmen unserer Grenzwerte krank machen können bis hin zu dramatischen Leukämieerkrankungen insbesondere bei Kindern ist mehrfach weltweit beobachtet und erwiesen, ansonsten hätte das Internationale Krebsforschungszentrum IARC in Lyon keine Reduzierung in 2001 festgelegt!
Und Sie als Bürgermeister wollen sich da ausschließlich der Seriosität eines Wirtschaftsunternehmens unterwerfen?
Fakt ist, dass die Grenzwertverordnung keine Vorsorgeanforderungen enthält. Vorsorge hat also bei der Festlegung der Grenzwerte keine Rolle gespielt. Das bestätigte auch die Bundesregierung in der Antwort v. 4.1.2002 auf eine Große Anfrage einiger Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Bundesgerichtshof am 13.02.2004 in zwei Entscheidungen in Bezug auf die Parallelität zur Hochfrequenz, wie sie sich bei der Mobilfunkthematik stellt!
Dass trotz alledem diesbezüglich noch immer keine Konsequenzen gezogen werden, ist mehr als beklagenswert, ändert aber absolut nichts an den bekannten Risiken. Es ist zu bedauern, dass das durchaus vorhandene Wissen noch keinen Einfluss auf Politik und Wirtschaft gefunden hat.
((Fortsetzung in Teil II))
Behördenschikane gegen Mobilfunkkritiker? (II)
Nur so viel zur Verlässlichkeit von Grenzwerten und angeblichen seriösen Unternehmen, welche verständlicherweise kommerziellen Interessen unterliegen, aber mit Recht in der Kritik stehen, weil konsistente Hinweise deren Ignoranz ad absurdum führen.
Es ist zu bedauern, dass Sie dem Vorsorgeaspekt, welcher im Interesse unserer Kinder auch gemäß der EU-Parlamentsforderung grundsätzlich besteht, nicht Rechnung tragen wollen. Am 2. Februar 2000 hat die EG- Kommission auf Veranlassung des Rates der EG eine Mitteilung zur Anwendbarkeit des Vorsorgeprinzips veröffentlicht. Danach ist gem. Ziff 5 dieser Leitlinien eine Berufung auf das Vorsorgeprinzip dann möglich, wenn potenzielle Gefahren eines Phänomens, Produkts oder Verfahrens durch eine objektive wissenschaftliche Bewertung ermittelt wurden, wenn sich das Risiko aber nicht mit Sicherheit bestimmen lässt.
Und zum Nachweis dafür, dass die dargestellten Prinzipien des Umweltrechts nicht nur politischen Maximen, sondern kodifizierte Rechtsgrundsätze sind, möchte ich noch auf Art. 130r II (nach Änderung Art. 174 II) EG-Vertrag hinweisen:
"Die Umweltpolitik der Gemeinschaft zielt unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Gegebenheiten in den einzelnen Regionen der Gemeinschaft auf ein hohes Schutzniveau ab. Sie beruht auf den Grundsätzen der Vorsorge und Vorbeugung, auf dem Grundsatz, Umweltbeeinträchtigungen mit Vorrang an ihrem Ursprung zu bekämpfen, sowie auf dem Verursacherprinzip."
Was könnte falsch daran sein, nach dem Grundsatz "in dubio pro securitate" vorzugehen und bezüglich der Trafoangelegenheit Ihre erteilte Genehmigung zurückzuziehen und eine Verlagerung der Trafostation zu fordern?
In Anbetracht der historischen Entwicklung der zurückliegenden und noch immer aktuellen Diskurse bei Asbest, Holzschutzmitteln, Contergan, Radar, Rauchen, usw. ist es m.E. nur eine Frage der Zeit, dass Veränderungen kommen werden; man kann sich schon vorstellen, wie Politiker dann rückwärtsgewandt ("zurückrudernd") argumentieren werden.
Verantwortungsvolle Politiker, insbesondere ein Stadtoberhaupt, sollten eigentlich dem Vorsorgeprinzip per se aufgeschlossener gegenüberstehen.
Gerne hören ich wieder von Ihnen!
Mit freundlichen Grüßen
Alfred Tittmann
"Mobilfunkkritiker" beim munteren Denunzieren?
In den USA hat der "Rat für Strahlenschutz" (NCRP) einen Richtwert von nur 0,2 µT festgelegt; auch in der Schweiz wurde eine deutliche Reduzierung vorgenommen.
Der deutsche Wert ist 500 mal höher als die fixierte Vorsorgerichtlinie.
Das Herumreiten auf dem deutschen Grenzwert ändert nichts an der Tatsache, daß sich schon in wenigen Metern Entfernung von einer solchen Trafostation Werte von 0,x Tesla ermitteln lassen. In der Nacht, wenn der Stromverbrauch sowieso sinkt, geht es nochmal nach unten.
Was die Abstandsangabe "1 Meter" betrifft, frage ich mich, wie die bemessen ist. Ob das Nachbarsanwesen etwa aus einer punktförmigen Entität bestehen soll, für die universell "1 Meter" Abstand gelten kann. Ob der Abstand als zur Grundstücksgrenze bemessen zu gelten hat. Oder ob der Schreiber dieses bei genauerem Hinsehen wenig aussagekräftigen Geschreibsels überhaupt sich erst einmal selbst ein Bild gemacht hat von der Situation vor Ort, bevor es ihn zum internetweiten Diffamieren einer doch immerhin von ihm mit Namen benannten Person getrieben hat.
Letzter Abschnitt vom Moderator gelöscht, da Sie, AnKa eine Person beleidigen.
"Mobilfunkkritiker" beim munteren Denunzieren?
Was die Abstandsangabe "1 Meter" betrifft, frage ich mich, wie die bemessen ist. Ob das Nachbarsanwesen etwa aus einer punktförmigen Entität bestehen soll, für die universell "1 Meter" Abstand gelten kann. Ob der Abstand als zur Grundstücksgrenze bemessen zu gelten hat. Oder ob der Schreiber dieses bei genauerem Hinsehen wenig aussagekräftigen Geschreibsels überhaupt sich erst einmal selbst ein Bild gemacht hat von der Situation vor Ort, bevor es ihn zum internetweiten Diffamieren einer doch immerhin von ihm mit Namen benannten Person getrieben hat.
Die Situation vor Ort stellt sich nach meiner Kenntnis wohl auch so dar, dass Spaarmann auch nicht zu ebener Erde wohnt, sondern in einem höher gelegen Stockwerk eines Mietshauses.
Wird die Trafostation also wohl in luftiger Höhe vor seinem Fenster mit "Siemens-Lufthaken" befestigt ?
underground
"Mobilfunkkritiker" beim munteren Denunzieren?
Ja-ja aus dem underground kann man munter dummes Zeug verbreiten oder viele Behauptungen aufstellen, in der Hoffnung keiner prüfts nach.
Über andere sich das Maul zerreissen, aber selber kein Deut besser.
Es ist nämlich kein Mietshaus sondern ein kleines Einfamilienhäuschen und der Trafo steht in 1,0 m Abstand zu seinem Haus in Höhe des Wohnraumes.
Frag mich also woher Sie Ihre grosse Erkenntnis haben, kann natürlich sein, dass Ihre Augen vom vielen Handytelfonieren schon einen schweren Schaden bekommen haben. Empfehle Ihnen daher dringenst, schnellstens einen Augenarzt aufzusuchen, ist zu Ihrer eigenen und Anderer Sicherheit.
Also Auto fahren dürften Sie demnach schon lange nicht mehr.
"Mobilfunkkritiker" beim munteren Denunzieren?
Das Herumreiten auf dem deutschen Grenzwert ändert nichts an der Tatsache, daß sich schon in wenigen Metern Entfernung von einer solchen Trafostation Werte von 0,x Tesla ermitteln lassen. In der Nacht, wenn der Stromverbrauch sowieso sinkt, geht es nochmal nach unten.
Diese Aussage stimmt nur, wenn über den Trafo keine Strassenbeleuchtung läuft und in den zu versorgenden Gebäuden keine Nachtspeicherheizungen installiert sind.
Was die Abstandsangabe "1 Meter" betrifft, frage ich mich, wie die bemessen ist.
Ein Zollstock dürfte doch auch Ihnen bekannt sein ODER???
Der Abstand zwischen Haus (dahinterliegendem Wohnraum)und Trafo beträgt genau 1,0 Meter nicht mehr und nicht weniger.Sie können es ja selbst gerne mal nachmessen,vorausgesetzt Sie wissen was ein Zollstock ist und können auch mit einem solchen umgehen.
Ob das Nachbarsanwesen etwa aus einer punktförmigen Entität bestehen soll, für die universell "1 Meter" Abstand gelten kann. Ob der Abstand als zur Grundstücksgrenze bemessen zu gelten hat. Oder ob der Schreiber dieses bei genauerem Hinsehen wenig aussagekräftigen Geschreibsels überhaupt sich erst einmal selbst ein Bild gemacht hat von der Situation vor Ort, bevor es ihn zum internetweiten Diffamieren einer doch immerhin von ihm mit Namen benannten Person getrieben hat.
Was das Geschreibsel betrifft, empfehle ich Ihnen mal einen Blick in den Spiegel zu werfen.
Letzter Abschnitt vom Moderator gelöscht, da AnKa in dem Abschnitt eine Person beleidigen.
Was für einen Hass müssen Sie doch auf die Kritiker haben, dass Sie schon Ihre Zeit damit verbringen bei Google nachzusehen um ihnen am Zeug zu flicken, ist ja schon fast krankhaft oder doch bezahlter Schreiberling???
Dann könnt ich es nachvollziehen.
"Mobilfunkkritiker"...
Letzter Abschnitt vom Moderator gelöscht, da Sie, AnKa eine Person
beleidigen.
Akzeptiert. Ich bitte um Entschuldigung.
Trafohäuschenkritiker
Ein Zollstock dürfte doch auch Ihnen bekannt sein ODER??? Der Abstand zwischen Haus (dahinterliegendem Wohnraum)und Trafo beträgt genau 1,0 Meter nicht mehr und nicht weniger.Sie können es ja selbst gerne mal nachmessen,vorausgesetzt Sie wissen was ein Zollstock ist und können auch mit einem solchen umgehen.
Voraussetzung zur Bewertung wäre eine genaue technische Beschreibung der Verhältnisse. Die ist mit einer Abstandangabe "1 m" nicht erfolgt. Wie groß ist das Trafohäuschen/-Gehäuse; welche Werte können maximal auftreten, tags/nachts; usw. usf.
Sie scheinen nah dran zu wohnen, also informieren Sie uns genauer! Wie wärs mit einem aussagekräftigen Foto?
Trafohäuschenkritiker
Sie scheinen nah dran zu wohnen, also informieren Sie uns genauer! Wie
wärs mit einem aussagekräftigen Foto?
Vorsorgemaßnahmen, die das BfS fordert:
· Die niederfrequenten Felder, denen die Bevölkerung ausgesetzt ist, sollten so gering wie möglich sein.
· Die Bevölkerung soll über bekannte und vermutete Wirkungen der Felder und über die Feldintensitäten der relevanten Feldquellen wie z. B. Hochspannungsleitungen oder elektrische Geräte informiert werden.
Eine Minimierung der Exposition der Bevölkerung lässt sich durch verschiedene Maßnahmen erreichen, für die sowohl Behörden als auch Bauherren und Gerätehersteller, aber auch jede/r einzelne Bürger/in verantwortlich sind:
· Bei der Planung und Genehmigung von Gebäuden sollte auf einen ausreichenden Abstand zu Hochspannungsleitungen und anderen Anlagen der Stromversorgung geachtet werden.
· Durch eine optimierte Leitungsführung der Elektroinstallationen kann die Exposition der Bewohner oder Nutzer von Gebäuden reduziert werden.
· Gerätehersteller und Anlagenbauer können durch ein entsprechendes technisches Design möglichst niedrige Feldstärken in der Umgebung der Geräte und Anlagen erreichen. Wünschenswert wäre auch eine geeignete Kennzeichnung der Geräte, die den Verbraucher/innen ermöglicht, beim Kauf eines Gerätes auf niedrige Feldintensitäten zu achten.
· Jede/r Bürger/in kann durch zwei einfache Regeln eine Verringerung der Feldexposition erreichen:
- Möglichst großen Abstand zu den Feldquellen einhalten
- Dauer der Exposition so gering wie möglich halten.
Da nächtliche Expositionen von längerer Dauer sind, sollte hier aus Vorsorgegründen vor allem auf einen ausreichenden Abstand zu den Feldquellen geachtet werden. Dies gilt im besonderen Maße für Babies und Kleinkinder.
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Das sind völlig eindeutige Aussagen, die zu ignorieren einfach lächerlich ist. Hier das gewünschte Bild.
Vordergrund altes Trafohaus, das abgerissen werden soll, Hintergrund neues mit 630 kW/1000 A vor der Hauswand
Im Fall Spaarmann in Taucha wurde dagegen
1. Die Leistung des Trafos, d.h. das Magnetfeld kräftig erhöht, da zusätzlich 18 Häuser eines neuen Wohnparks angeschlossen werden
2. Der Abstand des alten Trafos zum Haus von über 12 m auf unter 1 m verkürzt. Uzw. völlig ohne vernünftigen Grund, es gibt alternative Standorte ohne Gefährdung von irgend jemand
Der Bürgermeister der Stadt Taucha, Dr. Holger Schirmbeck, sieht aber nach wie vor keinen Handlungsbedarf und will seine erteilte Genehmigung nicht zurückziehen. Es handele sich bei EnviaM um ein renommiertes Unternehmen, dem man vertrauen müsse. Seine Genehmigung wiederum gibt dem regionalen Energieversorger die Handhabe, den über über Spaarmanns Kopf hingebauten Mammuttrafo nicht zu versetzen und den Planungsfehler zu korrigieren. Ein Fall von Rechthaberei und Machtmissbrauch.
Trafohäuschenkritiker
Vordergrund altes Trafohaus, das abgerissen werden soll, Hintergrund neues
mit 630 kW/1000 A vor der Hauswand
Im Fall Spaarmann in Taucha wurde dagegen
1. Die Leistung des Trafos, d.h. das Magnetfeld kräftig erhöht
Auf welchen Wert? Konkrete Angaben, bitte.
2. Der Abstand des alten Trafos zum Haus von über 12 m auf unter 1 m
verkürzt. #
Wie das Bild zeigt: bis zur Hausecke. Das relativiert schon mal Einiges.
Und das Trafohäuschen ist offenkundig aus Metall (dies als Hinweis für Fachleute).
Einzig aussagekräftig wäre eine konkrete Messung der Belastung. Bevor man Theaterdonner veranstaltet.
Trafohäuschenkritiker
Und das Trafohäuschen ist offenkundig aus Metall ...
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
Trafohäuschenkritiker
Und das Trafohäuschen ist offenkundig aus Metall ...
"· Gerätehersteller und Anlagenbauer können durch ein entsprechendes technisches Design möglichst niedrige Feldstärken in der Umgebung der Geräte und Anlagen erreichen."
Das kann bereits durch die Wahl des Kastentyps, bei Kenntnis der Leistungsverhältnisse des Trafo, erreicht worden sein.
Bevor jemand also im Internet wilde Verdächtigungen verbreitet und Angst und Misstrauen schürt, sollten diese Grundinformationen eingeholt worden sein. Aber offensichtlich...
"Der Brief ist auf mehreren Websites zu finden und zeigt dort fehlerhafte Angaben zur Stärke von Magnetfeldern, statt mT muss es µT heissen."
...ist das nicht so wichtig gewesen.
Tauchaer hält Trafo für gefährlich
Stephan Spaarmann will neue Anlage von seiner Hauswand weg haben
Taucha. In der Graßdorfer Straße in Taucha wächst ein neues Wohngebiet. Eine Tafel wirbt damit, dass dort Häuser zum Wohlfühlen entstehen. Überhaupt nicht wohl füllte sich allerdings Stefan Spaarmann, ein Nachbar der neuen Wohnanlage. Den im Zuge der Erschließung und Veräußerung von Grundstücken hat der Energieversorger Enviam die Stromversorgung an dieser Stelle der Graßdorfer Straße neu organisiert. Ein altes Trafohaus wird außer Betrieb genommen und durch ein neues, kleineres ersetzt. Allerdings rückt dieses nun bis auf einen Meter an Spaarmanns Hauswand ran, während das alte in zirka zwölf Meter Entfernung steht. In so einer technischen Einrichtung wird die ankommende elektrische Energie von der Mittelspannung zu der für die Haushalte verwendbare Niederspannung herunter transformiert.
"Ich bin überhaupt nicht gefragt worden. Natürlich hätte ich mich gegen diesen Standort ausgesprochen, da von dem Trafo, wenn er in Betrieb geht, für mich und meine Familie eine Gesundheitsgefährdung ausgeht", empört sich der 68-Jährige. Der promovierte Physiker weist darauf hin, dass aufgrund des von dem Trafo ausgehenden magnetischen Feldes die dahinter liegenden Räumen in seinem Altbau nicht mehr nutzbar sind.
Dem widerspricht Udo Stöckel. Der 44-Jährige ist bei der Enviam der Leiter der Netzregion Westsachsen: "Wir mussten auf Empfehlung der Stadtverwaltung den Trafo in mindestens einem Meter Abstand zum Haus errichten. Daran haben wir uns gehalten. Außerdem hält die Station die vom Bundesamt für Strahlenschutz gesetzlich vorgegebenen Grenzwerte ein, beziehungsweise sie werden weit unterschritten. In einem Meter Entfernung ist dort ein magnetisches Feld messtechnisch schon gar nicht mehr nachweisbar." Der neue Standort sei gewählt worden, weil er der technisch und wirtschaftlich günstigste ist.
Spaarmann, der sich auch für umweltfreundlichen Mobilfunk und in der Ökologischen Demokratischen Partei engagiert, dagegen mein, die Grenzwerte seien zu hoch angesetzt und enthalten den Vorsorgegedanken nicht. "Enviam gibt ja selbst an, dass an der Hauswand zehn Mikro-Tesla erreicht werden. Im Grundgesetz ist das Vorsorgeprinzip gegen mögliche Gesundheitsschädigungen verankert und die Unverletzlichkeit der Privatsphäre in Wohnungen festgelegt. Dagegen wird hier verstoßen, deshalb wehre ich mich gegen diesen Standort. Es sei nicht üblich, Trafos so nah an Häuser zu bauen. "Warum spricht man nicht vorher mit mir?" fragt sich Spaarmann. Der Senior fühlt sich auch von der Stadtverwaltung im Stich gelassen, bei der er ebenfalls gegen den Trafo-Neubau protestierte. Bürgermeister Holger Schirmbeck dazu: "So ein Trafo ist nicht Bestandteil des Bebauungsplanes und muss nicht extra genehmigt werden. Er gehört zu den Dingen der öffentlichen Daseinsvorsorge und kann nicht verwehrt werden, wenn die Vorschriften eingehalten werden." Olaf Barth 07.02.2007
Trafo-Streit
Stadt geht auf Envian zu
Taucha (art.). Im Streit um den Trafo Neubau in der Graßdorfer Straße in Taucha kommt noch einmal Bewegung. Die Station befindet sich nur in einem Meter Entfernung von der Hauswand eines Nachbarn, der seine Gesundheit durch magnetische Felder beeinträchtigt sieht (wir berichteten). Die Stadt Taucha hatte diesem Standort zugestimmt. "Baurechtlich gibt es da nichts zu beanstanden. Aber die technische Relevanz wurde nicht berücksichtigt.
Deshalb gehen wir auf den zuständigen Energieversorger Enviam mit der dringenden Bitte zu, uns nachzuweisen, dass alle Vorschriften für die Aufstellung und Betreibung des Trafos an dieser Stelle eingehalten werden" sagte gestern Tauchas Bürgermeister Holger Schirmbeck. Ebenso wolle er noch einmal prüfen, ob seitens des Investors für das im Neubau befindliche angrenzende Wohngebiet Lindenpark ein nachbarschafsrechtliches Versäumnis vorliege. Denn der betroffene Nachbar ist im Vorfeld des Trafo-Neubaus offenbar nicht informiert worden. Inzwischen ist das Grundstück, auf dem der Trafo steht, an eine Familie verkauft worden. Unklar bleibt, wer im Fall einer Umsetzung des Trafos die Kosten übernimmt. "Die Stadt kann das jedenfalls nicht " so Schirmbeck.
09.02.2007